RIS AI
29 Treffer1614 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 2782.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) Rz 278: Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47.

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…ff BAO, im Rahmen steuerpflichtiger Betriebe unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zwecke und der tatsächlichen Geschäftsführung siehe VereinsR 2001 Rz 6 ff. 1.2.1.3 Gemischtnützige Privatstiftungen Rz 6: Das sind solche, die sowohl eigennützigen als auch gemeinnützigen, mildtätigen oder…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Gewinnstrebens, Ausschluss einer Erfolgs- und Vermögensbeteiligung der Mitglieder, sparsame Verwaltung, Bindung des Restvermögens). 1.1.7.2 Gemischtnützige Zwecke Rz 114: Verfolgt ein Rechtsträger neben begünstigten auch nichtbegünstigte Zwecke (darunter sind auch eigennützige Zwecke zu verstehen), ist er von abgabenrechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, es sei denn…

StiftR 2009 Rz 33–383.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…

StiftR 2009 Rz 275–28010.4.4 Zuwendungen an eine Substiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10.4.4 Zuwendungen an eine Substiftung Rz 275: Zuwendungen von einer eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftung ("Hauptstiftung") an eine von ihr errichtete eigen- oder gemischtnützige Privatstiftung ("Substiftung") gelten unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei der ertragsteuerlichen Beurteilung ist zu beachten, ob die…

KStR 2013 Rz 1330–134325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2325. Sonderfragen bei bestimmten Körperschaften (§§ 7 und 13 bis 17 KStG 1988) 23.125.1 Privatstiftungen Rz 1330: Auf eigen- und gemischtnützige Stiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG), BGBl. Nr. 694/1993, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die Sondernormen des § 13…

StiftR 2009 Rz 24–323. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3. Die Besteuerung der eigennützigen Privatstiftungen (§§ 7 und 13 KStG 1988) 3.1 Einkommen 3.1.1 Allgemeines Rz 24: Als Körperschaftsteuersubjekt hat die eigen- oder gemischtnützige Privatstiftung nach § 7 Abs. 1 KStG 1988 das Einkommen zu versteuern, das ihr zuzurechnen ist und das sie…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

10. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger 10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach…

KStR 2013 Rz 1569–157529.3 Abschlusszahlungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gesetzlichen Regelung des § 24 Abs. 5 KStG 1988 zu einer Gutschrift (zur Reihenfolge der gutzuschreibenden Zwischensteuer ab der Veranlagung 2012 siehe Rz 1574). 29.4.1 Betroffene Privatstiftungen Rz 1571: Diese Regelung betrifft eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen gemäß § 13 KStG 1988. Ausgenommen davon sind die…

StiftR 2009 Rz 138–1393.6 Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind mit gerichtlichem Auflösungsbeschluss. Rz 139: Mit Eintritt eines Auflösungstatbestandes wird die Abwicklung in Gang gesetzt. Da es sich bei der eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung nicht um eine unter § 7 Abs…

KStR 2013 Rz 385–3893.2.6 Sonderfälle
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…die Gewinnerzielungsabsicht fehlt (auch hier keine Liebhaberei, siehe LRL 2012 Rz 153). 3.2.6.2 Schedulenbesteuerung eigen- und gemischtnütziger Privatstiftungen Rz 388: Siehe StiftR 2009 Rz 89 bis 110. 3.2.7 Versorgungsbetriebeverbund von juristischen Personen des privaten Rechts Rz 389: Siehe Rz 100.

KStR 2013 Rz 399–4013.3 Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Betrieblich veranlasste Privatstiftungen, die unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 fallen (StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 182). Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen fallen nur dann und so lange unter den Geltungsbereich des § 7 Abs. 3 KStG 1988, als sie der in § 13 Abs…

KStR 2013 Rz 424–4254.1.2.1 Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988, soweit sie nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind (siehe StiftR 2009 Rz 140 bis Rz 145) Eigennützige oder gemischtnützige Privatstiftungen nach § 13 Abs. 1 Z 2 KStG 1988, wenn und solange sie ihrer…

KStR 2013 Rz 4264.1.2.2 Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…aber eine Buchführungspflicht nach § 125 BAO besteht. Folgende Körperschaften sind zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 verpflichtet: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, wenn die Privatstiftung selbst Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, wie zB aus einer geschäftsmäßigen Häuserverwaltung, erzielt…

KStR 2013 Rz 448–4584.3 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…FMA) über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine, kV-RLV, BGBl. II Nr. 475168/19902015). 4.3.2.2.4 Privatstiftungen Rz 453: Für eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 nachkommen, und für begünstigte Zwecke im Sinn der…

KStR 2013 Rz 1322–132624.2 Besonderheiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…anzusehen sind; Wertpapiereinkünfte oder Beteiligungserträge, wenn die Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art gehören), zählen sie ebenso zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (siehe Rz 74). 24.2.3 Privatstiftungen Rz 1324: Eigen- und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungspflicht im Sinne des § 13 Abs. 1…

KStR 2013 Rz 1424–142626.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…unternehmensrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind und deren maßgebliche Umsätze mehr als 700.000 Euro betragen (Rz 95) Betriebliche Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 und eigen- und gemischtnützige Privatstiftungen, die ihrer Offenlegungsverpflichtung im Sinne des § 13 Abs…

StiftR 2009 Rz 255–26010.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…aus Gewerbebetrieb zu erfassen, auch wenn sie Substanzauszahlungen bei der Zuwendenden darstellen, und unterliegen nicht der Endbesteuerung. Dabei ist zu unterscheiden: Zuwendungen einer eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftung lösen Kapitalertragsteuerpflicht aus, soweit sie nicht Substanzauszahlungen darstellen. Die mit der Kapitalertragsteuer belasteten Zuwendungen, aber auch als Substanzauszahlungen…

StiftR 2009 Rz 48–743.2.4 Einkünfteermittlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 19 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 4601 ff). Rz 56: Zuwendungen (siehe unten Rz 216, Rz 260) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die einer Privatstiftung vergleichbar sind, fallen bei der empfangenden Privatstiftung weder unter…

StiftR 2009 Rz 89–1053.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…dh. ohne Werbungskostenabzug (zB hinsichtlich von Zinsen für fremdfinanzierte Wertpapiere). Gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 sind diese Erträge bei der eigen- und gemischtnützigen Privatstiftung von der Kapitalertragsteuer befreit. Rz 100: Erwirbt die Privatstiftung entgeltlich unterjährig Forderungswertpapiere, gilt jener Kapitalertrag analog zu § 95 Abs. 6…