…Tätigkeit des Bf's für A eine Tätigkeit darstellte, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung des Bf's begründete Neigung zurückzuführen war, d.h. er sie hobbymäßig betrieb, weshalb eine Subsumtion des Sachverhaltes unter § 1 Abs. 2 Z 2 LVO zu erfolgen hat…
…weil die für den konkreten Betrieb wesentlichen Grundlagen neu geschaffen werden. " Im Hinblick auf den gegenständlich konkreten Betrieb - nämlich Umwandlung von (zuletzt) hobbymäßiger Schafhaltung in einen professionellen Schafzuchtbetrieb samt damit verbundenen umfangreichen Adaptierungen/kompletter Neuausstattung im Innenbereich - erscheint dem BFG das vorgenannte Beispiel zum Beschwerdefall…
…hohen Spannen bezahlt machen. - Die Annahme einer Liebhabereivermutung wegen „hobbymäßiger“ Betätigung ist schon deshalb verfehlt, weil es zahlreiche Vergleichsbetriebe gibt, die auf Oldtimer spezialisiert sind und zweifelsohne als Einkunftsquelle seitens der Finanzverwaltung akzeptiert werden. Weiters widerspricht die Einschätzung der Betriebsprüfer der gängigen Praxis der Finanzverwaltung…
…wurde mit A, dem Ehegatten der Bfin., als Auskunftsperson eine Niederschrift aufgenommen. In dieser Niederschrift gab er an, dass der Sohn hobbymäßiger Ralleyfahrer sei. Dieser und seine Freunde arbeiteten hier öfters an ihren Autos. Deshalb seien auch Autos hinter der Halle abgestellt. Genauere Auskünfte könne…
… 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa zu auf: Betreiben von Sport (zB nebenberuflicher Karatetrainer, vgl. UFS 24.4.2003, RV/1306-L/02…
…zu beurteilen (vgl VwGH 15.9.2011, 2008/15/0321). Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben vor, und zwar auch dann, wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztlich scheitern sollte (vgl Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG24 …
…Erfahrung nachvollzogen werden. Anwendungsgebiete Diese Atemarbeit lässt sich gut einbeziehen in: - Gesundheits-, Fitness-, Gymnastik- und Sportangebote in Krankenhäusern, Kliniken, Kurbetrieben, Thermen, Wellnesshotels, Fastenpensionen usw. - die Gesundheitserziehung in Betrieben, Schulen, Erwachsenenfortbildungsstätten und Volkshochschulen - Stressbewältigungsseminare, Entspannungstrainings und Meditationsseminare - Management-Trainings (Stressbewältigung, Entspannung, ganzheitliche Fitness, Leistungsförderung, Körperhaltung/ Körpersprache…
…im Zusammenhang mit der Beurteilung der Frage, ob die streitgegenständlichen Kurskosten allenfalls vorweggenommene Betriebsausgaben darstellen und der damit untrennbar verbundenen "Liebhabereibeurteilung" noch um Stellungnahme zu folgenden Ausführungen ersucht: "Im Hinblick darauf, dass iZm den unter www.xxxxx angebotenen Aktivitäten bisher keinerlei Einkünfte zur Einkommen- bzw…
…zu einer überragend im Vordergrund stehenden. betrieblichen Nutzung nicht schädlich ist (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 3.1. zu § 20 EStG 1988). Sportbekleidung und Sportgeräte (hier: Tennisbekleidung und Tennisgeräte- und Utensilien) finden typischerweise (auch) für die hobbymäßige Ausübung der jeweiligen Sportart Verwendung. Es erscheint jedoch - wie…
…Verfahrens stellen". Im Vorlageantrag wird unter Verweis auf die Entscheidung des UFS, RV/2153-W/08 dargestellt, dass die Führung von Verkehrsflugzeugen keine als Hobby betriebene Tätigkeit darstelle. Für diese vom Bw. angestrebte Tätigkeit sei die PPL(A) und der Berufspilotenschein unabdingbare Voraussetzung für die…
…AbgÄG 2004 (BGBl I Nr 180/2004) sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen…
…hobbymäßiges Verwerten; Wunsch der Persönlichkeitsbildung), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor. Die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater kann für einen Angestellten dem Grunde nach zweifellos eine Umschulungsmaßnahme darstellen…
…Der Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung, liegt nämlich bei der in der Pension betriebenen Tätigkeit zur Herausgabe eines Buches, das erst auf Grund der jahrzehntelangen hobbymäßigen Beschäftigung mit literarischen Texten eines bestimmten Schriftstellers, die dann in bearbeiteter und aktualisierter Fassung in diesem…
…alten Beruf tritt, der weiterhin ausgeübt werden soll. Dabei muss aber beachtet werden, dass diese Aussage nur insoweit gelten kann, als die Betätigung ernsthaft und nicht nur hobbymäßig betrieben wird. Würde dabei ein Ausmaß angestrebt, das nur mehr als geringfügig beurteilt werden könnte, würde das…
…der oben dargestellten gesetzlichen Bestimmung erkannt werden. Diesfalls würden allenfalls vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben vorliegen. Der Zweck der Umschulung muss allerdings darin bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen (keine bloß hobbymäßige Verwertung). Es müssen grundsätzlich Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur…
…000 teilw.,Grundstücksnummer 8 u.a. (EW-AZ2) zum 1. Jänner 2008 vom 25. Februar 2009 und 2. Einheitswert und Grundsteuermessbetrag des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in der KG N, EZ 000 teilw., Grundstücksnummer 1 u.a. (EW-AZ1) zum 1. Jänner 2008 vom 15…
…gegen eine solche Annahme spricht .Es kann (jedenfalls noch) nicht als erwiesen angesehen werden, dass die Tätigkeit als Alpha Chi Consultant bzw als Beraterin in der Zukunft ernsthaft und nicht nur hobbymäßig, also in einer Intensität betrieben wird, die sich grundsätzlich für eine Einkunftsquelle eignet…
…wurden. In der händischen Begründung vom 24. Juni 2006 zu den Bescheiden wurde ausgeführt wie folgt: "Betrifft: Steuerliche Qualifikation der künstlerischen Tätigkeit gemäß Liebhabereiverordnung: Die künstlerische Tätigkeit wird offenbar seit vielen Jahren nebenberuflich und hobbymäßig betrieben. Eine steuerliche Erfassung dieser Tätigkeit wurde von Ihnen erst…
…bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist. Der Zweck muss darin bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen, wobei die neue Berufstätigkeit über eine hobbymäßige Verwertung jedenfalls hinausgehen muss. Umschulungskosten stellen begrifflich vorweggenommene Werbungskosten iSd § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 idgF dar. Es müssen grundsätzlich Umstände vorliegen…
…B. XXII. GP - AbgÄG 2004). Daraus folgt, dass ein konkret geplanter Zusammenhang der Bildungsmaßnahme mit nachfolgenden (Betriebs-)Einnahmen erforderlich ist. Es müssen Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Die tatsächliche Absicht der Einnahmenerzielung in Zusammenhang mit einer Ausbildung zu dokumentieren…