…er auch seine Kenntnis und Erfahrung als Betreiber von Dienstleistungen in der ADV und Informationstechnik ebenso wie die (an einer HTL speziell anzuwendenden) technischen Vorgaben aus seinem Betrieb als Ziviltechniker einbrachte und er eine höhere Internutzung als durchschnittliche Internetbenutzer nicht nachwies oder glaubhaft machte. Auch…
…MA gestützt werden könnten - vertretbar, keine inländische feste Einrichtung anzunehmen, wenn dies korrespondierend auch auf deutscher Seite so gesehen wird und wenn folglich die aus den in Österreich ausgeübten Tätigkeiten resultierenden Einkünfte in Deutschland in die Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2007
…EStG zum Abzug (ESt: € 1.308,95). Mit schriftlicher Eingabe vom 25. August 2009 reichte die Bw. die angesprochene Erklärungsbeilage E 1f für das Jahr 2008 nach und machte damit auch für diesen Veranlagungszeitraum ganzjährig Pauschbeträge gemäß § 34 Abs. 8 EStG für beide oa…
… denn Planungs- und Überwachungstätigkeiten, die nicht vom bauausführenden Unternehmen selbst erbracht werden, wirken nicht betriebstättenbegründend (Z. 17 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-MA). Sobald allerdings die portugiesische Gesellschaft ein Ziviltechnikerbüro in Österreich eröffnet, in der auch Leistungen für die inländische Baustelle erbracht…
Zum Unterschied von anderen österreichischen DBAs spielt im DBA-Liechtenstein die Abgrenzung zwischen der "selbständigen Arbeit" nach Art. 14 des Abkommens und den "Unternehmensgewinnen" nach Art. 7 des Abkommens deshalb eine entscheidende Rolle, weil im erstgenannten Fall das Steuerfreistellungsverfahren, im zweitgenannten Fall aber das Steueranrechnungsverfahren…
…Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein fielen und in Österreich steuerfrei zu stellen waren, sondern dass sie - so wie im Zeitpunkt des DBA-Abschlusses - der Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen waren und daher der österreichischen Steuerpflicht unterlagen (siehe auch VO BGBl…
…Auffassung im OECD-Update 2002 aufgegeben und ins Gegenteil verkehrt wird. Das in der österreichischen Betriebstätte der deutschen Ziviltechniker-GmbH tätige Personal unterliegt - unabhängig von seiner Einsatzdauer in Österreich - gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung, wobei die Räumlichkeiten, die auch nach …
…unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen ARGE-Architekten, sondern auch gegenüber den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden deutschen Architekten wahrgenommen werden. Denn erzielt die deutsche Architektengemeinschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit, dann steht außer Frage, dass deren Tätigkeit in Österreich verwertet wird und damit gemäß § 98 EStG der inländischen…
…Vornahme des Steuerabzuges und eine nachfolgende Steuerentlastung im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens empfehlen. Sollte sich in dem finanzamtlichen Rückerstattungsverfahren die Unbedenklichkeit der Zuordnung unter Artikel 14 DBA-Liechtenstein herausstellen, wird in der Folge eine unmittelbare Steuerentlastung an der Quelle möglich sein, vorausgesetzt, daß auch in der…
…erzielen auch die freiberuflich tätigen ARGE-Partner Einkünfte aus Gewerbebetrieb und es stellen die Räumlichkeiten der Arbeitsgemeinschaft Betriebstätten für sämtliche ARGE-Partner dar. Der in Österreich ansässige Architekt unterliegt daher mit jenen Gewinnteilen, die der deutschen ARGE-Betriebstätte zuzurechnen sind, der deutschen Besteuerung und ist…
…zugeordnet wird (EStR 2000 Rz 5215) ist auf die daraus erzielten Einkünfte Artikel 7 des Abkommens und demzufolge nicht das Befreiungs-, sondern das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anzuwenden. Der Umstand, dass die Auftraggeber des Zeichenbüros unter Artikel 14 fallende freiberuflich tätige Ziviltechniker sind…
…übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann, wenn der Planungs-Subauftrag nicht an eine Einzelperson, sondern an eine Architekten-Kapitalgesellschaft ergehen sollte.  …
…die Kommentierung des Artikels 5 zahlreiche Bemerkungen mit Vorbehaltswirkungen eingebracht, die allerdings nicht die Änderung in Bezug auf die Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen betreffen. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung jener Abkommen maßgebend sein soll…
…österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des im Verhältnis…
…können im Zusammenhang mit einer Bauausführung (auch Straßenbau) gezahlte Vergütungen selbst dann einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung in der Türkei unterworfen werden, wenn sie nicht freiberuflicher Natur sind. Sofern im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages für Planungs- und Überwachungsarbeiten in der Türkei keine türkische Betriebstätte…
…dass die Bauführungsfrist des Betriebstättenartikels auch für freiberuflich tätige Architekten gilt, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten. Wird demnach von einer österreichischen Krankenanstalt auf Grund eines Architekturwettbewerbes über die Errichtung eines neuen Gebäudetraktes und den Umbau eines bestehenden Gebäudetraktes eine deutsche Architektengemeinschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem…
…jeden beschränkt Steuerpflichtigen gesondert zu beurteilen. Vorausgesetzt, dass die als "freie Dienstverträge" konzipierten Vertragsgestaltungen auch auf schweizerischer Seite dem Artikel 14 DBA-Schweiz zugeordnet und nicht als Dienstverträge nach Artikel 15 behandelt werden (was teilweise Steuerfreistellung auf schweizerischer Seite zur Folge hätte) und weiters vorausgesetzt…
Übernimmt ein in Deutschland ansässiger Ingenieur Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen bei österreichischen Bauprojekten mit einer 12 Monate übersteigenden Mitwirkungsdauer, dann liegt ab 2003 auch dann eine zur Betriebstättenbegründung und damit zur Steuerpflicht führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, wenn dem deutschen Ingenieur keinerlei inländische feste…
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea sieht abweichend von den sonst üblichen Steuerzuteilungsregeln vor, dass auch gewerblich tätige Unternehmen der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit unterstellt werden, wenn sie durch Angestellte freiberufliche Leistungen, wie Leistungen von Ingenieuren, erbringen. Weiters ergibt sich nach dem DBA…
Wird zwischen einer österreichischen Architekten-GmbH und einer deutschen Architekten-Partnerschaftsgesellschaft ein ARGE-Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Planungsarbeiten für einen österreichischen Freizeitpark übernommen werden, tritt für die deutschen Architekten keine österreichische Einkommensteuerpflicht ein, wenn sich die Mitwirkung aller Architekten an der Freizeitparkerrichtung auf…