…weil der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtlandwirtschaftliche Zwecke geeignet. Dies trifft nach herrschender Auffassung auch für die Vermietung von Grund und…
…weil der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtforstwirtschaftliche bzw. landwirtschaftliche Zwecke geeignet. Dies trifft nach herrschender Auffassung auch für die…
…eingesetzten Wirtschaftsgüter ebenfalls eine Rolle spiele. Allerdings könne eine Verwendung von Wirtschaftsgütern außerhalb der Land- und Forstwirtschaft (ceteris paribus) erst dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter ausschließlich für nichtlandwirtschaftliche/nichtforstwirtschaftliche Zwecke angeschafft würden (Jilich, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, 3…
…Dienstbarkeitsberechtigte u.a. als Schiabfahrt erziele, zugerechnet. Es sei die Gemeinde, die nicht landwirtschaftliche Nutzungsrechte an Grundstücken eingeräumt habe (S. 6). Ad Körperschaftsteuerveranlagung 2008 (S. 17 des Schreibens): Es komme nicht auf eine tatsächliche qualifizierte Ausübung der Dispositionsbefugnis an, sondern es genüge vielmehr, dass dazu…
…5176: Im Zusammenhang mit der Errichtung von Naturschutzgebieten und Nationalparks werden bisher land und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen nach Landesnaturschutz- und Landesnationalparkgesetzen durch Verordnung oder Bescheid in den Nationalpark einbezogen und mit absoluten Nutzungsverboten oder wesentlichen Nutzungsbeschränkungen belegt bzw. zur Nutzung für Zwecke des Nationalparks überlassen…
…wären. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes noch nicht hinreiche, um einen landwirtschaftlichen Hauptzweck zu erweisen. Dazu bedürfe es noch anderer Wirtschaftsgüter, wie zB Gebäude oder…
…der durchgehenden Nutzung als Deponie (= 75 % der Grundstücksfläche) und der rechtlichen bzw. tatsächlichen Beeinträchtigung der 2010 renaturierten Teilfläche (= 25 % der Grundstücksfläche) ist keine wirtschaftlich ins Gewicht fallende Nutzung des Grundstücks entsprechend dem Hauptzweck des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes möglich. Die nichtlandwirtschaftliche Nutzung des…
…die Anlage der Grünbrache im Rahmen der Bewirtschaftungsform erfolgt sei. Irgendwann werde ja wieder etwas angebaut. Das eine schließe das andere nicht aus. Von der Beendigung der landwirtschaftlichen Nutzung könne keine Rede sein. Etwas Anderes sei es, wenn ein Privater, der keinen landwirtschaftlichen Betrieb führe…
…Brücken, (Forst-)Wege, Zäune, Bewässerungseinrichtungen, Uferschutzanlagen, Teiche. Rz 5039a: Wird ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut vom Begriff des Grundstückes nicht erfasst, weil es aus der Nutzung des Grundstücks entsteht und land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient, unterliegt dessen Veräußerung nicht dem besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs. 1…
…wären. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes noch nicht hinreiche, um einen landwirtschaftlichen Hauptzweck zu erweisen. Dazu bedürfe es noch anderer Wirtschaftsgüter, wie zB Gebäude oder…
…Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, als unbebaute Grundstücke gelten. Zur Frage der forstwirtschaftlichen Nutzung des Grundstückes ist zu sagen, dass die zur Waldpflege erforderlichen Maschinen, Plätze und Gebäude zwar grundsätzlich dem forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen wären. Aus der Erklärung der Bw. bzw. ihres Gatten…
…Nutzungen trotz Schädlingsbefall wird klargestellt, dass eine bloße Häufung von Kalamitätsnutzungen über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 37 Abs. 6 EStG 1988 spricht. Auch aus dem Umstand, dass gegen einen/ein über einen längeren bis langen Zeitraum eingetretenen Schädlingsbefall bzw…
…Bewertungsstichtag tatsächlich eine land- (und forst-) wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Andernfalls hätte eine Zurechnung zum Grundvermögen bereits nach der Bestimmung des § 30 Abs. 1 BewG (landwirtschaftliches Vermögen) zu erfolgen (VwGH 18.11.2003, 2000/14/0189). Dass die Bw. das Grundstück für den Gemüseanbau verwendet bzw…
…166, zu entrichten ist. Dieser Befreiungstatbestand setzt das Vorliegen eines unbebauten Grundstückes im Sinne des Bewertungsgesetzes und die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Grundstückes voraus. Ein unbebautes Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes liegt hier vor. Damit ist die erste Voraussetzung erfüllt. Entscheidend ist nunmehr…
…nicht der Ansicht ist, dass die gegenständliche Liegenschaft in der Katastralgemeinde ***24*** (siehe Auszug GDB) landwirtschaftlich genutzt wird. Eine Abfrage im WebGis des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV) weist für die Flächen die Nutzung Baufläche bzw. Baufläche begrünt aus. Die Behauptung, dass es sich…
…sei somit nicht den Tatsachen entsprechend festgesetzt worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die landwirtschaftliche Nutzung von Grundparzellen geringen Ausmaßes reiche noch nicht hin um einen landwirtschaftlichen Hauptzweck zu erweisen. Dazu bedürfe es noch anderer Wirtschaftsgüter, wie z…
…Nr. 166, zu entrichten ist. Dieser Befreiungstatbestand setzt das Vorliegen eines unbebauten Grundstückes im Sinne des Bewertungsgesetzes und die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Grundstückes voraus. Unbebaute Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes liegen hier vor. Damit ist die erste Voraussetzung erfüllt. Entscheidend ist nunmehr…
…wurde, die Nachfeststellung sei erforderlich gewesen, da das Grundstück keiner landwirtschaftlichen Nutzung mehr unterliege und im Bauland/Wohngebiet liege. Die Nachfeststellung brachte auch eine Werterhöhung mit sich. Fristgerecht wurde Beschwerde eingebracht. Begründet wurde, dieses Grundstück könne nicht geteilt werden und werde noch immer landwirtschaftlich genutzt…
…betont, dass der Wald durch sie nicht als landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaftet und verwendet, sondern als Grundbesitz des Bundes für die Hoheitsverwaltung genutzt werde. Die Bw. ist offenbar der Ansicht, dass eine forstwirtschaftliche Nutzung ausschließlich bei intensiver Bewirtschaftung vorliegt. Mit Entscheidung vom 17…
…mit Weinstöcken bepflanzt worden. Berücksichtige man die Kosten einer Neuauspflanzung von weit mehr als ATS 100.000,- je ha, so sei die vom Gesetz geforderte nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf längere Zeit sichergestellt. Das Grundstück liege nicht in einem verbauten Gebiet, bilde keine Baulücke…