…zu übersenden. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung mit welcher das FAGVG dem Bw. im Wesentlichen vorhielt, dass eine vorschriftsmäßige Entrichtung im Sinne des § 17a VfGG nicht gegeben sei, da der Einzahlungsbeleg beim Verfassungsgerichtshof im Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde in Urschrift vorzulegen sei, brachte der Bw…
…gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung gem. § 17a VfGG nicht eingehalten wurden, ergeht aufgrund der gemeldeten Verletzung der Gebührenentrichtung dieser Bescheid." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt…
…Person, die als Gebührenschuldnerin für die richtige Vergebührung Sorge zu tragen hat, niemals aufheben. Wenn die Berufungswerberin daher meint, dass die Gebühr von ihr nicht vorschriftsmäßig entrichtet werden konnte, da sie keine Aufforderung und auch keinen Zahlschein dafür bekommen habe, ist dem entgegen zu halten…
…Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG , die durch Überweisung auf das Konto des GVG zu entrichten ist…
…Amtshandlungen veranlasst. " 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) wurde vorgebracht, dass…
…die nicht vorschriftsmäßig errichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben (§ 9 Abs.1 GebG). Gemäß § 203 Bundesabgabenordnung (BAO) ist bei Abgaben die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind ein Abgabenbescheid…
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." …
…Fall würde die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957, als verschuldensunabhängige, objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Eingabegebühr, verhängt. Infolge der Ausgestaltung der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs.1 GebG als objektive Säumnisfolge bleibt für eine Berücksichtigung von Billigkeitsgründen kein Raum. (VwGH 26.6.1996…
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst.“ 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: „Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben.“ …
…Bundesgesetzes zu überprüfen. Stellen sie hierbei eine Verletzung der Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem zuständigen Finanzamt zu übersenden. Im gegenständlichen Fall wurde die feste Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet. Wird eine solche Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß…
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst.“ 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: „Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben.“ …
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst.“ 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: „Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben.“ …
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst.“ 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: „Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben.“ …
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst.“ 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: „Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben.“ …
…von € 110,-- vorgeschrieben. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: „Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Nach § 13 Abs. 3 GebG ist zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet…
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." …
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." …
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." …
…anderen Eingaben oder Beilagen überreicht oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen oder Protokolle oder Amtshandlungen veranlasst." 2. Bescheid über eine Gebührenerhöhung: "Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben." …
…Bundesgesetzes zu überprüfen. Stellen sie hierbei eine Verletzung der Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem zuständigen Finanzamt zu übersenden. Im gegenständlichen Fall wurde die feste Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet. Wird eine solche Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß…