…Euro. 2. "Dem Betriebsratsvorsitzenden und freigestellten Betriebsrat ... wurden im Prüfungszeitraum steuerfreie Reisekosten vom Arbeitgeber ausbezahlt. ... Der freigestellte Betriebsrat kann ... vom Arbeitgeber keinen Auftrag zur Durchführung von Dienstverrichtungen erhalten (deshalb ist er ja freigestellt). Er ist nicht im Interesse des Arbeitgebers tätig, sondern im Interesse der…
…sei aber freigestellter Betriebsratsvorsitzender und übe somit seine Tätigkeit nicht ehrenamtlich, sondern hauptberuflich aus. Somit seien seine getätigten Aufwendungen aus dem Dienstverhältnis entstanden und wären folglich als Werbungskosten anzuerkennen. Seine Funktion als freigestellter Betriebsratsvorsitzender unterscheide sich somit nicht von einer anderen beruflichen Tätigkeit. Über die…
…Sie übte in diesem Zeitraum die Funktion einer vom Dienst freigestellten Betriebsratsvorsitzenden aus. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 ersuchte sie die Aufwendungen für die im Zeitraum 01.09.2008 bis 31.12.2008 durchgeführten Fahrten zwischen A und Mödling…
…130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Bf. ist Bankangestellte mit dem Dienstort Graz und übte seit Oktober 2008 die Funktion einer vom Dienst freigestellten Betriebsratsvorsitzenden und ab März 2009 auch die Nebenfunktion einer Zentralbetriebsrätin aus. In dieser Funktion hat die Bf. ab 5…
…bzw A****) sowie zu 30% (€ 3.600) im Rahmen der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Betriebsrat/Arbeitnehmervertreter und durch Privatnutzung entstanden gründet sich auf folgende Erwägungen: Der Beschwerdeführer war als Betriebsrat zu 20% freigestellt, er war Betriebsratsvorsitzender der ****-Stelle und erster Vorsitzender-Stellvertreter des Zentralbetriebsrates…
20.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988) Rz 1164: Gemäß § 68 Abs. 7 EStG 1988 ist die Bestimmung des den höheren Freibetrag von 540600 Euro betreffenden § 68 Abs. 6 EStG(bis 2023…
Nach österreichischer Auffassung - die allerdings mit der deutschen Verwaltung bisher noch nicht abgestimmt worden ist - entspricht Artikel 8 Abs. 4 DBA-Deutschland in seinem wesentlichen Inhalt dem Artikel 16 des OECD-Musterabkommens. Artikel 16 des OECD-MA gilt nach seinem klaren Wortlaut nur für…
Hält ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25…