…verneint wurde, so beinhaltete der Ausspruch des Nichtvorliegens einer sachlichen Unbilligkeit bezüglich des vorgebrachten Sachverhaltes zweifelsohne auch die Verneinung der - im rechtskräftigen Verfahren nicht behaupteten - sachlichen Unbilligkeit hinsichtlich dieses Sachverhaltes ohne Rücksichtnahme auf die - behauptete - konträre Verwaltungsübung. Da somit im neuerlichen Nachsichtsansuchen vom 23. Juni…
…habe aber diese Geldbeträge dem Bw. persönlich als (angeblichem) wirtschaftlichem Nutznießer der Gelder steuerlich zugerechnet und nicht dem Verein als nominellem Geldempfänger und dem Bw. die antragsgegenständlichen Abgaben (Einkommensteuer) vorgeschrieben. Gänzlich konträr habe die Finanzverwaltung im Falle G entschieden. Auch NE sei ein gemeinnütziger Verein…
…Wenn das Finanzamt nun plötzlich, ohne dass sich die gesetzlichen Regelungen geändert hätten, die Bestimmung in völlig konträrer Weise auslege, sei dies mit dem verfassungsmäßig festgelegten Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. So sei in den vorangegangenen Jahren das steuerfreie Drittel in einer Vielzahl von gleichgelagerten Fällen gewährt…
…auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden. Diese Auslegung würde also die Argumentation der belangten Behörde stützen. Mit diesen und anderen Definitionen (die zu teilweise konträren Ergebnissen kommen) ist im Streitfall aber nichts gewonnen, zumal alle diese Normen einen anderen Regelungsinhalt haben und…
…Treu und Glauben wird jedoch nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit geschützt, da die Behörden verpflichtet sind, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136), wobei auch der Umstand…
…allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit schützt. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Der Umstand, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Überprüfung durch die Behörde eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…
Laut Vorhaltsbeantwortungen des Finanzamtes A vom September 2010 ist der Prüfungsfall dann auch tatsächlich wieder dem Finanzamt C elektronisch zum Zweck der sogenannten Prüfung in Nachbarschaftshilfe zugeteilt worden. [Anm: Der hier nicht unmittelbar verständliche Begriff der Nachbarschaftshilfe kommt daher, dass ursprünglich damit gemeint war, dass…
§ 289 Abs 2 BAO in eine Zurückweisung umzuändern, weil die aufzuhebenden vermeintlichen Bescheide rechtlich nicht existieren würden. Die vorgebrachten Argumente zeigten hingegen nach Ansicht des Referenten keine Unrichtigkeit des unter 4) angefochtenen Bescheides auf. Dem Vorhalt an das Finanzamt wurde auch eine Ablichtung der o…
Laut Anm 3 aaO zu § 81 gehörten zu den Personengemeinschaften die Haus- und Grundstückgemeinschaften (Wohnungseigentumsgemeinschaften), Vermögensgemeinschaften, Erbengemeinschaften und alle sonstigen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. Zusammenfassung und Übertragung auf die spätere Rechtslage:Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind insbesondere OG, KG sowie (nach HGB und EGG) OHG…
Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…
Die Zweitschrift einer derartigen, als Bescheid intendierten Fristverlängerung an 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin ohne Hinweis iSd § 101 BAO ist aktenkundig. Es kann hier jedoch dahingestellt bleiben, ob dadurch ein - insbesondere auch für die stillen Beteiligten (behauptete Mitunternehmer) - wirksamer Fristverlängerungsbescheid erlassen worden…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***26*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch SOLIDUS Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Seilerstätte 17/12, 1010 Wien, und ***2***, (Bf. 1) und 2) die ***2*** (Bf. 2) ebenfalls vertreten durch die Solidus Steuerberatungs- und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, betreffend Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamtes FA durch einige ungewöhnliche Vorfälle, die den Verdacht des Amtsmissbrauches nahelegen würden und die der von der Beschwerdeführerin unzulässigerweise…
Die Höhe der von der BF in den jeweiligen Jahren im Beschwerdezeitraum an die s.r.o. bezahlten Vergütungen wurde von der Abgabenbehörde in den Unterlagen der Betriebsprüfung aufgeschlüsselt und ist für das Bundesfinanzgericht nachvollziehbar. Die an das Arbeitskräftegestellungsunternehmen überwiesenen Beträge ergeben sich aus den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Christina Buchner MBA in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Waitz Haselbruner Rechtsanwälte GmbH, Am Winterhafen 4, 4020 Linz, wegen der Bescheidbeschwerde vom 16.01.2024 gegen die Zurückweisungsbescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 13…
mit 11. November 2009 datierter ´Feststellungsbescheid nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO´, gerichtet an 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille z.H. 2. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend die 2. Geschäftsherrin & atypisch Stille…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Dezember 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Kft., Adresse, vertreten durch Anwälte , wegen 1.) Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt am 16. Juli 2015 durch rechtswidrige Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der Beschwerdeführerin in Ort1, Straße1 und Ort2, Straße2 durch das für das Finanzamt…