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UFSW RV/0375-W/09Abzinsung eines Darlehens des Landes Burgenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…sich dieser verpflichtet die Übergeber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Weiters handelt es sich bei dem hier zu beurteilenden Wohnbauförderungsdarlehen um ein gering verzinsliches Darlehen für das der Gläubiger im Zeitpunkt der Errichtung des Übergabsvertrages 0,5% Zinsen erhält und auch um ein langfristiges…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…und zusätzlich ein geringverzinsliches Darlehen; ein nomineller Kaufpreis wird nicht vereinbart. Ist bei der Bemessung eine Abzinsung gemäß BewG 1955 durchzuführen oder ist als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert heranzuziehen? Lösung: Bei Erwerbsvorgängen zwischen Fremden ist davon auszugehen, dass die vereinbarten Leistungen (Barkaufpreis zuzüglich aushaftendes Darlehen…

UFSW RV/0118-W/08Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 1/2

…Dabei ist es gleichgültig, ob der Käufer das Darlehen privativ, im Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme übernommen hat. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.6.2007, 2007/16/0028 ging es jedenfalls nicht darum, dass ein geringverzinsliches Darlehen nur deshalb abzuzinsen ist, weil es vom Erwerber…

UFSW RV/3539-W/07Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird und der Verkäufer keine Bauvereinigung ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 1/2

…Dabei ist es gleichgültig, ob der Käufer das Darlehen privativ, im Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme übernommen hat. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.6.2007, 2007/16/0028 ging es jedenfalls nicht darum, dass ein geringverzinsliches Darlehen nur deshalb abzuzinsen ist, weil es vom Erwerber…

BFG RV/7102286/2010Bei einer Betriebsübergabe ist die auf die Liegenschaft entfallende Gegenleistung (Schuldübernahme) im Wege einer Verhältnisrechnung, ausgehend von Verkehrswerten, zu ermitteln.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2016

…ihr anteilig gehörigen (Betriebs-)liegenschaften dem Bf. Der Bf übernimmt die Verbindlichkeiten des Betriebes und die Hälfte der aushaftenden Bauspardarlehen und des Landesdarlehens. Da es sich bei dem Darlehen des Landes Niederösterreich um ein geringverzinsliches Darlehen handelt, ist dieses nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes abzuzinsen…

UFSW RV/2658-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2656-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2655-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2652-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2651-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2653-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2654-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2657-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/2650-W/08Neben einem "Fixpreis" vereinbarte bestimmte Geldleistungen sind Teil des festbetragsbestimmten Gesamtkaufpreises.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…Entstehens der Grunderwerbsteuerschuld der Schuldübernahme noch nicht zugestimmt hatte, entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.11.2011, 2010/16/0246 eine gesonderte Bewertung dieses Kaufpreisteiles als geringverzinsliches Darlehen nicht in Betracht kommt (vgl. auch UFS 2.10.2009, RV/1893-W/09). Auf Grund…

UFSW RV/0947-W/081.) Keine Abzinsung eines Wohnbauförderungsdarlehens bei Kaufvertrag (wie RV/0118-W/08 ua) 2.) Der als Wohnbauförderung gewährte "nichtrückzahlbare Zuschuss" des Landes ist in die Bemessungsgrundlage der GrESt miteinzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009Teil 1/2

…Dabei ist es gleichgültig, ob der Käufer das Darlehen privativ, im Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme übernommen hat. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.6.2007, 2007/16/0028 ging es jedenfalls nicht darum, dass ein geringverzinsliches Darlehen nur deshalb abzuzinsen ist, weil es vom Erwerber…

UFSW RV/0376-W/08Sind Wohnbauförderungsdarlehen für Zwecke der Grunderwerbsteuer abzuzinsen? (Wie RV/0118-W/08)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…Dabei ist es gleichgültig, ob der Käufer das Darlehen privativ, im Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme übernommen hat. Im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28.6.2007, 2007/16/0028 ging es jedenfalls nicht darum, dass ein geringverzinsliches Darlehen nur deshalb abzuzinsen ist, weil es vom Erwerber…

UFSW RV/3461-W/08Bewertung eines übernommenen WBF Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

…Der Wert derartiger Forderungen und Schulden wird mit einem Betrag angesetzt, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen bis zur Fälligkeit verbleibt. Bei dem hier zu beurteilenden Wohnbauförderungsdarlehen handelt es sich um ein gering verzinsliches und auch langfristiges Darlehen, das in Entsprechung des …

UFSW RV/0758-W/09Abzinsung von WBF Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…Diese ist nach den Bestimmungen des BewG zu bewerten und es kommen im gegenständlichen Fall die Bestimmungen zum Tragen, die eine Bewertung abweichend vom Nennwertprinzip zulassen. Bei dem gegenständlichen Wohnbauförderungsdarlehen handelt es sich um ein geringverzinsliches und auch langfristiges Darlehen (1% Verzinsung, Laufzeit 35 Jahre)…

UFSW RV/1719-W/08Abzinsung eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer anlässlich der Abtretung eines halben Mindestanteiles (Eigentumswohnung) an den Eigentumspartner und der damit verbundenen Übernahme der anteiligen Solidarschulden zur Alleinzahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2013

…von € 33.714,77 wurde durch Übernahme eines geringverzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens berichtigt. Dazu traten die Käufer anstelle der Verkäufer in die offene Darlehensverpflichtung gegenüber dem Land Burgenland unter Übernahme der persönlichen Haftung für die weitere Rückzahlung dieses Darlehens und unter Schad- und Klagloshaltung der Verkäufer…

UFSW RV/0971-W/09Abzinsung eines Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2009

…Diese ist nach den Bestimmungen des BewG zu bewerten und es kommen im gegenständlichen Fall die Bestimmungen zum Tragen, die eine Bewertung abweichend vom Nennwertprinzip zulassen. Bei dem gegenständlichen Wohnbauförderungsdarlehen handelt es sich um ein geringverzinsliches und auch langfristiges Darlehen (1% Verzinsung, Laufzeit 50 Jahre)…