…Umsätze Gem. § 3 Z. 14 UStG 1972 bzw. § 3a Abs.2 UStG 1994 unterliegen alle Sachzuwendungen oder sonstigen Leistungen, die der Unternehmer seinen Arbeitgebern "kostenlos" oder "verbilligt " gewährt, als tauschähnlicher Umsatz der Umsatzsteuer (z.B. freie Kost, freies Mittagessen, freies Quartier,...). Lediglich sog. Aufmerksamkeiten sind…
…zu verlassen, könne nicht dazu beitragen, das Interesse an der Mitarbeiterverpflegung durch das Unternehmen dem Betrieb zuzurechnen, weil mit der Einnahme der Mahlzeit eine Dienstzeitunterbrechung verbunden wäre und eine Verlängerung der Arbeitszeitunterbrechung zu Lasten der Arbeitnehmer wohl eher deren Interessen zuwider laufen würde. Es werde…
…Mitarbeiter ist unabhängig davon, ob ihnen eine Schlafstelle zugeordnet wurde bzw diese in Anspruch genommen wird oder ob sie von der kostenlosen Mitarbeiterverpflegung Gebrauch machen. Die Abgabe unentgeltlicher Verpflegung sowie die unentgeltliche Einräumung von Schlafstellen an Mitarbeiter wurde von der Bwin. bis einschließlich 1995 mit…
3.3.19 Freie oder verbilligte Mahlzeiten (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988) Rz 93: § 3 Abs. 1 Z 17 lit. a EStG 1988 sieht eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor. Dabei ist es grundsätzlich belanglos, ob…
4.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 143: § 1. (1) Der Wert der vollen freien Station beträgt 196,20 Euro monatlich…
5.4.6.2.5 Gewährung von weiteren Vergütungen neben dem Grundlohn 5.4.6.2.5.1 Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung Rz 1161: Leben die Vertragspartner im gemeinsamen Haushalt, so stellen derartige "freiwillige Sozialleistungen" im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 selbst…
…Tagen wird an den verschiedenen Einsatzorten keine Betriebsstätte iSd § 29 BAO begründet. Die kostenlose Gewährung der Mahlzeiten (Lunch-Pakete) erfolgte somit außerhalb des Betriebs der Bf. Für die steuerliche Beurteilung kann es ebenfalls keinen Unterschied machen, ob die Dienstnehmer in einem auswärtigen Gasthaus direkt essen…
…Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde betreffend das Jahr 1995 von der Prüferin die von der Bw. geleistete kostenlose Bereitstellung von Mahlzeiten an ihre Dienstnehmer als tauschähnlicher Umsatz nach § 3a Abs…
5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…
3.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988) Rz 100: Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.
…notwendige Voraussetzung für die Verrichtung der Arbeitsleistung ist, nicht entscheidend für die Annahme sein kann, dass die kostenlose Beförderung nicht den privaten Zwecken des Arbeitnehmers dienen würde. Es widerspräche nämlich der Zielsetzung des Art 6 Abs 2, wenn ein solcher mittelbarer Zusammenhang für sich allein…
5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.
…Mitarbeiterrabatten versteht man geldwerte Vorteile (§ 15 Abs. 2 Z 3 lit. a EStG 1988) aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988)…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben stellte der Prüfer laut Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung im Punkt Sachverhaltsfeststellung fest, dass die kostenlosen bzw. verbilligten Kontoführungsgebühren für Angestellte einer Bank als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen seien…
…die Betriebsräumlichkeiten, die Kücheneinrichtung samt Maschinen sowie das für den Restaurationsbereich erforderliche bewegliche Inventar wie Geschirr, Besteck, Gläser und Tischwäsche kostenlos zur Verfügung, verpflichtet sich entgeltfrei zur Reinigung der Räumlichkeiten und zur Lieferung von elektrischer Energie und Wasser. Die Bf. genehmigt den Speisenplan, setzt die…
3.3.15 Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, Dienst- und Firmenjubiläen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988) Rz 78: Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 Euro jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186…
…zu bezahlen haben und die Bw. den Restbetrag entrichtet. Gemäß Cateringvertrag (S 1165 ff Bp.-Arbeitsbogen) zwischen der Bw. und der D ist der Vertragsgegenstand die Betreibung eines Betriebsrestaurants am Standort des Betriebsgebäudes der Bw. hinsichtlich Mitarbeiterverpflegung, Verkauf der Zwischenverpflegung, Gästebewirtung, Kaffee-/Konferenzservice und Durchführung…
…mwN). Die Beurteilung der strittigen kostenlosen Kontoführung als nicht steuerbar setzte damit die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an dieser Kontenführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin nicht bestand…
Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
3.2. Den Lieferungen gleichgestellter Eigenverbrauch 3.2.1. Allgemeines Rz 361: Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder…