…in Wahrheit keine Berichtigung jenes Bescheides, sondern vielmehr in verfassungswidriger Weise die teilweise Vernichtung seiner Richtigkeit." Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, eine Unrichtigkeit sei dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Dies sei dann der Fall…
…grundsätzlich zu Lasten des Steuerpflichtigen geht; sollten daher Einwände gegen das Schätzungsergebnis erhoben werden, obliegt es diesem, nicht nur die Unrichtigkeit des von der Abgabenbehörde geschätzten Ergebnisses zu behaupten, sondern auch all jene Umstände offenzulegen, die dazu dienlich sind, ein allfälliges Nichtzutreffen der Schätzung offenzulegen…
…wenn die Bücher oder Aufzeichnungen schwerwiegende Mängel aufweisen, die (von vornherein) ein falsches Ergebnis vermuten lassen. Offensichtl. Unrichtigkeiten, wie unvollständige Erfassung des Wareneinkaufes sind sachliche Fehler und berechtigen zur Schätzung. Die aufgedeckten Mängel sind jedenfalls im Ausmaß dieser Wirkungen (fehlerhafter Buchführung) zu berichtigen. Ziel der…
…c) aus völkerrechtlichen Verträgen. Bei einer Abänderung gemäß § 293b BAO handle es sich um keine Aufhebung eines Bescheides, sondern um eine Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit. Diesbezüglich werde nochmals auf die obzitierte UFS-Entscheidung verwiesen. Es liege quasi ein Formalfehler zugrunde, welchen der Gesetzgeber korrigieren wolle…
…vor. Dabei handelte es sich um einen Antrag gemäß § 293 b BAO auf Berichtigung der Feststellungserklärungen 1997 bis 2000 wegen offensichtlicher Unrichtigkeiten in den Abgabenerklärungen, in dem die Bw. ausführte, dass in den Feststellungserklärungen 1997 bis 2000 sich ein aus den Beilagen zu den Steuererklärungen…
…könne. Die Begründung sei nicht nachvollziehbar, denn mit dem Hinweis "Eingabefehler" könne man nach Jahren alles berichtigen. Da eine Berichtigung nur wegen offenkundiger Schreib- und Rechenfehler oder wegen ausschließlich auf dem Einsatz der EDV beruhenden Unrichtigkeiten nach § 293 BAO zulässig sei, werde der Antrag gestellt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in Gegenwart der Schriftführerin Isabella Alexandra Längle in der Finanzstrafsache…
…steuerliche Beurteilung durch die Abgabenbehörde seit dem Jahr 1995 aufgebaut, weshalb die nunmehrige Vorgangsweise der Behörde eindeutig gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße. Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsverfahrens erkennbar seien, seien einer Berichtigung nach …
…der Bf. mangelhaften Feststellungen der Betriebsprüfung ist jedoch nicht geeignet eine Unrichtigkeit des Spruches der in Rede stehenden Bescheide aufzuzeigen. Insgesamt wurden Deckungsrechnungen in Höhe von insgesamt 1,558.648,00 € (809.967,33 + 655.302,73 € + 93.378,00 €) festgestellt. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen D.A, (Bf.) vertreten durch Lattenmayer, Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Tuchlauben 13 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der…
…oa. Erlass und (auch) seine Änderung durch den Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 (vgl. BBi 2011 Heft 2, 3). Die Beurteilung einer offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO kann somit nicht auf Grundlage von Erlässen erfolgen. Betreffend der Literaturstelle Doralt, aaO, ist der Bw. beizupflichten…
…gibt es keinen einzigen Anhaltspunkt, geschweige denn schlüssige Beweise. Also gesteht das Finanzamt die Unrichtigkeit ihres Tuns selbst offen ein. Die erlassenen Bescheide sind daher mit wesentlichen Begründungsmängeln belastet (VwGH-Erkenntnis vom 21.10.2015, 2011/13/0096). Behauptung 2: "Auf den Bankkonten der Fa…
…führt auch an, dem Inhalt des die Beschwerdeführerin betreffenden Verwaltungsaktes sei "nicht zu entnehmen", dass die Beschwerdeführerin "keinen Gewerbebetrieb" (sondern einzelne Wirtschaftsgüter) erworben hätte. Auch damit zeigt der angefochtene Bescheid keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO auf, sondern lediglich einen Umstand, der allenfalls…
…als nicht richtig erweist. Der Antrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde…
…nochmals verwiesen wird, nicht relevant. Eine Gewissheit der Unrichtigkeit des Spruches des verfahrensgegenständlichen Prüfungsauftrags liegt nicht vor. Begründungsmängel eines Bescheides berühren die Frage der Richtigkeit eines Bescheidspruches nicht. Die gegenständliche Beschwerde war daher abzuweisen. Die Beschwerdevorentscheidung wurde dem Bf nachweislich am 2. Februar 2021 zugestellt…
…hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. (2) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Dies gilt nur, wenn dieselbe Abgabenbehörde zur Erlassung beider Bescheide zuständig ist. …
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…
…09.2016 abgewiesen mit der Begründung, dass der Einkommensteuerbescheid 2014 (ergangen am 5.9.2016) keine offensichtlichen Unrichtigkeiten aufweist. Dagegen wurde mit Schriftsatz Beschwerde vom 15.11.2019 eingebracht mit folgender Begründung: "….Unserer Meinung nach liegt hier ein begünstigter Vorgang nach § 30 (2) Z…
…Kürzungsbeitrag für Hauseigentümer mit geänderten Beträgen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus werden mit der nunmehr vorgelegten korrigierten Überschussrechnung auch Mietausfälle aus zweifelhaften/uneinbringlichen Entgelten im Gesamtbetrag von EUR 7.636,65 geltend gemacht. Das Vorliegen offensichtlicher Unrichtigkeiten im Sinne des § 293b BAO ist lediglich anhand der…
…habe. Insbesondere möge mitgeteilt werden, welche Dispositionen bei Kenntnis der Unrichtigkeit dieser Auskunft nicht oder anders getroffen worden wären. Weiters wurde auf die ursprüngliche Auskunft des Finanzamtes vom 21.11.2001 sowie auf die Berufungsentscheidung der FLD für Tirol vom 23.3.2001 (GZ. RV…