…Jahren im Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht glaubhaft gemacht, muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der vom Beschwerdeführer entwickelten Tätigkeit von vornherein um keine Einkunftsquelle gehandelt hat. Dementsprechend greift die Annahme des…
…Jahren im Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht glaubhaft gemacht, muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der vom Beschwerdeführer entwickelten Tätigkeit von vornherein um keine Einkunftsquelle gehandelt hat. Dementsprechend greift die Annahme des…
…entschieden, dass es sich bei der in Rede stehenden Vermietungstätigkeit um eine so genannte kleine Vermietungstätigkeit und damit um eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO handelt, die innerhalb eines angemessenen Beobachtungszeitraumes einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erwarten lässt, zumal…
…oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, 3. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein…
…die zweite einen Gesamtüberschuss der Werbungskosten über die Einnahmen von 1.250,00 €. Soweit die Abgabenbehörde I. Instanz beanstandet habe, dass kein Mietausfallswagnis und kein Investitionsbedarf veranschlagt worden seien, was zu einem noch höheren Werbungskostenüberschuss hätte führen müssen, sei einzuwenden: Die entsprechenden Ansätze hätten…
…2015 ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten ließ. Mit endgültigen Bescheiden datiert vom 25. September 2007 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2005 und Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2005 wurde die Vermietung der Wohnung in Götzis als keine unternehmerische Tätigkeit…
…20 Jahren ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten angestrebt wurde. Entgegen der Ansicht der Bw. war jene Prognoserechnung heranzuziehen, welcher die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen und deren prognostische Fortschreibung zu Grunde lagen: Das gegenständliche, im Zeitpunkt des Liegenschaftserwerbes nahezu voll (bis auf 11 % der Fläche)…
…einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht unter Abs 2 fallen, und Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs 2 LVO). Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO auch zu vermuten, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen…
…einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht unter Abs 2 fallen, und Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs 2 LVO). Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO auch zu vermuten, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen…
…In der Stellungnahme ist u. a. zu lesen: Um die in § 1 Abs 2 L-VO normierte Liebhabereivermutung zu widerlegen, müsse im Zeitraum von 2005 bis 2025 ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten sein. Die von den Bw bekannt gegebenen Werte seien…
…weiterhin keine Hochrechnung auf freie, marktübliche Mieten). Auch aufwandsseitig wurden die tatsächlich angefallenen oder tatsächlich zu erwartenden Werbungskosten angesetzt. Die Berechnungen erweisen sich als schlüssig und als geeignet darzulegen, dass die Vermietungstätigkeit innerhalb eines 25-jährigen Zeitraums einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielen…
…von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben), einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3 LVO) erwarten lässt. Der Steuerpflichtige hat der Abgabenbehörde alle Beurteilungsgrundlagen offenzulegen, aus denen sich die Einkunftsquelleneigenschaft seiner Verluste erbringenden…
…ermöglichen, allein deshalb wird allerdings in einem absehbaren Zeitraum nach gegebener Sachlage kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben möglich sein. Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes wäre aufgrund der geringen Erlöse im Verhältnis zu den Aufwendungen nämlich nicht bloß eine "sukzessive Senkung der Ausgaben" erforderlich, sondern…
…dass mit der Vermietung der Wohnungen Top W5 und Top W6 innerhalb des besagten Zeitraumes kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielbar sei. Gegenteiliges ist aus den Verwaltungsakten nicht ableitbar und wird in der Beschwerde nicht behauptet. Die Vermietung der Wohnungen Top W5 und…
…Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 der Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993, liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten…
… 2 Abs. 4 der Liebhabereiverordnung liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung Liebhaberei nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei…
…4,5 % - 5 % der Berechnung zu Grunde gelegt werde, errechne sich auch nach 20 Jahren kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es liege daher eine Liebhaberei im steuerlichen Sinne vor. Im Übrigen werde auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 27.5.2011 verwiesen…
…einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3) nachvollziehbar ist. […] (2) Liebhaberei ist bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen 1. aus der…
…dass sich aufgrund der weiteren Investitionen die AfA erhöht und die sonstigen Aufwendungen zumindest gleich bleiben bzw. steigen. Daraus lässt sich schließen, dass sich aus diesem Grund in den Jahren 2006 bis 2009 ebenfalls kein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwirtschaften lässt. Aus diesem…
…2000). Die Liebhabereiverordnung unterscheidet zwischen Betätigungen mit Liebhabereivermutung (§ 1 Abs 2) und Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs 1). Einkünfte mit Einkunftsquellenvermutung liegen bei einer Betätigung vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen und nicht…