…findet. Überlegungen dahingehend, dass für Zeiträume (Jahre) in denen der Betrieb nicht existent war, ein fiktiver Investitionsbetrag mit "Null" anzusetzen ist, sind aus dem Gesetz nicht ableitbar. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates ist der durch die Abgabenbehörde erster Instanz angewendeten, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, Berechnung…
…von schweren Betrügereien längere Zeit hindurch ein nicht bloß geringfügiges Einkommen zu verschaffen," ua. den Beschwerdeführer (sowie weitere Geschädigte) "durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die durch fiktive, ohne wirtschaftliche Grundlage erfolgte Abrechnungen gestützte Vorgabe, frühere von der Unternehmen_A durchgeführte Projekte (insbesondere "Projekt_C"…
…könne. Der Gesetzgeber sei offenbar davon ausgegangen, dass die Berücksichtigung der Investitionen bei dem Unternehmen, das Beitragsschuldner wäre, den Beitrag auf Null reduziere und der verbleibende Investitionsbetrag daher bei verbundenen Unternehmen genutzt werden könne (vgl. 1817 BlgNR XXVI GP, 3; sowie 3024/A XXVII. GP…
…verrechnen könne. Der Gesetzgeber sei offenbar davon ausgegangen, dass die Berücksichtigung der Investitionen bei dem Unternehmen, das Beitragsschuldner wäre, den Beitrag auf Null reduziere und der verbleibende Investitionsbetrag daher bei verbundenen Unternehmen genutzt werden könne (vgl. 1817 BlgNR XXVI GP, 3; sowie 3024/A XXVII…
…der Verfahren als auch für die Erlassung der neuen Sachbescheide völlig ungeeignet sei. Der Besteuerung seien ausnahmslos reale, nicht davon abweichende fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen. Im vorliegenden Fall stehe aber nicht einmal fest, von welchem Sachverhalt die Behörde ausgehe. Die Unzulässigkeit der Wiederaufnahme der…
…2012 (§ 30 Abs. 6 lit. b EStG 1988), wenn der Grund und Boden entnommen worden ist und sodann im Rahmen einer privaten Grundstücksveräußerung veräußert wird Die fiktiven Anschaffungskosten bei nach dem 31.12.2012 erstmalig vermieteten Gebäuden (§ 30 Abs. 6 lit. a EStG 1988 iVm …
…zu tragende endgültige maltesische Quellensteuerbelastung dar, die nach den Vorschriften des DBA-Malta in Österreich einer Steueranrechnung zuzuführen sei. Abgesehen davon verkenne die bescheiderlassende Abgabenbehörde, dass nach dem DBA-Malta selbst nicht dem österreichischen Gesellschafter angelastete Dividendensteuern zur Anrechnung verpflichten (fiktive Anrechnung). Art. 23 Abs…
9.2.7 Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages Rz 3830: § 124b Z 480 EStG 1988 sieht eine Erhöhung des Investitionsfreibetrags für Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, soweit diese auf den Zeitraum zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 entfallen. Abweichend von § 11 Abs. 1…
…hielt am Anteil des Grund und Bodens in Höhe von 20 Prozent fest. Weiters führte die Behörde eine Wertermittlung anhand des Immobilienpreisspiegels 2009 durch und legte den Mittelwert der beiden Verfahren als fiktive Anschaffungskosten der AfA-Berechnung zu Grunde. Im Vorlageantrag wendeten die Bf. ein…
…Die bP führt in der Begründung der Beschwerde aus, dass sie die fiktiven Anschaffungskosten anhand des Vergleichswertverfahrens ermittelt habe (Unterlagen dazu wurden beigelegt), dass bereits vor dem 1.10.2013 Vermietungsabsicht bestanden habe und dass laut der vorgelegten Prognoserechnung ein deutlicher Gesamtüberschuss erzielt werden werde…
…Beschwerde zu behandeln. Unstrittig ist, dass im gegenständlichen Fall die fiktiven Anschaffungskosten die AfA-Bemessungsgrundlage darstellen. Die fiktiven Anschaffungskosten werden vom BFG wie im Vorhalt vom 5. Mai 2014 berechnet. Bei der Ermittlung der fiktiven Anschaffungkosten eines Mietobjektes, sind diese nach der Ertragswertmethode zu ermitteln…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…
…Die bP führt in der Begründung der Beschwerde aus, dass sie die fiktiven Anschaffungskosten anhand des Vergleichswertverfahrens ermittelt habe (Unterlagen dazu wurden beigelegt), dass bereits vor dem 1.10.2013 Vermietungsabsicht bestanden habe und dass laut der vorgelegten Prognoserechnung ein deutlicher Gesamtüberschuss erzielt werden werde…
…geeignet, weil hierbei auch die Finanzierungskosten bis zum Verkauf, die Steuerbelastung und der Unternehmensgewinn bewertet werden. Nicht sachgerecht erscheint es allerdings einerseits die Verkaufserlöse der gegenständlichen Liegenschaftsanteile als Basis für die Ermittlung des fiktiven Verkaufserlöses heranzuziehen und den Seeuferbereich gesondert zu bewerten, ohne zu bedenken…
…in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 im Sinne des § 16 Abs 1 Z 8 lit b zweiter Satz EStG 1988 (idF vor dem Schenkungsmeldegesetz 2008) als Absetzung für Abnutzung 4 % von (fiktiven) Anschaffungskosten in der Höhe von 455.000 €, somit 18.200 €…
…von der Bf privat genutzt und erst im Jahr 2014 (erstmals) zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet. 2.) Die fiktiven Anschaffungskosten wurden wie folgt ermittelt: | 25-facher Jahresreinertrag | 170.796,60 € | GrESt 3,5 % | 5.977,88…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Josef Schaufler, vom 14. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 8. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…Mietersuche mit Maklerauftrag vom 15. September 2007 zu. Der Bf. vertritt ua. die Rechtsauffassung, die fiktiven Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage für die Afa seien nach den Einkommensteuerrichtlinien und § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 zu ermitteln. Wie dem Bf. bereits im Vorhalt vom…
…der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden für das Jahr 2011 gab der Beschwerdeführer die nunmehr strittigen fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes mit EUR 179.000,00 sowie die Absetzung für Abnutzung (AfA) mit EUR 4.497,67 an …
BP-Nr. 123, *****[S2]*****str., 2. 12. 2011, *****[N9]*****, 81.000,00 BP-Nr. 124, *****[S2]*****str., 1. 10. 2011, ***[VN43]*** KG, 5.870,00 BP-Nr. 125, *****[S12]*****, 17. 2. 2005, ***[B53]*** KG, 5.000,00 BP-Nr. 126: *****[S12]*****, 2. 3. 2005, ***[B53…