… 108e Tz 3). War die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen, kann in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen werden." Wie nun unter Punkt A dargestellt…
…von dieser Praxis (geringfügiges Unterschreiten der 3 Jahre) seien als unschädlich anzusehen. Die Ausführungen würden nach Ansicht der Außenprüfung in der Weise gewürdigt werden können, dass der VwGH der Forderung nach einer Zugehörigkeit der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen zumindest für die Hälfte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer…
…jener Mercedes 313 zu 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Afa-Dauer), nämlich IZP 2003: Mercedes 313 CDI, KZ7 und Mercedes 313 CDI, KZ9, IZP 2004: Mercedes 313 CDI, KZ19, in Anbetracht des festgestellten Gesamtbildes der Verhältnisse als im Einzelfall eingetretenes geringfügiges Unterschreiten des Wertes von 50%…
…Ausgehend von einer betrieblichen Nutzungsdauer eines LKWs von etwa fünf bis sechs Jahren beträgt die Hälfte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 2,5 und drei Jahren und kann daher streitgegenständlich nicht von einem geringfügigen Unterschreiten dieses Zeitraumes ausgegangen werden. Dem weiteren Vorbringen es läge eine nachträgliche…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…auf. Von einem geringfügigen Unterschreiten des für die Inanspruchnahme der Investitionszuwachsprämie erforderlichen Zeitraumes der Betriebszugehörigkeit kann bei diesen Wirtschaftsgütern nicht gesprochen werden. Wenn sich die Bw. auf die deutsche Afa-Tabelle und die darin enthaltene - gegenüber österreichischen Verhältnissen - geringfügigere Nutzungsdauer bei Omnibussen berufen hat, so…
…gezeigt, dass sich bei diversen Wirtschaftsgütern eine tatsächliche Nutzungsdauer von 50% ergeben habe und sich eine weitere Diskussion erübrige. Bei Wirtschaftsgütern, die eine Behaltedauer von 41,67% oder mehr hatten, werde auf den Ausspruch des VwGH verwiesen, wonach ein geringfügiges Unterschreiten einer 50%-Grenze, die…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…vor Überschreiten der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) aus dem Betrieb der Bw ausgeschieden waren. Das Finanzamt (Betriebsprüfung) ging davon aus, dass die Wirtschaftsgüter (Wg) zum langfristigen Einsatz geplant sein müssten und zog für diese Beurteilung die Nutzungsdauer als Anlagevermögen im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer heran…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…dass die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50 % der Anschaffungskosten gegangen sei, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
…allfälliges geringfügiges Unterschreiten für die Geltendmachung der IZP ohnedies nur dann als unschädlich angesehen werden, wenn der vorzeitige Austausch einem besonderen betrieblichen (Re-)Investitionszyklus entsprechen würde. Dass es aber der betrieblichen Praxis des Bw. entsprochen hätte, die betreffenden Wirtschaftsgüter regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte…
…auch der Verbleib der Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen über einen längeren Zeitraum, der mit der Hälfte der planmäßigen Nutzungsdauer gleichgesetzt werden kann, hinweg entscheidungsrelevant. Ein geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes kann dann als unbeachtlich angesehen werden, wenn etwa ein betrieblich begründeter "geübter (Re-)Investitionszyklus" bestanden hat. Der…
…Ausmaß dem Betrieb dienten. Selbst angesichts der vom Untenehmer angesetzten betrieblichen Nutzungsdauer von nur vier Jahren kann der Zeitraum der betrieblichen Nutzung von eineinhalb Jahren bei einer Absetzung für Abnutzung im Ausmaß von 37,5% der Anschaffungskosten nicht als geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes (von 50%)…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf die Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen, kann in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen werden. Diesen Ausführungen zufolge ist der Verbleib der Wirtschaftsgüter im…
…die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen ist, und in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des…
… 108e Tz 3). War die planmäßige Nutzungsdauer bei allen betroffenen Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen, kann in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen werden." Diesen Ausführungen zufolge ist neben dem…