…an Hand seiner kalkulatorischen Verprobung der mit dem Satz von 20% steuerpflichtigen und der (unecht) steuerbefreiten Umsätze betragsmäßig erhebliche, wenngleich 10% des erklärten Umsatzes nicht erreichende, Kalkulationsdifferenzen in allen geprüften Zeiträumen fest (vgl. Tz 18 bis Tz 21 des BP-Berichtes vom 11. März 2003…
…lt. Gegenkalkulation ca. 70% der gesamt geleisteten produktiven Leistungsstunden pro Jahr als unproduktiv anzusetzen. Dazu wurde von der BP folgendes festgehalten: Beim gegenständlichen Betrieb wäre bereits für die Jahre 1993 bis 1995 eine BP durchgeführt worden und auf Grund von Kalkulationsdifferenzen, die nicht aufgeklärt hätten…
…489,96 Es wird beantragt für die Jahre 2009, 2010, 2011 geänderte Anspruchszinsen zu berechnen. Gegen die Zuschätzung der Kalkulationsdifferenzen wird Berufung eingelegt und es wird beantragt, keine Zuschätzungen vorzunehmen. Grund dafür ist die Fehlbonierung 2009. Es wurden Zigaretten nicht richtig auf dem Konto Zigarettenerlöse…
…1 zum Bp-Bericht vom 15. Dezember 2008). Da die Bf. somit die von der Betriebsprüfung im Schätzungswege ermittelten Kalkulationsdifferenzen durch die in der Beschwerde und div. Schriftsätzen vorgebrachten Argumente nicht entkräften konnte, war wie im Spruch zu entscheiden. ad Vorwurf der Bf…
…des gesamten Bierumsatzes ausmachen. Auch die übrigen Kalkulationen wurden gewichtet durchgeführt, wodurch Kalkulationsdifferenzen zwischen BP und Berufungsvorbringen bei Spirituosen um bis zu 10,4% darzustellen waren. 5.1.1 1. Spirituosen (Umsatzanteil unter 2%) Der gewichtete Rohaufschlag beträgt Faktor 6,49, weil der Wodkaverkauf rd…
Zur Ermittlung des Marktwertes (objektivierten Unternehmenswert) werden häufig Discounted-Cashflow-Verfahren bzw. spezifischer das WACC-Verfahren, bei dem die Free-Cash-Flows (FCF - freien liquiden Mittel zur Bedienung von Fremd- und Eigenkapital) mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) diskontiert werden. Anschließend werde der Marktwert des…
…Jahre 1992 bis 1994 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden laut Betriebsprüfungsbericht vom 31. Juli 1996 folgende Feststellungen getroffen: 1.) Infolge von erheblichen Kalkulationsdifferenzen (nicht gedeckter Wareneinsatz) sowie schwerwiegenden Buchführungsmängeln (fehlende Paragons) seien die von der Bw. erklärten jährlichen Umsätze (von je etwa 1,5 Millionen Schilling…
…489,96 Es wird beantragt für die Jahre 2009, 2010, 2011 geänderte Anspruchszinsen zu berechnen. Gegen die Zuschätzung der Kalkulationsdifferenzen wird Berufung eingelegt und es wird beantragt, keine Zuschätzungen vorzunehmen. Grund dafür ist die Fehlbonierung 2009. Es wurden Zigaretten nicht richtig auf dem Konto Zigarettenerlöse…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Wolfgang Böhm Steuerberatungs GesmbH, 1090 Wien, Mariannengasse 28/5, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch Oberrat Dr. Walter Klang, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens…
Vom Werbeaufwand wurden ausgeschieden: 1993: Bel. KA 226 Ausgeschieden wurde die Diätenverrechnung der Reise nach Wels für die dritte Person (Tochter), sowie 50% der Restaurantrechnung (4 Pers.) als Haushaltsersparnis, gesamt: S 1.897,19. | Bel.KA 46 | Restaurantrechnung ohne Vermerk: | 861,76…
…Prüfung der O-GmbH, umfassend die Jahre 1996 und 1997, traf die Prüferin eine Reihe von Feststellungen, welche die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, Kalkulationsdifferenzen, die Ungültigkeit einer UID-Nummer sowie die Lieferantenverbindlichkeiten betrafen (vgl. die Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 3. September 2001, Bp abc, sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vorm. vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 21. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2004 sowie Abweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D., x, mit Zweigniederlassung in y, vom 2. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Jänner 2009 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für die Jahre 2006 und 2007 sowie Haftung für Kapitalertragsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch F&C.Wirtschpr.GmbH, vom 26. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 13. Dezember 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1998 im Beisein der Schriftführerin xxx nach der am 10…
Die A. GmbH führte in den Jahren 2009 - 2011 zwei Gastronomiebetriebe. Der Bf fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 erfolgte eine Umwandlung der GmbH in das Einzelunternehmen des Bf, ***Bf*** als Rechtsnachfolger der GmbH. In den Jahren 2009 - 2011 bestanden zahlreiche formelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. Die Berufungswerberin (Bw) betreibt seit…
Es steht nicht die Vermietung dieser Liegenschaft im Vordergrund, sondern die Erhaltung der Liegenschaft im Familienbesitz. Aus Renditeüberlegungen müsste die Liegenschaft veräußert und der Veräußerungserlös in ein rentableres Objekt investiert werden, da jedenfalls ein Veräußerungserlös in Höhe von über EUR 650.000,00 und damit…
…Verwertung von Daten des Erhebungsdienstes, Beurteilung der formellen und materiellen Richtigkeit der Buchführung und der daraus ableitbaren passiven Überprüfungsfähigkeit der vorgelegten Aufzeichnungen Erstellung einer Kalkulation, Diskussion der Feststellungen und Kalkulationsdifferenzen mit Steuerberater und Abgabepflichtigem Prüfungsfeststellungen: Erlösaufzeichnungen - Grundaufzeichnungen Erlöse sind laufend, das heißt zumindest täglich, festzuhalten…
Am selben Tag richtete Herr Z.Z. für sich und die Rechtsnachfolger, an C.C. das folgende notarielle Abtretungsanbot, Notar-Geschäftszahl 2592: "Mit Annahme dieses Anbots tritt Herr Z.Z. den Vertragsgegenstand an Herrn C. ab und übernimmt Herr C. den Vertragsgegenstand in sein Alleineigentum…
…und ausführlich besprochen worden seien, sei eine vollständige Aufklärung der festgestellten Differenzen bis zum Prüfungsabschluss nicht beigebracht worden. Aufgrund dieser Kalkulationsdifferenzen für die Jahre 1998 bis 2000 werde ein Sicherheitszuschlag von S 70.000 (netto, 20 %) für das Jahr 1998, S 80.000 (netto, 20 %)…