…und erläuterte, dass die vom Käufer zu übernehmenden Schulden nicht klar feststanden, da sie im gegenständlichen Fall nicht bekannt waren. Erst nach langem Ringen sei es möglich gewesen mit den Banken zu klären, welche Schulden betrieblicher und welche privater Natur waren. Es war in der…
…bereits um diesen Privatanteil vermindert.Das KFZ Mitsubishi Pajero ist notwendiges Betriebsvermögen und ich beantrage daher die Berücksichtigung der KFZ-Kosten sowie die Berücksichtigung von Kilometergelder entsprechend der Aufstellung Beilage 1.).LaptopDer Laptop wird hinsichtlich Internetzugang und Email-Verkehr sowohl betrieblich als auch privat benutzt…
…wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen…
…auf private Wirtschaftsgüter oder auf den betrieblichen und privaten Teil eines Wirtschaftsgutes). In diesem Fall ist eine Aufteilung vorzunehmen, siehe dazu auch Rz 1429 ff. Soweit das gesetzliche Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 (Angemessenheitsprüfung) Platz greift. Bei der Angemessenheitsprüfung…
…in die private Sphäre überführt. Verbindlichkeiten sind nur insoweit dem Betriebsvermögen zuzurechnen, als sie die Aktivwerte übersteigen, das sind 1 Mio. S100.000 Euro; nur die darauf entfallenden Zinsen sind als nachträgliche Ausgaben abzugsfähig. Rz 1439: Nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit aufgenommene Kredite bilden…
…dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn. 78 Abs. 12 ESt-RL 1984) liegt. Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in…
…EStG 1988 als Veräußerung einer Beteiligung. Eine Entlastung des Veräußerungsgewinnes um Schuldzinsen ist jedoch erst bei Veräußerung des Vermögensstammrechtes an der Beteiligung durchzuführen. Erst zu diesem Zeitpunkt steht endgültig fest, ob und in welchem Umfang die Erwerbsquelle Beteiligung zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Einkünften geführt hat.
…einer solchen Sachlage ist das Vorliegen einer betrieblichen "Forderung" zu verneinen und von einer im Privatvermögen befindlichen "Forderung" auszugehen, deren Wertverlust bzw deren Uneinbringlichkeit steuerlich unbeachtlich ist (so auch der VwGH, wenn bei Verzicht auf eine betriebliche Forderung aus privaten Gründen eine Entnahme angenommen wird…
…irgendwelche schriftlichen Einbringungsschritte forcierte und somit, wenn überhaupt ein betriebliches Darlehen bestanden hat, es sich um einen Forderungsverzicht handelt, der der privaten Spähre zuzurechnen ist. WTH Mag. Sternbauer führt aus, dass der Bw. Gegenforderungen des Herrn M.R. zu erwarten hatte und diesbezüglich unter Druck…
…Überlegungen anzustellen sein (vorausgesetzt, dass es sich bei dem maltesischen Wertpapier nicht um ein "private-placement-Papier" handelt und daher schon aus diesem Grund dem Stifter die Wohltat der Endbesteuerung verlorengeht und die von ihm lukrierten Zinsen der vollen Einkommensteuerpflicht unterliegen). Liegen die Dinge allerdings…
…die die österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe…
…Das ist keinesfalls fremdüblich. Die Überschreitung betrug im Jahr 1994 unstrittig mehr als öS 3 Millionen und selbst der lt. Bw. "verminderte" Saldostand der Jahre 1995 und 1996 liegt noch immer um mehr als öS 1,5 Mill. über dem vereinbarten Kreditrahmen. Es kann daher…
…dieser Vereinbarung um EUR 20.000.000 auf EUR 70.000.000 erhöht, dessen Fälligkeit von 31. Dezember 2010 auf 15. Dezember 2015 hinausgeschoben und eine Verzinsung iHv EURIBOR + 2,05333% vereinbart. Nach Artikel 3 des Amendments vom 6. Mai 2011 kann der Kreditgeber jederzeit…
…eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13 KStG 1988 anzuwenden. Zum Begriff und zur Besteuerung der Privatstiftungen siehe die StiftR 2009. 23.225.2 Kreditinstitute 23…
…vom 30.03.2022 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, jene Kredite offenzulegen, aus denen die geltend gemachten Zinsen resultierten, und bekannt zu geben, welche betrieblichen Aufwendungen damit finanziert worden seien. Die Angaben sollten durch geeignete Nachweise belegt werden. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer stütze seine Beschwerde…
…ein abgrenzbarer und ausschließlich betrieblich genutzter Gebäudeteil finanziert (VwGH 20.4.1977, 1468/76; VwGH 4.10.1995, 93/15/0130; VwGH 24.10.1995, 91/14/0270). Die einmal erfolgte Aufteilung eines Darlehens für den Hausbau (zB 40% Ordination, 60% privat) und der damit…
…die unter Artikel 11 des Abkommens zwischen Griechenland und Deutschland fallen und daher als Betriebsausgabe die griechische Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindern, ist Deutschland nicht verpflichtet, diese unter Artikel 11 fallenden Zinsen nach dem Methodenartikel seines Abkommens mit Griechenland von der deutschen Besteuerung freizustellen (siehe die hier maßgebenden…
…Zeitperioden vor der deutschen Umgründung der Obergesellschaft stammen, in denen die deutsche Obergesellschaft noch keine Personengesellschaft, sondern eine GmbH war. Denn in diesem Fall handelt es sich bei den Zinsen, die der österreichischen GmbH zugehen, nicht um "Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für…
…am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen, sondern zu den privaten Einkünften des österreichischen Gesellschafters zählen. Der Umstand, dass die den Fremdverhaltensgrundsatz fordernde…
…Kreditzusage (Kontokorrent- und Einmalkreditzusage) betreffend die Anschaffung von betrieblichen Anlagevermögen und somit nicht um Bankkredite betreffend den Teilbereich Markenrechte. Lt. Ansicht der BP hätte die Kapitalrücklage Dr. B. mitabgespalten werden müssen. Die Einstellung einer Forderung (verbundener Unternehmen) im Jahre 1998 sei zu Unrecht erfolgt und…