…12.2004, VII R21/04). Im Falle eines nicht erledigten externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens ist eine Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK dann entstanden, wenn eine in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführte Sendung nicht der Bestimmungsstelle gestellt worden ist (EuGH vom 21.1.2005, Rs…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…die Gestellung erfolgte und wo die Waren in ein nachfolgendes externes gemeinschaftliches Versandverfahren überführt worden sind. Daraus ergeben sich zwei denkbare Szenarien: Die Waren wurden erwiesenermaßen in Ungarn entladen und dann umgeladen und in weiterer Folge nicht in Österreich gestellt Die Waren wurden erwiesenermaßen in…
…der Bf. als Hauptverpflichteter mit Versandanmeldung T1, Nr. 226/000, beim Zollamt Wiener Neustadt als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 371 Kartons Textilien eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "Berg/Kittsee" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. Februar 2002 festgesetzt. Die Sendung…
…Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Dem Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Am 28. Februar 2000 wurde auf Antrag der A. mit Versandanmeldung T1, WE-Nr. 700/733/300290/02/0, ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für die Beförderung eines PKW…
…Gestellung erfolgte und wo die Waren in ein nachfolgendes externes gemeinschaftliches Versandverfahren überführt worden sind. Daraus ergeben sich zwei denkbare Szenarien: 1.Die Waren wurden erwiesenermaßen in Ungarn entladen und dann umgeladen und in weiterer Folge nicht in Österreich gestellt 2.Die Waren wurden erwiesenermaßen…
…zu entnehmen, dass für die Hauptverpflichtete die Zollschuld entstanden ist. Im Zusammenhang mit dem Versandverfahren ist Artikel 203 Absatz 1 ZK ein typischer Zollschuldentstehungstatbestand (siehe Witte5, Rz. 8 zu Artikel 203 ZK). Werden in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführte Waren nicht der Bestimmungsstelle gestellt, liegt…
…a und Abs. 3 des Zollkodex der Hauptverpflichtete auch dann für die Zahlung der für eine dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegende Ware entstandenen Zollschuld, wenn der Warenführer seinen Pflichten aus Art. 96 Abs. 2 des Zollkodex nicht nachgekommen ist. 87 Daraus folgt, dass der Zollkodex…
…Inhaber Bf, im Grunde des Art. 203 ZK die Zollschuld fest. Die am 3.2.2006 in den Niederlanden unter MRN zZz in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren überführten eingangsabgabepflichtigen Waren seien am 4.2.2006 der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dadurch sei gem. Art. 203…
…betreffend Verfahren übergeführt wurde. Somit ergeben sich für den Unabhängigen Finanzsenat an der Zuständigkeit des HZA Salzburg für die Erlassung des Abgabenbescheides keinerlei Zweifel. Mit dem gegenständlichen Versandschein WENr: 600/xxx/304042/01/1 wurde eine Ware im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren befördert. Es handelte sich…
…92 ZK endet das externe Versandverfahren, wenn die Waren und das dazugehörige Dokument entsprechend den Bestimmungen des betreffenden Verfahrens am Bestimmungsort der dortigen Zollstelle gestellt werden; - dass bei einer nicht ordnungsgemäßen Beendigung eines externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens - wie etwa unter Beteiligung von Zollbeamten an Straftaten - die…
…und begehrte die Aufhebung des Bescheides, und hat dies wie folgt begründet: Die verfahrensgegenständlichen externen gemeinschaftlichen Versandverfahren seien für die Berufungswerberin als ordnungsgemäß bei der Bestimmungsstelle beendet, im System NCTS rückgemeldet worden und galten somit für die Abgangsstelle als erledigt. Des Weiteren führt die Berufungswerberin…
…die Waren nach der Entziehung nach Triest befördert worden. Die dortigen Zollbehörden erledigten die Förmlichkeiten betreffend die Ausfuhr der Waren nach Israel. Da die Bf. einräumt, dass für die Sendung kein externes gemeinschaftliches Versandverfahren eröffnet worden ist, können die Waren in Triest nur als Gemeinschaftswaren…
…die Waren nach der Entziehung nach Triest befördert worden. Die dortigen Zollbehörden erledigten die Förmlichkeiten betreffend die Ausfuhr der Waren nach Israel. Da die Bf. einräumt, dass für die Sendung kein externes gemeinschaftliches Versandverfahren eröffnet worden ist, können die Waren in Triest nur als Gemeinschaftswaren…
…Teil der gestellten Waren nicht erwähnt, muss angenommen werden, dass sie vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wurden. Auf die erste Frage ist daher zu antworten, dass Waren, bei deren Gestellung eine summarische Anmeldung abgegeben und ein externes gemeinschaftliches Versandpapier ausgefertigt wurde, nicht vorschriftsmäßig in das…
…Teil der gestellten Waren nicht erwähnt, muss angenommen werden, dass sie vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wurden. Auf die erste Frage ist daher zu antworten, dass Waren, bei deren Gestellung eine summarische Anmeldung abgegeben und ein externes gemeinschaftliches Versandpapier ausgefertigt wurde, nicht vorschriftsmäßig in das…
…Teil der gestellten Waren nicht erwähnt, muss angenommen werden, dass sie vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht wurden. Auf die erste Frage ist daher zu antworten, dass Waren, bei deren Gestellung eine summarische Anmeldung abgegeben und ein externes gemeinschaftliches Versandpapier ausgefertigt wurde, nicht vorschriftsmäßig in das…