…der Senat des BFG aus den nachfolgend (unter Punkt 2.) ausführlich dargelegten Gründen nicht zu folgen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse liegt vielmehr eine obligationenartige Genussrechtsbeteiligung vor und sind die daraus resultierenden Erträgnisse als Kapitaleinkünfte im Zeitpunkt des Zuflusses mit dem Sondersteuersatz nach § 37 Abs…
…sondern eine lose monetäre Abschichtung nach der Formel des Punktes 13.2 der GB. Der Anspruch der Genussrechtsinhaber auf diese Auszahlung/Abschichtung bestand aber völlig unabhängig von der in der Folge förmlich abgeschlossenen Rückkaufvereinbarung. Lediglich hinsichtlich der Berechnungs- und Auszahlungsmodalitäten sahen die GB in Pkt…
…BWG geforderten Nettoverlusttragungspflicht keine „Gewinnbeteiligung“ oder „Liquidationserlösbeteiligung“ vorsehen und gewinnabhängige Zinsen iSd § 23 Abs 7 Z 2 BWG gewähren, um „obligationenartige“ bzw „obligationenähnliche“ Genussrechte handle, die dem Gläubiger funktionell keine gesellschafterähnliche Position einräumen. Der auf Einräumung derartiger Gläubigerrechte gerichtete Vertrag, der nicht einfach durch Erfüllung…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
…geht als lex specialis auch § 27 Abs. 2 EStG 1988 vor, weshalb auch Zinszahlungen oder Gewinnanteile aus sämtlichen Forderungen (zB auch bei obligationenartigen Genussrechten), bei denen im Rahmen der Tilgung ein Anspruch auf Rückzahlung einer Kryptowährung im Sinne des § 27b Abs. 4 EStG 1988 besteht…
… 6b Abs. 2 Z 1 lit. b KStG 1988 fallenden Genussrechten (dh. obligationenartigen Genussrechten) sowie von Zuzahlungen in wirtschaftlich begründeten Fällen vergeben werden. Annexfinanzierungen eines Unternehmens sind in das maximale Investitionsvolumen pro Unternehmen einzubeziehen (Rz 320 ff). Rz 314: Mit § 6b Abs. 2 Z 4…
…gezeichnet worden, welche zu dem Zeitpunkt nicht Gesellschafterin der Bw gewesen sei. Die Gewinnscheine seien obligationenartig, würden im Jahresabschluss als Fremdkapital ausgewiesen und würden keinen Anspruch auf das Gesamtergebnis der Bw, sondern nur des Genussrechtskreises verkörpern. Dem Finanzamt wurde dazu die Gewinnschein-Sammelurkunde vorgelegt, wonach…
§ 5 Abs. 1 Z 2 KVG vor seinem zivilrechtlichen Hintergrund Mit dem Begriff "Genussrechte" greift das KVG auf einen zivilrechtlichen Begriff. Wo Steuergesetze Begriffe verwenden, die dem Zivilrecht entnommen sind, ist zu prüfen, ob dem Gesetzesausdruck, der synonym ist mit einem Begriff des Zivilrechts, nicht…
…der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer SW zeichneten mit Datum 9.2.2008 jeweils…
…vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital 69/335/EWG (Kapitalansammlungsrichtline) im Wesentlichen folgendes aus: "Die X. H. D. Funds stellen obligationenähnliche Genussrechte mit ausschließlich variabler Verzinsung dar. Sie sind sowohl unternehmensrechtlich als auch steuerrechtlich als Fremdkapital zu bilanzieren. Einer…
…sind jedoch gleichartig wie Gesellschaftsrechte. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile) nur ihren Mitgliedern…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…
…des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis…
…der Mitglieder der Bw. sind jedoch Gesellschaftsrechten gleichartig. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…
…kapitalverkehrsteuerlichen Bestimmungen des Abschnittes VIII BGBl. 1986/325, die deren Gesellschaftsrechtscharakter zwingend anordnen, als Genussrechte oder gewinnbeteiligte Forderungen gemäß § 5 KVG zu qualifizieren sind, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe…
…0338-I/10). 8.1. Das KVG erfasst als Gesellschaftsrechte "die unternehmerische Teilnahme" (und nicht das Darlehen) Die Bw. bestreitet, dass die mit dem Partizipationskapital verbundenen Rechte keine Genussrechte iSd § 5 Abs. 1 Z 2 KVG darstellen, da die fixe Verzinsung im Vordergrund steht und…
…der Mitglieder der Bw. sind jedoch Gesellschaftsrechten gleichartig. Dies spricht gegen die Beurteilung der Anteilsrechte der Mitglieder der Bw. an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken der Bw. als Genussrechte. In dieses Bild fügt sich, dass die Bw. die Rechte, die laut ihren Satzungen eingeräumt werden (insbesondere Gewinnanteile…
…5 Abs. 1 Z 2 KVG und § 5 Abs. 1 Z 3 KVG einerseits im zivilrechtlichen Hintergrund besteht und andererseits auch die Genussrechte in § 5 KVG grammatikalisch-syntaktisch zwischen den "echten" Gesellschaftsrechten wie Aktien und GmbH-Anteilen und "gewinnbeteiligten Forderungen" eingeordnet sind. Der Bw. wird…