…den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 27. November 2002 betreffend Aussetzungszinsen 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
…Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Laut Aktenlage wurde mit Bescheid vom 28. Jänner 2009 die Aussetzung der Einhebung von Abgaben im Gesamtbetrag von € 10.011,13 bewilligt, deren Ablauf mit Bescheid vom 23…
…wurde, hat des Fi nanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See nunmehr mit Bescheid vom 28.01.2020 den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung festgestellt. Es ist daher der ursprüngliche Bescheid wieder dem Vollzug zugänglich, insbesondere der Beschwerde von Vornherein keine aufschiebende Wirkung zugekommen ist…
…vom 28.1.2011 wurde vom damaligen steuerlichen Vertreter die Entscheidung über die Berufung gegen den Umsatz- und den Körperschaftsteuerbescheid 2007 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt (Vorlageantrag). Mit Eingabe vom 18.5.2011 wurde die Aussetzung der Einhebung der Umsatz- und Körperschaftsteuer 2007 gemäß …
…vom 15. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 25. Juli 2011 über die Zurückweisung eines Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 19.10.2009 erging aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Linz zu St.Nr. 000…
…die Beschwerden vom 5. April 2019 und 22. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 28. Februar 2019 und 17. April 2019 betreffend Abweisung von Aussetzungsanträgen (§ 212a BAO), Steuernummer 06 ***BF1StNr1***, in der Sitzung vom 21. Jänner 2021 zu Recht…
…420000/07815/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 4.072,00 Säumniszuschlag: € 81,44 Verspätungszuschlag: € 81,44 Eine…
…420000/07813/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung folgender Abgaben und Nebengebühren ausgesetzt: Altlastenbeitrag: € 8.064,00 Säumniszuschlag: € 161,28 Verspätungszuschlag: € 161,28 Eine…
…August 2006 über die Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung stattgegeben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28. 8. 2006 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung eines Säumniszuschlages zur Umsatzsteuer 2002 in Höhe von 134,36…
…Zl. 420000/06430/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 376,00 ausgesetzt Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…vom 22. Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung der Altlastenbeiträge in Höhe von insgesamt € 448,00 ausgesetzt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
…vom 9. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 6. August 2008 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 27. März 2008 brachte…
…Zl. 420000/07814/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs.1 BAO wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 72,00 ausgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Laut Aktenlage wurde mit Bescheid vom 28. Jänner 2009 die Aussetzung der Einhebung von Abgaben im Gesamtbetrag von € 10.011,13 bewilligt, deren Ablauf mit Bescheid vom 23…
…den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3. März 2004, vertreten durch Mag. Wolfgang Pagitsch betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO nach in Salzburg durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw hat mit Eingabe…
…Villach vom 22. Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 616,00 ausgesetzt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…eine festzusetzende Einkommensteuer von 0,- (null) Euro. 6.) In Anbetracht der vorgelagert erforderlichen Befassung mit den Vorbemerkungen und dem dargestellten Sachverhalt durch das Gericht beantragen wir die Aussetzung des Fristenlaufs der Beantwortung der aufklärungsbedürftigen Sachverhalte bis zum Vorliegen einer Stattgabe oder Zurückweisung der Anträge Pkt…
…Villach vom 25. April 2012, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird die Einhebung des Altlastenbeitrages in Höhe von € 88,00 ausgesetzt: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Ganzger & Partner, gegen den Bescheid (die Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 25. April 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG…