…ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs…
…vom 27. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch B, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer gemäß…
…vom 25. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch C, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer gem…
…vom 27. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch B, vom 17. Juli 2017 betreffend Haftungsinanspruchnahme gem. § 9 iVm § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer gem…
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Haftungsinanspruchnahme auf folgende Abgabenschulden in Höhe von insgesamt € 111.888,81 eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Haftung | Umsatzsteuer | 04/10 | 17.022,64 | Umsatzsteuer | 06/10 | 7.924,66 |…
…Vermögen der Primärschuldnerin. Demgemäß erfolgte die Haftungsinanspruchnahme für die Körperschaftssteuer 2015 über € 13.500,00 somit nicht zu Recht. Für allfällige Rückfragen steht das Finanzamt gerne zur Verfügung." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Gesellschafterinnen und Geschäftsführerinnen der Primärschuldnerin waren AB und CD. Der Beschwerdeführer…
…belangten Behörde vorgelegten Protokolls- und Urteilsvermerk vom 16.1.2023, in den Einsicht genommen wurde. Die Feststellung, dass anlässlich der Haftungsinanspruchnahme keine Säumniszuschlags- und Aussetzungszinsenbescheide dem Beschwerdeführer bekannt gegeben wurden, gründet sich einerseits darauf, dass die belangte Behörde im Zuge der Beschwerdevorlage zwar die USt…
…RV/5101346/2011; VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Andererseits ist die Haftungsinanspruchnahme generell ins Ermessen gestellt. Haften für eine Abgabenschuld zwei oder mehrere Gesamtschuldner, so wird sich die Behörde im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen…
…Sein fortgeschrittenes Alter, der angegriffene Gesundheitszustand (Wirbelsäulenabnützung) und die Abhängigkeit von öffentlichen Aufträgen ließen aber auch für die Zukunft keine verbesserte Einkommenssituation erwarten. Gegen die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme spreche im Übrigen auch, dass diese für den gesamten Abgabenrückstand der Gesellschaft erfolgt, der Berufungswerber aber nur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LGG, vertreten durch die DBG, vom 25. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 20. April 2005 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder ADir. Helmut Hummel, Gottfried Hochhauser und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung des Bw.., Adresse, vertreten durch FINCONSULT WirtschaftstreuhandgmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1160 Wien, Weinheimergasse 2/11…
…umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Nachdem bei den vorliegenden Konstellationen einem Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen musste, dass die…
…umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Nachdem bei den vorliegenden Konstellationen einem Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen musste, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FGmbH, vertreten durch PTG, vom 22. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 13. Februar 2007 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung für 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…unrichtig ist und auf diesen Zeitraum lediglich ein Betrag von € 70.203,85 entfällt. Verfahrensgegenständlich ist somit nach derzeitiger Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz demnach nur noch eine Haftungsinanspruchnahme für Kapitalertragsteuer 1995 in der Höhe von € 70.203,85. Dazu wird weiters festgestellt…
…umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Nachdem bei den vorliegenden Konstellationen einem Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen musste, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I. A. Kommanditgesellschaft, 0000 B., A-Str..10, vertreten durch A-GmbH, 3100 St. Pölten, A-Straße 1, vom 24. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Hofrat Dr. Wolfgang Bichler…
…umso mehr, als es beim Haftungspflichtigen selbst gelegen ist, mit Hilfe von Vertragsgestaltungen eine Risikolimitierung zu erreichen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken Schad- und Klaglosstellungen für abgabenrechtliche Haftungsinanspruchnahmen nicht unüblich sind. Nachdem bei den vorliegenden Konstellationen einem Wertpapierkäufer bedenklich erscheinen musste, dass die…
…hat das Bundesfinanzgericht daher davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die Abgaben schuldhaft nicht entrichtet hat. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine Kausalität zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung und dem Abgabenausfall voraus. Wie im Vorpunkt dargestellt, geht das Bundesfinanzgericht auf Basis der…
…sei, erscheine der angefochtene Bescheid rechtswidrig. Überdies werde auf die Beschwerdevorentscheidung vom 05.02.2015 verwiesen, mit welcher über seine Haftung rechtskräftig entschieden worden sei. Es sei bestenfalls eine quotenmäßige Haftungsinanspruchnahme denkmöglich und verweise der Bf. diesbezüglich auf seine Eingabe vom 21.06.2011, in…