…gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen und beantragte die Umbuchung des auf dem Konto bestehenden Guthabens zuzüglich ihm zustehender Zinsen für seine nicht eingerechneten Guthaben beim Finanzamt auf das Konto seiner Gattin bei der A.Bank. Die Abgabenbehörde erster Instanz führte am 31. Mai 2005 die…
…die Gesellschaft im Prüfungszeitraum praktische keine Fremdfinanzierung (Bankschulden) hatte und die Veranlagung der liquiden Mittel bei einer Bank deutlich weniger Zinsen gebracht hätte (Guthabensverzinsung zwischen 0,5% bis 1,5% pro Jahr) liegt aus der Sicht der Gesellschaft eine wirtschaftliche Begründung der Darlehensgewährung jedenfalls vor.…
…Finanzamt durch gesondertes Schreiben oder auf Zahlungsbelegen durch entsprechende Verrechnungsweisung bekannt gegeben werden. Es stand zur Disposition des Bf, das Guthaben entweder auf dem Abgabenkonto zu belassen oder eine Rückzahlung desselben zu beantragen. Die Bekanntgabe einer Anzahlung - ohne gleichzeitige Zahlung - hätte es dem Bf ermöglicht…
…Betrag ergebe sich eine Nachforderung (Differenzbetrag) von € 116.481,00, welcher für den Zeitraum 1.10. bis 29.10.2013, also für 29 Tage mit einem Tageszinssatz von 0,0052 zu verzinsen sei. In ihrer Beschwerde beantragte die Bf. gemäß § 205 Abs. 6 lit…
…könne der Bf. nicht angelastet werden. Zudem habe auf dem Abgabenkonto regelmäßig ein Guthaben bestanden, indem die Einkommensteuernachforderung 2012 gedeckt gewesen wäre. Die Bf. beantragte daher, die Anspruchszinsen 2010 mit € 0,00 festzusetzen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind…
…wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Dezember 2011 als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 18. Jänner 2012 beantragte der Bw die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer…
…Höhe des Rückzahlungsbetrages auf dem Abgabenkonto bestehe. Auf die zugehende Buchungsmitteilung zum Abgabenkonto wurde verwiesen. Die Bw. beantragte mit Schriftsatz vom 31.1.2006 die Rückzahlung des Guthabens iHv. € 1.449,82 auf dem Abgabenkonto, Steuernummer 024/8581, zuzüglich des wertzusichernden Betrages und Zinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. April 2023 betreffend Anspruchszinsen 2021 zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
…sich eine Nachforderung (Differenzbetrag) im Höhe von € 43.920,-- ergeben habe, welche für den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 8. Dezember 2024 zu verzinsen sei (BFG-Akt AS 1f). Mit über FinanzOnline eingereichten Anbringen beantragte der Bf. am 7. August 2025 gemäß § 205 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 25. Juni 2004 betreffend Anspruchszinsen für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…könne er nicht nachvollziehen. Da im gesamten Zeitraum ein Guthaben in Höhe der festgestellten Nachforderung bestanden habe, wird in eventu eine Nichtfestsetzung einerseits gemäß § 205 Abs 6 BAO beantragt, andererseits gemäß § 236 BAO, weil die Erhebung von Zinsen im vorliegenden Fall unbillig erscheine. Mit Beschwerdevorentscheidung…
…darüber hinaus das Guthaben am Konto nicht habe berücksichtigt werden können, da dies im Gesetz nicht vorgesehen sei. Am 26. Mai 2003 beantragte der Bw. die Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und monierte, dass die vom Finanzamt vertretene Rechtsansicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen jenen…
…| Summe 15.3.2002 | € 53.214,78 | Gesamt Zinsen: | 1.673,26 Der Bw. mache diesen Betrag der Finanzbehörde gegenüber geltend und beantrage den aushaftenden und sofort fälligen Betrag auf sein Konto zu überweisen. Mit Eingaben vom 30. Juni 2002…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Walla & Partner Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, Rathausplatz 15, 3100 St.Pölten, über die Beschwerde vom 29. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26…
…wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22. September 2011 als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 26. Oktober 2011 beantragte der Bw die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…
…belangten Behörde erstellt worden. Auch zu Jahresbeginn 2025 habe eine nochmalige Urgenz stattgefunden. Versäumnisse seitens des Beschwerdeführers seinen in diesem Fall jedenfalls nicht vorliegend. Es werde daher beantragt, von der Vorschreibung der Anspurchszinsen abzusehen. Die belangte Behörde erließ mit Datum 21. Jänner 2025 die Beschwerdevorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer ***BF1StNr1***, über die Beschwerde vom 9. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. November 2024 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2023 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache XX, vertreten durch YY, über die Beschwerde vom 03.09.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 01.08.2018, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. P., vertreten durch Göttlich-Schwaighofer WTH GmbH, Steuerberatungskanzlei, 5302 Henndorf, Hauptstraße 61a, vom 23. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer 2006 bis 2008 sowie Festsetzung von…