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BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Übernahme einer Garantie (oder einer Bürgschaft), die mit der Entlassung des bisherigen Garanten aus der Haftung einhergeht, handelt es sich aber um eine befreiende Schuldübernahme. Dabei findet ein Zufluss beim Gesellschafter im Zeitpunkt und im Umfang der eingetretenen Schuldbefreiung statt (EStR 2000 Rz 4627a; Doralt…

UFSF RV/0193-F/11Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei Schuldübernahme unter Anrechnung auf den nominalen Kaufpreis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…Vertragsteile betraglich fest umschrieben als Leistungsverpflichtung bestimmt wurde. Hiebei ist es gleichgültig, ob der Käufer die Schuld des Verkäufers als privative (befreiende) Schuldübernahme, unter Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme auf sich nimmt. Im Streitfall liegt nach dem eindeutigen Wortlaut des Kaufvertrages vom 16.2.2009, Pkt…

UFSF RV/0194-F/11Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei Schuldübernahme unter Anrechnung auf den nominalen Kaufpreis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…Vertragsteile betraglich fest umschrieben als Leistungsverpflichtung bestimmt wurde. Hiebei ist es gleichgültig, ob der Käufer die Schuld des Verkäufers als privative (befreiende) Schuldübernahme, unter Schuldbeitritt oder als Erfüllungsübernahme auf sich nimmt. Im Streitfall liegt nach dem eindeutigen Wortlaut des Kaufvertrages vom 16.2.2009, Pkt…

UFSW RV/2941-W/08Liegt eine Schuldübernahme vor und damit Gründe die eine Abzinsung rechtfertigen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…nicht in Betracht. Der, der ggst. Erfassungsnummer .., zu Grunde liegende Sachverhalt ist aber mit diesem nicht vergleichbar. Hier kam es nämlich neben dem Kaufpreis zu einer befreienden Schuldübernahme. Dies ergibt sich daraus, dass im Pkt. IV des ggst. Vertrages explizit festgehalten wird, dass die Käufer…

UFSW RV/0118-W/08Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 1/2

…Haftung für das pfandrechtlich gesicherte anteilige Wohnbauförderungsdarlehen, sondern stimmt auch dem Eintritt des Erwerbers in das Schuldverhältnis ausdrücklich zu. Durch die befreiende (privative) Schuldübernahme (Schuldeintritt) wird daher der alte Schuldner entlassen, der neue Schuldner tritt an seine Stelle. Was den Kaufpreis betrifft, so die Bw.…

UFSW RV/3539-W/07Ist ein Wohnbauförderungsdarlehen abzuzinsen, wenn es in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer übernommen wird und der Verkäufer keine Bauvereinigung ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2008Teil 2/2

…der Käufer in Anrechnung auf diesen nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer verpflichtete, die Schuld in Anrechnung auf den Kaufpreis durch befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme, bzw. Hypothekenübernahme zu übernehmen. Übernimmt der Käufer eine Schuld in Anrechnung…

UFSL RV/0479-L/12Keine Abzinsung eines übernommenen Wohnbaudarlehens mangels Abweichens von durchschnittlich geltenden Konditionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2013

…Barzahlungspreis von 109.000,00 € und weiters die Übernahme der Verbindlichkeiten bei der Oberösterreichischen Landesbank AG in Höhe von 45.000,00 € vereinbart worden sei. Hinsichtlich des Wohnbauförderungsdarlehens bei der Oberösterreichischen Landesbank AG liege eine befreiende Schuldübernahme vor. Im Kaufvertrag sei vereinbart worden…

UFSW RV/2267-W/11Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…gleichzeitigem Eintritt in alle sich aus dem Schuldschein ergebenden Rechten und Pflichten sowie gleichzeitiger Übernahme des im Lastenblatt des Kaufobjektes zu C-LNR 5a einverleibten Veräußerungsverbotes für Land Niederösterreich; dies durch befreiende Schuldübernahme (= befreiender Schuldeintritt im Sinn des § 1405 ABGB mit Zustimmung des Gläubigers)…

UFSW RV/2266-W/11Keine Abzinsung bei Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…Inanspruchnahme, gleichzeitigem Eintritt in alle sich aus dem Schuldschein ergebenden Rechten und Pflichten sowie gleichzeitiger Übernahme des im Lastenblatt des Kaufobjektes zu C-LNR 5a einverleibten Veräußerungsverbotes für Land; dies durch befreiende Schuldübernahme (= befreiender Schuldeintritt im Sinn des § 1405 ABGB mit Zustimmung des Gläubigers)…

UFSW RV/3021-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 57.654,75 (in Worten: ...............). b) Die Käuferin verpflichtet sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in dem…

UFSW RV/0346-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 59.672,19 (in Worten: ...............). b) Der Käufer verpflichtet sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in dem…

UFSW RV/0029-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 4.470,26 .......... c) Die Käufer verpflichten sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in dem betreffenden Schuldschein…

UFSW RV/0028-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 4.470,26 .......... c) Die Käufer verpflichten sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in dem betreffenden Schuldschein…

UFSW RV/2224-W/111. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…welche hiermit von dem Käuferin genehmigt wird, voraussichtlich € 72.309,62 (in Worten: Euro ................). b) Die Käuferin verpflichtet sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in…

UFSW RV/3235-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 73.073,99 (in Worten: Euro ................). b) Der Käufer verpflichtet sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in…

UFSW RV/4014-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 70.684,84 (in Worten:................). b) Der Käufer verpflichtet sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in dem…

UFSW RV/3808-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…welche hiermit von dem Käufer genehmigt wird, voraussichtlich € 67.561,59 (in Worten:................). b) Der Käufer verpflichtet sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung sowie zur Einhaltung der in dem…

UFSW RV/4149-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012

…................. Der auf das kaufgegenständliche Reihenhaus entfallende Darlehensrest beträgt zum Stichtag 31.12. 2007 voraussichtlich € 37.876,91 (in Worten: ...............). c) Die Käufer verpflichten sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderungen…

UFSW RV/4150-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises, bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012

…................. Der auf das kaufgegenständliche Reihenhaus entfallende Darlehensrest beträgt zum Stichtag 31.12. 2007 voraussichtlich € 37.876,91 (in Worten: ...............). c) Die Käufer verpflichten sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderungen…

UFSW RV/4005-W/091. Ein grundsätzlich rückzuerstattender Finanzierungsbeitrag, der im Zuge des Ankaufs der zuvor angemieteten Wohnung nicht zur Auszahlung gelangt, stellt einen Teil des Gesamtkaufpreises bzw. der Gesamtgegenleistung für den Erwerb der Wohnung dar. 2. Keine Abzinsung des Landesdarlehens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012

…................. Der auf das kaufgegenständliche Reihenhaus entfallende Darlehensrest beträgt zum Stichtag 31.12. 2007 voraussichtlich € 25.785,12 (in Worten: ...............). b) Die Käufer verpflichten sich nunmehr im Wege einer befreienden Schuldübernahme gemäß § 1405 ABGB ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zur weiteren Rückzahlung der vorgenannten Darlehensforderung…