…ausschließliche Förderung begünstigter Zwecke liegt nur bei Erfüllung aller im §§ 39 Abs. 1 BAO 39 BAO aufgezählten Voraussetzungen vor (Verfolgung ausschließlich begünstigter Hauptzwecke, Verneinung jeglichen Gewinnstrebens, Ausschluss einer Erfolgs- und Vermögensbeteiligung der Mitglieder, sparsame Verwaltung, Bindung des Restvermögens). 1.1.7.2 Gemischtnützige Zwecke Rz…
2325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988) 23.125.1 Privatstiftungen Rz 1330: Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13…
…Betrieblich veranlasste Privatstiftungen, die unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 fallen (StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 182). Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen fallen nur dann und so lange unter den Geltungsbereich des § 7 Abs. 3 KStG 1988, als sie der in § 13 Abs…
…kV-RLV, BGBl. II Nr. 475168/19902015). 4.3.2.2.4 Privatstiftungen Rz 453: Für eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 nachkommen, und für begünstigte Zwecke im Sinn der §§ 34 ff BAO verfolgende Privatstiftungen gilt §…
…Betriebe unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zwecke und der tatsächlichen Geschäftsführung siehe VereinsR 2001 Rz 6 ff. 1.2.1.3 Gemischtnützige Privatstiftungen Rz 6: Das sind solche, die sowohl eigennützigen als auch gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Sie werden…
…anzusehen sind; Wertpapiereinkünfte oder Beteiligungserträge, wenn die Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art gehören), zählen sie ebenso zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (siehe Rz 74). 24.2.3 Privatstiftungen Rz 1324: Eigen- und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1…
…aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4) und des Freibetrages für begünstigte Zwecke (§ 23). Wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz 1988 und diesem Bundesgesetz. Anzuwenden sind …
…Vordergrund stehen. Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung ist zulässig, nicht aber eine parteipolitische Betätigung. Demokratisches Staatswesen Rz 43: Die Förderung des demokratischen Staatswesens durch staatsbürgerliche Bildung usw. kann als gemeinnütziger Zweck angesehen werden. Dazu zählt auch die Förderung der Völkerverständigung, der Friedenssicherung, die Förderung…
…gesetzlichen Regelung des § 24 Abs. 5 KStG 1988 zu einer Gutschrift (zur Reihenfolge der gutzuschreibenden Zwischensteuer ab der Veranlagung 2012 siehe Rz 1574). 29.4.1 Betroffene Privatstiftungen Rz 1571: Diese Regelung betrifft eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen gemäß § 13 KStG 1988. Ausgenommen davon sind die…
10. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger 10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach…
…aus Gewerbebetrieb zu erfassen, auch wenn sie Substanzauszahlungen bei der Zuwendenden darstellen, und unterliegen nicht der Endbesteuerung. Dabei ist zu unterscheiden: Zuwendungen einer eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftung lösen Kapitalertragsteuerpflicht aus, soweit sie nicht Substanzauszahlungen darstellen. Die mit der Kapitalertragsteuer belasteten Zuwendungen, aber auch als Substanzauszahlungen…
…worden, damit die zuständige Behörde die verkürzten Abgaben ohne weitere Nachforschungen vorschreiben bzw. festsetzen könne. Die Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Festsetzung der Abgaben für die Jahre 2004 bis 2012 seien exakt ermittelt worden. Die jeweiligen Kennzahlen sollten sich Jahre 2004 bis 2012 für die Bf…
…unterliegen (im Sinne des Zwecks dieser Einrichtung als Vorwegerfassung künftiger Zuwendungen) die Kapitalerträge in voller Höhe, dh. ohne Werbungskostenabzug (zB hinsichtlich von Zinsen für fremdfinanzierte Wertpapiere). Gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 sind diese Erträge bei der eigen- und gemischtnützigen Privatstiftung von der Kapitalertragsteuer befreit…
…Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4) und des Freibetrages für begünstigte Zwecke (§ 23). Wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem Einkommensteuergesetz 1988 und diesem Bundesgesetz. … § 13 Abs…
…der mündlichen Berufungsverhandlung ist überdies erkennbar, dass die Bw. nicht wusste zu welchem Zweck der Stifter/Begünstigte die genannten Beträge benötigte. Herr Stiftungsvorstand2 vermeinte um Immobilien zu sanieren und der Begünstigte erklärte glaubwürdig Geldmittel für eine Unternehmensgründung benötigt zu haben. Aus dem Jahresabschluss zum 31…
…Z 2 EStG 1988 dar, sofern sie nicht einer betrieblichen Einkunftsart zuzurechnen sind bzw. Substanzauszahlungen darstellen. Zuwendungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften sind bei der empfangenden eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung, sofern sie ins Privatvermögen einmalig erfolgen, nicht steuerbar, andernfalls unter Umständen als…
…Doralt/Nowotny/Kalss, PrivatstiftungsG, Anh I, Rz 25). Die Berufungswerberin ist eine sogenannte eigennützige Privatstiftung, weil sie nicht der Erfüllung von gemeinnützigen Zwecken iS der §§ 34 ff BAO, sondern der Förderung eines ganz eingegrenzten Personenkreises dient (vgl. hiezu zB Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, PrivatstiftungsG…
…miteinander verbunden sind, dass eine Abgrenzung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, liegt ein Mischbetrieb vor. Für die Beurteilung der Steuerpflicht des Mischbetriebes ist auf die überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienen die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, ist der…
…ist nur auf Stiftungen und Fonds anzuwenden, deren Vermögen durch privatrechtlichen Widmungsakt zur Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Aufgaben bestimmt ist, sofern sie nach ihrem Zweck über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen. Als Stifter können der Staat, Privatpersonen und Unternehmeneine oder mehrere natürliche oder juristische Personen…
…der Erfüllung des begünstigten Zweckes dieses Betriebes dient. 2.6.2.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Rz 181: Genossenschaften können grundsätzlich ebenfalls abgabenrechtlich begünstigt sein (Förderung der sozialen Tätigkeiten der Mitglieder gemäß § 1 Abs. 3 GenG iVm Art. 1 Abs. 3 SCE-VO als begünstigter Zweck)…