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UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…der Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember 2004 entsteht. Für bis Ende des Jahre 2004 entstandene Einkommen- oder Körperschaftsteueransprüche dürfen Anspruchszinsen kraft Rechtslage vor dieser Novelle nur für maximal 42 Monate festgesetzt werden (Ritz, Kommentar BAO³§ 205 Rz. 14). Zur Vermeidung bzw. Minderung von Nachforderungszinsen kann…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…im Sinne des AbgÄG 2004, sondern auf die vorangegangene Rechtslage abzustellen, wonach der maximal zulässige Zinsenberechnungszeitraum 42 Monate betragen hat. Nach dem zitierten Gesetzeswortlaut sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden nach Gegenüberstellung mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, ab 1 Oktober des…

UFSL RV/0038-L/05Anspruchszinsen bei behördlichem Verschulden an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…2001 ausschließlich aus in der behördlichen Sphäre gelegenen Gründen gekommen bzw. die Abgabenbehörde auf den ihr unterlaufenen Fehler erst durch das Parteieinschreiten aufmerksam geworden wäre, und im gegenständlich maßgeblichen Zinsenbemessungszeitraum vom 1. Oktober 2002 bis 2. September 2003 laut Bankauskunft und beigeschlossener Aufstellung überdies maximal…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Darlehen"), kommt die jeweilige Ermittlungsmethode für den entsprechend vereinbarten Zeitraum zur Anwendung. Rz 207u: Für Darlehensverträge mit fixem Sollzinssatz, die in den Kalenderjahren 2003 bis 2023 abgeschlossen wurden, ist für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Jänner 2024 die neue Rechtslage der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 404…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…

UFSW RV/2866-W/09Anspruchszinsen sind bis 2004 nur bis 42 Monate zu berechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…ergeben, sind gemäß § 205 Abs. 1 BAO für den Zeitraum ab dem 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz…

UFSF RV/0100-F/08Begründung von Wiederaufnahmebescheiden und § 299 BAO - Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2008

…84/2002 sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…

BFG RV/1100479/2015Bedingter Vorsatz hinsichtlich einer durch Nichtoffenlegung ausländischer Kapitaleinkünfte bewirkten Abgabenverkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2018

…und dessen Nachfolger, Dr. E., steuerlich vertreten gewesen sei. Die Einkommensteuererklärungen der Jahre 2004 bis 2011 seien vom Abgabepflichtigen bzw. dessen steuerlichem Vertreter ohne Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften abgegeben worden. Durch die Nichterklärung dieser Einkünfte habe Dr. A. die ihm nach…

UFSL RV/0238-L/07Anspruchszinsen und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2007

…zuzurechnen wären. Gegen diese Entscheidung wurden Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit weiterer Berufungsentscheidung vom 13.9.2006, RV/0555-L/04, wies der Unabhängige Finanzsenat unter anderem Berufungen des Berufungswerbers betreffend seine Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 2002 ab, und…

UFSF RV/0109-F/08Wiederaufnahme des Verfahrens, Bescheidaufhebung - Bescheidbegründung; Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…84/2002 sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 3/3

…Jänner 2000 wird der Berufung teilweise stattgegeben bzw. werden die Bescheide im Sinne des Begehrens laut Punkt C der Berufung abgeändert. 6. Zurücknahme von Berufungen Da die Bw. mit Schreiben vom 12. November 2002 die Berufung betreffend die Haftungs- und Abgabenbescheide vom 8. Juli 2002…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Laut einer Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung des FA K. vom 8. April 2002 scheine Herr RK im Zeitraum 1995 bis 2000 bzw. 2001 lt. Firmenbuch als Gesellschafter der Fa. K-GmbH (= Bw) auf und habe er - unter Verweis auf die…

LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…volle Ablebensleistung erbracht wird (zB Staffelung von 20% bei Ableben im ersten Jahr bis zu 100% ab dem fünften Jahr), Vereinbarung eines Prämienzuschlages wegen anomalen Risikos, der im Erlebensfall zurückbezahlt wird (so genannte Erlebensbonifikation). Rz 476: Wird bei einer steuerlich anerkannten Er- und Ablebensversicherung bzw…

LStR 2002 Rz 130439.2.4 Ermittlung der Prämie
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…und 4% ergeben. Der auf Grund des Beobachtungszeitraumes errechnete Prämiensatz wird vom Bundesminister für Finanzen bis zum 30. November eines jeden Berechnungsjahres festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht. Im Hinblick darauf, dass die Bausparprämie keiner Einkommensteuerpflicht, auch nicht der Kapitalertragsteuer bzw. Endbesteuerung unterliegt…

UFSW RV/2267-W/10Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Abgabenanspruch; maximaler Verzinsungszeitraum von 42 Monaten für Anspruchszinsen bis 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

…mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO ab 1. Juli 2021 bis 21…

UFSF RV/0122-F/05Anspruchszinsenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…Bekanntgabe des zur Nachforderung bzw. Gutschrift führenden Bescheides und deren Höhe orientiert. Der Termin der Einreichung der Einkommensteuererklärung ist daher für die Berechnung der Anspruchszinsen ohne Bedeutung. Gemäß § 45 Abs 3 EStG werden bereits fällig gewordene oder innerhalb eines Monates ab Bekanntgabe einer Erhöhung der…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse ab (vgl. UFS 4.2.2004, RV/2316-W/02, wonach bei einem nebenberuflichen Musiker und Alleinunterhalter ein Zeitraum von neun Jahren für eine Tätigkeit als Musiker - Alleinunterhalter - gerade noch absehbar ist; weiters UFS 15.6.2004…

EAS 2695Verzinsung des Geldtransfers zur Erlangung einer neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/200606.02.2006

…der Geldbetrag wieder in seine Verfügungsmacht gelangt. Tritt aber die österreichische Steuerpflicht solcherart erst nach 2007 ein, dann wird zu erwarten sein, dass das österreichisch-neuseeländische Doppelbesteuerungsabkommen bereits in Wirksamkeit steht, das die steuerliche Erfassung solcher Zinsen Neuseeland vorbehält. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006

LStR 2002 Rz 137541.1.7 Sonderregelung für Steuerpflichtige, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…für eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren entscheiden. b) Der Steuerpflichtige kann sich für eine Verrentung frühestens ab dem Jahr des Bezuges einer gesetzlichen Alterspension entscheiden ("variable Laufzeit" bis zum Bezug einer gesetzlichen Alterspension). Der Abschluss eines Vertrages für einen bestimmten kürzeren Zeitraum als die…