…dem jeweiligen Umsatz zuzuordnen. Gesetzliche Verzugszinsen und Prozesszinsen für die verspätete Entrichtung des Kaufpreises stellen einen Schadenersatz dar und sind daher nicht umsatzsteuerbar (EuGH 01.07.1982, Rs C-222/81). Rz 757: Beim Kreditkartengeschäft liegt zwischen Kreditkartenunternehmen und Kunden eine Kreditgewährung oder zumindest eine…
…Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Zinsen werden somit durch diesen Tatbestand erfasst (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar, § 27 Rz 70). Der Bundesfinanzhof urteilte in dessen Entscheidung vom 24.5.2011, VIII R 3/09 zur Frage der fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzugszinsen: Verzugszinsen wie auch Prozesszinsen sind Kapitalerträge…
… 205 Tz 2, mit Literatur- und Judikaturverweis). Das Gesetz unterscheidet somit nicht, - ob der Abgabepflichtige die Steuererklärung innerhalb der gesetzlichen (allenfalls durch Bescheid verlängerten) Erklärungsfrist einreicht, - ob die Festsetzung der Einkommen-(Körperschaft-)steuer wegen Verletzung der Pflicht des Finanzamtes, über die Abgabenerklärung ohne unnötigen Aufschub…
…1 genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 205 Abs. 4 BAO wird die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe…
…Zahlung dieser gezahlt wurden, erhöht um gesetzliche Verzugszinsen ab dem Datum der Zahlung des Gehalts bzw. dem Erhalt eines anderen finanziellen Betrags zurückzuzahlen, sowie alle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen des Vertrags über Rechte und Pflichten bei der Facharztausbildung ergeben, zu ersetzen.…
…im Rahmen der Beweiswürdigung vorgenommenen Beurteilung von Tatfragen ab, nämlich, ob und in welcher Höhe die Bf Zinsen aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnenden Darlehensgewährungen bezogen hat, mit denen keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung in Zusammenhang steht. Im Übrigen folgt die ggst Entscheidung des BFG…
…setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für das Jahr 2008 in Höhe von € 2.905,59 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und Mangelhaftigkeit des Verfahrens wendet sich der Beschwerdeführer XY (in weiterer Folge: Bf) im Wesentlichen gegen die Änderung gemäß …
…Zahlungen und daher als vom Zinsbegriff des § 12a Abs. 3 KStG 1988 mitumfasst zu sehen. Rz 1309az: Bereitstellungszinsen sind als wirtschaftlich gleichwertige Vergütungen ebenfalls vom allgemeinen Zinsbegriff erfasst. Dasselbe gilt für vertragliche und gesetzliche Verzugszinsen. Rz 1309ba: Aufwendungen im Zusammenhang mit unechtem Factoring und unechter…
…soweit für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung - ausgeführt: "Die sichergestellte Verbindlichkeit ist die Erbteilsforderung von € 61.870,- zuzüglich Zinsen, Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution im Höchstbetrag von € 12.374,- - also insgesamt € 74.244,-. Da das Erbübereinkommen nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, kommt weder …
…betreffend die gesetzliche Regelung über die Vergnügungssteuer stelle keinen Schuldausschließungsgrund dar, da sich der Bf. aufgrund seiner Geschäftstätigkeiten mit dem maßgeblichen Rechtsvorschriften vertraut hätte machen müssen (§ 5 Abs. 2 VStG). Aufgrund der Aktenlage stehe fest, dass der Bf. seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erklärung und zur…
…dass Ihr Handeln den gesetzlichen Ansprüchen entspricht. Ich habe jeden Tag bis zum 28.09.2016 mit dem Erscheinen der Polizei gerechnet, die mich vorläufig festnimmt, da das Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung geführt wurde und man mir den Termin des Verfahrens somit auch nicht mitteilte…
…bzw. Anpassungen. c) Alle Abgaben, die vom Arbeitgeber abzuführen sind (Arbeitgerberanteil an der Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und gesetzliche Mitarbeitervorsorgekasse), werden mit der Gehaltsüberweisung auf das Konto des Mitarbeiters überwiesen. Der Mitarbeiter kümmert sich selbst um die korrekte Verteilung an die jeweiligen Empfänger. Bei Fristüberschreitung, die…
…Bw. gesetzlich auferlegten Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2010 erst mit 15. Februar 2011 (Entrichtung der Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 197.494,14 am 16. Februar 2011) und damit erst mit einer Verspätung von sechs Monaten nachgekommen ist…
…buchmäßig erfassten Einfuhrabgabenbetrag (Zoll) in der Höhe von 2.176,72 Euro gemäß Art. 102 Abs. 3 UZK mit und setzte ihm gegenüber gemäß Art. 114 Abs. 2 UZK Verzugszinsen in der Höhe von 89,69 Euro fest. Mit Bescheid vom 3. Juli 2019, Zl…
…eingehen. Sehr wohl nachvollziehbar ist jedoch, dass der Bürgschaftsvertrag bereits abgelegt wurde, nachdem ein rechtskräftiger Titel vorhanden war, die gesetzliche Aufbewahrungsfrist längst abgelaufen ist und Hr. N. innerhalb dieser Zeit keinerlei Einwendungen geltend machte. Der Bürgschaftsvertrag datierte vom April 1993, das rechtskräftige Urteil wurde uns…
…29.Juni 1985, G 42/85 ua; 11.März 1987 G 257-260/86 ua, Slg 11.295) hat der Verspätungszuschlag auch die Funktion der Abgeltung von Verzugszinsen und der Abgeltung von erhöhtem, durch die nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärung verursachten Verwaltungsaufwand. Nach Ritz, BAO5, …
…zu erklären, wobei sämtliche anlässlich der Ausübung dieses Rücktrittsrechtes anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren jeder Art zu Lasten der Käufer gehen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes ist die Verkäuferin jedoch nicht berechtigt, Verzugszinsen, eine Pönale oder sonstige Schadenersatzforderungen gegen die Käufer geltend zu machen…
…zu erklären, wobei sämtliche anlässlich der Ausübung dieses Rücktrittsrechtes anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren jeder Art zu Lasten der Käufer gehen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes ist die Verkäuferin jedoch nicht berechtigt, Verzugszinsen, eine Pönale oder sonstige Schadenersatzforderungen gegen die Käufer geltend zu machen…
…insbesondere der gesetzlichen Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen, bewusst, sodass - in Verbindung mit der vorhersehbaren hohen Einkommensteuernachzahlung - nahe liegend scheint, dass er die Einreichung der Abgabenerklärung nicht nur auf Grund der vorgebrachten Arbeitsüberlastung verabsäumt, sondern die Erklärungsabgabe hinausgezögert und bewusst eine Verletzung der Erklärungspflicht herbeigeführt…
…253). Nach der Judikatur des VfGH (s. nachfolgend Punkt b) hat der Verspätungszuschlag auch die Funktion der Abgeltung von Verzugszinsen und der Abgeltung von erhöhtem Verwaltungsaufwand, der durch nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärung verursacht wurde. (b) Die Einkommensteuererklärungen für 1999 bis 2001 wurden am 19…