…mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna am 4. September 2019 um 17:39 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1100 Wien, Laxenburger Straße 18, abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt…
…am späten Nachmittag in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1150 Wien, Anschützgasse gegenüber 2, ab. Zum Beanstandungszeitpunkt am 2. Dezember 2024 um 12:22 Uhr war dieses Kraftfahrzeug nicht mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gekennzeichnet und es war auch kein elektronischer Parkschein ordnungsgemäß für…
…gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1190 Wien, Döblinger Gürtel gegenüber 21-23, abgestellt habe ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Dadurch habe die Bf. die Rechtsvorschrift des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in…
…fahrlässig verkürzt in dem sie das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N1 am 07.02.2019 um 09:56 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1090 Wien, Währinger Gürtel 8, abgestellt habe ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt…
…d.h. jedes Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, ohne dass hierfür die nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet wird, schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der…
…2017 um 12:58 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WIEN 10, HINTSCHIGGASSE GGÜ. 1, mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen KZ1 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges ohne dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet oder einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben…
…10. 2012 um 16:44 in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 1, Reichsratstraße geg. 3 das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kenntzeichen X ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkeschein gesorgt zu und somit die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt zu haben, einen…
…Verschulden nichts anderes bestimmen, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Dieses ist in den drei Fällen gegeben, da der Bf. jeweils nicht glaubhaft machen konnte, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift (Zahlung der Parkometerabgabe bei Abstellen in gebührenpflichtiger Kurzparkzone) kein Verschulden traf (§ 5 Abs. 1 VStG)…
…d.h. jedes Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, ohne dass hierfür die nach der Parkometerabgabeverordnung vorgeschriebene Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet wird, schädigt in nicht unerheblichem Maße sowohl das öffentliche Interesse an der Entrichtung von Abgaben, als auch an der…
…Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat und dass sich kein Parkschein im Inneren des Fahrzeuges befunden hat. Es steht somit zweifelsfrei fest, dass der Bf. die Parkometerabgabe nicht entrichtet hat. Der Bf. hat daher die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Der Vorwurf des Bf. in seinem…
…mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna am 27. März 2019 um 10:26 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in ***Bf1-Adr*** ggü abgestellt, wobei elektronische Parkscheine mit einer fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Abstellzeit unmittelbar aufeinander folgend aktiviert worden seien. Wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des § 9 Abs…
…dass er am 02.05.2013 um 12.17 in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 1, Spiegelgasse 19 das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kenntnzeichen X ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkeschein gesorgt zu und somit die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt…
…abgestellt, sodass es dort zur angeführten Zeit in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone gestanden sei, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt bzw. einen elektronischen Parkschein aktiviert zu haben, da der Parkschein gefehlt habe und kein elektronischer Parkschein aktiviert gewesen sei…
…in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in 1060 Wien, Mollardgasse 12b, abgestellt. Um 19:48 Uhr hat der Bf. über m-parking einen elektronischen 15-Minuten-Gratisparkschein Nr. 346950473 aktiviert, welcher bis 20:03 Uhr gültig war. Um 20:06 Uhr hat der Bf. den kostenpflichtigen Parkschein…
…Der Beschwerdeführer hat das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe sind nicht zu berücksichtigen. Insbesondere liegt insofern kein Milderungsgrund vor, da Umstände…
…Abgaben. Der Beschwerdeführer hat das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe sind nicht hervorgekommen. Insbesondere liegt insofern kein Milderungsgrund vor, da Umstände…
…Abgaben. Der Beschwerdeführer hat das öffentliche Interesse dadurch geschädigt, dass er das in Rede stehende Fahrzeug ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein in einer zur Beanstandungszeit gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat. Milderungs- und Erschwernisgründe sind nicht hervorgekommen. Insbesondere liegt insofern kein Milderungsgrund vor, da Umstände…
…auch kein elektronischer Parkschein gebucht. Für die streitgegenständlichen Abstellorte galt (jeweils) eine ordnungsgemäß kundgemachte flächendeckende Kurzparkzone für die Zeit von Montag bis Freitag (werktags) von 09:00 bis 22:00 Uhr. Die Abstellorte des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges befanden sich somit (jeweils) in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, in…
…dieses Fahrzeug nicht in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gewesen ist. Auch ein irrtümlich falsch ausgefüllter Parkschein bewirkt den Tatbestand der Abgabenverkürzung (BFG 12.09.2014, RV/7500739/2014). Es lag daher für das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Vienna kein gültiger elektronischer Parkschein vor.…
…vorbringt, dass das System den Parkschein letztendlich für den nächsten Tag mit der gewünschten Uhrzeit gebucht hat, was ihm offensichtlich nicht aufgefallen ist, so muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass ein Lenker, der sein Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellt, sowohl bei Verwendung…