…Stoll, BAO-Kommentar, S.2986). Ein (beruflicher, d.h. geschäftsmäßig tätiger) Parteienvertreter muss die Organisation seiner Kanzlei nämlich so einrichten, dass u.a. die richtige und fristgerechte Vormerkung von Terminen und damit eine rechtzeitige Einbringung von Rechtsmitteln sichergestellt ist (VwGH v.21.10.1993, 92…
…zu denen gemäß § 1 Abs 1 EuRAG (Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch international tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Österreich) iVm der Anlage zu diesem Bundesgesetz auch deutsche Rechtsanwälte zählen, ist auch …
…dem Unabhängigen Finanzsenat dar. Der Vertreter des Finanzamtes gibt zu Protokoll, dass seiner Meinung nach die Tätigkeit als Bauleiter keine ausschließliche Vertretertätigkeit darstellt. Auf Befragung des Berufungswerbers durch den Referenten, wie viele Vertragsabschlüsse er im Jahr tätige, gab dieser an, dass es sich um rd…
…Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen Mitarbeiter gewinnt, der als "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
…R, vom 19. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. August 2005 betreffend Ablehnung als Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Bw. (von der L) in Deutschland…
…der Berufungswerberin als unselbständig tätige Immobilienmaklerin und führt daher zu keiner anderen Beurteilung. Der Verweis des Parteienvertreters auf eine Entscheidung des UFS- Salzburg (RV), führt nach Ansicht des Referenten des UFS- Salzburg für das gegenständliche Berufungsverfahren zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung. Der Parteienvertreter übersieht offenbar…
…mit seinen Mitarbeitern zu mehr als 70% seiner Tätigkeit im Verkaufsaußendienst unterwegs sei, um Neukunden anzubahnen, Geschäftsabschlüsse zu tätigen und Großkunden zu betreuen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 17 Abs. 6 EStG 1988 können zur Ermittlung von Werbungskosten vom Bundesminister für Finanzen Durchschnittssätze für…
…Abgabepflichtigen auftreten bzw. aufgetreten sind, war wie im Spruch zu entscheiden." In der Berufung gegen diesen Bescheid brachte die Bw vor: "Abgelehnt wurde ich gem. § 84 (1) BAO zur Steuernummer X als geschäftsmäßiger Parteienvertreter. Die in Ritz, Kommentar zur BAO 2 § 84 Tz 9 vertretene…
…BGBl II 2001/382, anzuwenden, und ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 5 % der betreffenden Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Da aber dem Berufungswerber nach seinen Angaben keinerlei Aufwendungen in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit erwachsen sind, die er selbst zu tragen hatte, dem Berufungswerber darüberhinaus von seinem…
Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Ablehnung eines geschäftsmäßigen Parteienvertreters gemäß § 84 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…ist als unzulässige geschäftsmäßige Vertretung im Sinne des § 84 Abs. 1 BAO anzusehen. Im vorliegenden Fall ist eine bevollmächtigte, als Bilanzbuchhalterin, Personalverrechnerin und Unternehmensberaterin tätige Person geschäftsmäßig für den Bf. eingeschritten, ohne hiezu (berufsrechtlich) befugt gewesen zu sein. Betreibt eine Person die Vertretung anderer geschäftsmäßig…
…ist als unzulässige geschäftsmäßige Vertretung im Sinne des § 84 Abs. 1 BAO anzusehen. Im vorliegenden Fall ist eine bevollmächtigte, als Bilanzbuchhalterin, Personalverrechnerin und Unternehmensberaterin tätige Person geschäftsmäßig für den Bf. eingeschritten, ohne hiezu (berufsrechtlich) befugt gewesen zu sein. Betreibt eine Person die Vertretung anderer geschäftsmäßig…
…der Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder nicht anzuwenden. Unternehmensberater (und damit auch die Bw.) sind daher nicht zur geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren befugt. Zu den in der Berufung angeführten Entscheidungen des OGH ist auszuführen, dass sich diese auf die Vertretungsbefugnis von Unternehmensberatern vor Gerichten in einem…
30.1.5.2 Ständiger Vertreter Rz 7932: Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, für den im Inland ein ständiger Vertreter bestellt ist. Die Anknüpfung an einen ständigen Vertreter ist gegenüber der Anknüpfung an eine…
…Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch einen in Österreich tätigen Mitarbeiter gewinnt, der als "ständiger Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen…
…Der Bw. war gemäß § 84 Abs. 1 BAO als Bevollmächtigter abzulehnen, weil er als Steuerberater in Österreich (vor österreichischen Abgabenbehörden) die Vertretung anderer geschäftsmäßig betreibt, ohne hiezu befugt zu sein. Dies folgt daraus, dass eine öffentliche Bestellung durch die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder nicht vorliegt (§…
…die einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Entscheidungsgründe (1) Der Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) erzielt ua. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer zweier im metallverarbeitenden Gewerbe tätigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (P-GmbH und seit Oktober 2006 R-GmbH), an denen er selbst keine Anteile hält…
…machte der damals steuerlich nicht vertretene, hauptberuflich als nichtselbständiger Techniker tätige Beschwerdeführer (Bf) neben Betriebsausgaben für einen Kfz-Handelsbetrieb (2006/2007) auch Werbungskosten für eine NLP-Ausbildung (2006/2007) und ein "Praktikum" in Wien (2007) sowie für Aufwendungen geltend, welche ihm 2007 im Zusammenhang mit…