…September 2000 gab das Finanzamt dem unter Punkt 7 gestellten Berufungsbegehren auf ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides vom 9. Juni 2000 keine Folge, weil die Einkommensteuervorauszahlung für April bis Juni 2000 bis am Fälligkeitstag zur Gänze nicht entrichtet worden wäre, und damit die gesetzlichen Voraussetzungen nach …
…2 BAO wies das Finanzamt darauf hin, dass die Umsatzsteuer 2006 in Höhe von 58.149,17 € am Fälligkeitstag 15. Februar 2007 keine Deckung gefunden habe und die Säumniszuschlagsvorschreibung daher zu Recht erfolgt sei. Nach § 254 BAO werde durch die Einbringung einer Berufung die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22…
…vom 27.2.2015 gegen die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen 2015, alle darin angeführten Beschwerden und Begründungen sind gleichfalls heranzuziehen. Es wird daher beantragt bis zur endgültigen Erledigung aller anhängigen Beschwerden keine Säumniszuschläge festzusetzen und die 2. Säumniszuschläge - wie in der Buchungsmitteilung Nr.6/2015…
…Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bw. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Säumniszuschlages aufzuzeigen. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit - ungeachtet eventueller weiterer Abänderungen gemäß …
…72 € sei ebenfalls am 13. Jänner 2011 erfolgt, sodass für die rechtzeitige Tilgung der Umsatzsteuernachforderung für Dezember 2010 kein Guthaben mehr zur Verfügung gestanden sei. Die Vorschreibung des Säumniszuschlages sei daher zu Recht erfolgt. Mit Eingabe vom 6. Mai 2011 stellte der Bf einen…
…Entscheidung in Anwesenheit seines Verteidigers einen Rechtsmittelverzicht abgegeben, weshalb die Entscheidung mit der Verkündung in Rechtskraft erwachsen und sohin am 16.10.2023 fällig geworden sei. Es liege kein Ausnahmetatbestand iSd § 217 Abs 4 bis 6 BAO vor, weshalb die Vorschreibung des Säumniszuschlages rechtmäßig sei…
…€ nicht bis 15. Februar 2012 entrichtet hatte. In der Berufung/Beschwerde vom 1. Juni 2012 wurde ausgeführt, dass keine Abgabenschuld bestehen würde. Die Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen (Umsatzsteuer)Bescheides seien eine zeitlich bedingte Ungewissheit, eine nicht nur mögliche, sondern wahrscheinliche Abgabenpflicht und…
…mit Bescheid vom 23.2.2011) hinausgeschoben wurde, erweist sich die Vorschreibung der gegenständlichen Säumniszuschläge als unzulässig. Da die vorliegende Beschwerde im Ergebnis berechtigt war, war spruchgemäß zu entscheiden. Gegen dieses Erkenntnis ist keine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG beim Verwaltungsgerichtshof zulässig…
…festgesetzt, weil die Einkommensteuer 10-12/2017 nicht bis 24.11.2017 entrichtet worden sei. In der Beschwerde vom 15.12.2017 führte der Beschwerdeführer sinngemäß aus, dass ihm kein Schreiben zugegangen sei, aus dem hervorgehen würde, dass er den Betrag von 6.000,00…
…§ 21 Abs. 5 UStG legt fest, dass durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung ebenfalls keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet wird. Generell gilt, dass im Falle der nachträglichen Offenlegung oder Festsetzung von (rückständigen) Umsatzsteuervorauszahlungen die Anlastung eines Säumniszuschlages im Allgemeinen nicht…
…7.360,20 € festgesetzt wurden. Sämtliche Bescheide ergingen, da der steuerliche Vertreter keine Zustellvollmacht besitzt, zu Handen des Geschäftsführers der Berufungswerberin. Am Abgabenkonto bestand im Zeitpunkt der Verbuchung dieser Abgabenbescheide ein Guthaben in Höhe von 21.412,56 €, wodurch sich die offene Körperschaftsteuer…
…insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat gemäß § 217 Abs. 8 BAO…
…nehmen, weil den Bw. an der Säumnis bzw. an der unrichtigen Selbstberechnung der Abgaben kein grobes Verschulden treffe. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist, die Festsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich der Vorschreibung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2000 strittig. Nach Ansicht der Bw…
…Eine Einkommensteuer aus 2005 könnte darin enthalten sein, nachweisbar sei dies jedoch nicht. Formell liege somit keine Säumnis vor. Eine weitere Säumnis sei nicht vorhanden und feststellbar. Des Weiteren seien im Monat Juni € 12.900,77 vom angeführten Stundungsbetrag rückgeführt worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…Berufungsvorentscheidung vom 2. 11. 2005 teilweise Folge, indem es den Säumniszuschlag zur Lohnsteuer 10/2004 auf 282,18 € herabsetzte und von der Kraftfahrzeugsteuer 10-12/2004 keinen Säumniszuschlag festsetzte. Die Höhe der übrigen Säumniszuschläge blieb unverändert. Dazu führte des Finanzamt sinngemäß aus, dass Säumniszuschläge…
…Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich (z.B. VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verwirklichung des Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (z.B. VwGH 18.10.1999, 98/17/0139). Rechtzeitig am 14. November 2013 beantragte der Bf. die Entscheidung über…
…Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Die Einkommensteuer 2000 war am 13. März 2002 fällig und wurde nicht…
…in welcher Höhe sich die Abgabenschuld bewegt habe, könne auch hinsichtlich der Säumnis kein grobes Verschulden vorliegen. Deshalb werde nunmehr im Rahmen der Berufung der Antrag auf Nichtfestsetzung in eventu auf Herabsetzung der Säumniszuschläge gestellt. Mit der an das "Stadtamt" gerichteten Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz…
…wechselseitige Tilgung von Forderungen im Ausmaß der geringeren der beiden Forderungen. Eine Kompensation setzt voraus, dass die Forderungen gleichartig, richtig und fällig sind. Weiters setzt die Kompensation voraus, dass kein Aufrechnungsverbot besteht (vgl. VwGH 14.9.1993, 93/15/0009). Ein solches Verbot besteht nach …