…lit a ASVG nicht übersteigt, dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben (allgemeiner Grundbetrag). Der sich aus § 291a EO iVm § 293 Abs 1 lit a ASVG in der für das Kalenderjahr 2014 geltenden Fassung ergebende allgemeine Grundbetrag beträgt 857,73 Euro. Dieser Betrag erhöht sich gemäß…
…Berücksichtigung einer außergewöhnlichen Belastung infolge Tragung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen seiner Mutter C B beantragt hat, wobei der Bw von notwendigen Lebensunterhaltskosten seiner Mutter von 9.396,00 € (12 x damaliges monatliches "Existenzminimum" - allgemeiner Grundbetrag - von 783,00 €) ausging. Mit Berufungsentscheidung UFS 2. 2…
…entscheiden. Abs. 4: Bei der Zusammenrechnung von beschränkt pfändbaren Geldforderungen mit Ansprüchen auf Sachleistungen vermindert sich der unpfändbare Freibetrag der Gesamtforderung um den Wert der dem Verpflichteten verbleibenden Sachleistungen. Dem Verpflichteten hat jedoch von den Geldforderungen mindestens der halbe allgemeine Grundbetrag nach § 291a Abs. 1…
… 290b erhält (erhöhter allgemeiner Grundbetrag). Übersteigt die Berechnungsgrundlage den sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Betrag, so verbleiben dem Verpflichteten gemäß § 291a Abs. 3 Z 1 EO neben diesem Betrag 30% des Mehrbetrags (allgemeiner Steigerungsbetrag). Hat der Verpflichtete gegen einen Drittschuldner mehrere beschränkt pfändbare…
…da ich bloß monatliche Einkünfte in Höhe von insgesamt EUR 709,80 habe, die daher den unpfändbaren Freibetrag (allgemeinen Grundbetrag) in Höhe von EUR 872,00 (§ 291a EO) bei weitem nicht erreichen. Ich beziehe eine Invaliditätspension von € 589,80 (ausbezahlt von der Pensionsversicherungsanstalt) und…
…Mehrbetrags (allgemeiner Steigerungsbetrag) und 2. 10% des Mehrbetrags für jede Person, der der Verpflichtete gesetzlichen Unterhalt gewährt; höchstens jedoch für fünf Personen (Unterhaltssteigerungsbetrag). Der Teil der Berechnungsgrundlage, der das Vierfache des Ausgleichszulagenrichtsatzes (Höchstberechnungsgrundlage) übersteigt, ist jedenfalls zur Gänze pfändbar. (Abs. 5) Die Grundbeträge sind auf…
…für 2024: 1217,96 €]) nicht übersteigt, haben dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben (allgemeiner Grundbetrag). (2) Der Betrag nach Abs. 1 erhöht sich 1. um ein Sechstel, wenn der Verpflichtete keine Leistungen nach § 290b erhält (erhöhter allgemeiner Grundbetrag), 2. um 20% für jede Person…
…2024: 1217,96 €]) nicht übersteigt, haben dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben (allgemeiner Grundbetrag). (2) Der Betrag nach Abs. 1 erhöht sich 1. um ein Sechstel, wenn der Verpflichtete keine Leistungen nach § 290b [Sonderzahlungen] erhält (erhöhter allgemeiner Grundbetrag), 2. um 20% für jede Person…
…alleinstehende Personen (§ 293 Abs. 1 lit. a ASVG) nicht übersteigt, zur Gänze zu verbleiben (allgemeiner Grundbetrag). Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben…
…zwischen Existenzminimum und Durchschnittseinkommen). Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum"), der einem Verpflichteten gemäß § 291a Abs. 1 EO zur Gänze zu verbleiben hat ("allgemeiner Grundbetrag") richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz (§ 293 Abs. 1 lit. a ASVG) und beträgt aktuell für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung 1.110,26…
…zwischen Existenzminimum und Durchschnittseinkommen). Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum"), der einem Verpflichteten gemäß § 291a Abs. 1 EO zur Gänze zu verbleiben hat ("allgemeiner Grundbetrag") richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz (§ 293 Abs. 1 lit. a ASVG) und beträgt aktuell für Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung 1.110,26…
… 63 Abs 1 ZPO). Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum"), der einem Verpflichteten gemäß § 291a Abs 1 EO zur Gänze zu verbleiben hat ("allgemeiner Grundbetrag"), richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) und beträgt im Fall der Antragstellerin für das…
…Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung gestattet. Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum"), der einem Verpflichteten gemäß § 291a Abs 1 EO zur Gänze zu verbleiben hat ("allgemeiner Grundbetrag"), richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) und beträgt im Fall der Antragstellerin für…
…Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung gestattet. Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum"), der einem Verpflichteten gemäß § 291a Abs 1 EO zur Gänze zu verbleiben hat ("allgemeiner Grundbetrag"), richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) und beträgt im Fall der Antragstellerin für…
… 290b erhält (erhöhter allgemeiner Grundbetrag). Übersteigt die Berechnungsgrundlage den sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Betrag, so verbleiben dem Verpflichteten gemäß § 291a Abs. 3 Z 1 EO neben diesem Betrag 30% des Mehrbetrags (allgemeiner Steigerungsbetrag). Hat der Verpflichtete gegen einen Drittschuldner mehrere beschränkt pfändbare…
…a ASVG) nicht übersteigt, dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben (allgemeiner Grundbetrag). Der Betrag nach Abs. 1 erhöht sich gemäß § 291a Abs. 2 EO 1. um ein Sechstel, wenn der Verpflichtete keine Leistungen nach § 290b erhält (erhöhter allgemeiner Grundbetrag), 2. um 20% für jede Person…
…Einzelnen berücksichtigende bescheidene Lebensführung gestattet. Der unpfändbare Freibetrag ("Existenzminimum"), der einem Verpflichteten gemäß § 291a Abs 1 EO zur Gänze zu verbleiben hat ("allgemeiner Grundbetrag"), richtet sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) und beträgt im Fall der ehemaligen Geschäftsführerin…
…ABGB und § 8 Abs. 2 AbgEO Existenzminimum gemäß § 291a EO: | Allgemeiner Grundbetrag | 857,00 | Ausgleichszulagenrichtsatz | Unterhaltsgrundbetrag | 171,40 | 20 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes | | 1.028,40 | Exekution auf Bezüge mit Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) gemäß § 290b EO…
…ergebende Betrag (Berechnungsgrundlage) bei monatlicher Leistung den Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (§ 293 Abs. 1 lit. a ASVG) nicht übersteigt, dem Verpflichteten zur Gänze zu verbleiben (allgemeiner Grundbetrag, so genanntes "Existenzminimum" bzw. unpfändbarer Freibetrag). Nach § 290b EO hat dieser unpfändbare Freibetrag auch vom 13. und 14…
… 291a EO als sog. "Existenzminimum" (unpfändbarer Freibetrag) ein allgemeiner Grundbetrag von monatlich S 8.440,- (€ 613,36) und je Unterhaltspflicht ein Unterhaltsgrundbetrag von monatlich S 1.560,- (€ 113,37) vorgesehen ist, was aus Sicht des Bw somit monatlich S 10.000,- (€ 726…