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4 Treffer1548 msnur geltende Fassungen
EAS 1829Deutsche Bundesknappschaftspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/5-IV/4/0030.08.2000

Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…

BFG RV/2100368/2025Alleinerzieherabsetzbetrag bei kriegsbedingtem vorübergehendem getrennten Wohnsitz der Ehegatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2025

…Ehemann. Dies geschuldet dem Umstand, dass es sich bei dem Wohnsitz am 1 um eine von privater Seite zur Verfügung gestellter Flüchtlingsunterkunft aufgrund der Besetzung der Ukraine gehandelt hat. Der Ehemann hatte sich an dieser Adresse aufgrund "freiwilliger Heimkehr" von der Grundversorgung der Steiermark abgemeldet…

LStR 2002 Rz 23–253.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 23: Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem HeeresversorgungsgesetzHeeresentschädigungsgesetz, BGBl…

EAS 194Deutsche Wiedergutmachungsrenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1241/6/1-IV/4/9217.11.1992

  Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…