…rückstands- oder abgabenbezogen bewilligt werden. Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB für…
…von Stundungszinsen liegen damit vor. Dabei ist unerheblich, dass die vom Stundungsansuchen erfassten Anspruchszinsen für sich allein den Betrag von 750 Euro nicht übersteigen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26.01.2017, Ro 2015/15/0044 ausgesprochen, dass eine abgabenbezogene Unterteilung der Stundungszinsen nicht…
…dass die vom Stundungsansuchen erfassten Anspruchszinsen für sich allein den Betrag von 750 Euro nicht übersteigen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26.01.2017, Ro 2015/15/0044 ausgesprochen, dass eine abgabenbezogene Unterteilung der Stundungszinsen nicht in Betracht kommt. Keine Stundungszinsen sind hingegen (wie…
…die Möglichkeit einer abgabenbezogenen Stundung sinnlos erscheinen ließe. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die Richtlinien und der VwGH, Erk. vom 20.9.1987, 332/78, lediglich den Fall regeln, wonach für einen Abgabenrück-stand, für den bis zu einem bestimmten Termin eine Stundung bewilligt wurde…
…Gutschriften. | Neben ausgesetzten Beträgen ist ein Guthaben möglich. | Neben gestundeten Beträgen ist ein Guthaben nicht möglich. | Aussetzung ist abgabenbezogen. | Stundung ist in aller Regel rück-standsbezogen. | Zahlung hat grundsätzlich bis zum Ablauf eines Monates ab Bekanntgabe des Bescheides über den…
…| 2003 | 5.655,89 | Aussetzungszinsen | 2004 | 1.176,31 | Aussetzungszinsen | 2005 | 12.891,79 | Stundungszinsen | 2004 | 111,45 | Säumniszuschlag | 2003 | 3.369,52 | Säumniszuschlag | 2004 | 5.022,96 …
…eintritt, sind Aussetzungszinsen unter Anwendung des sich aus § 212 Abs. 2 für Stundungszinsen ergebenden Zinsfußes zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aussetzungszinsen sind vor der Verfügung des Ablaufes (Abs. 5…
…erwarten und könne damit die vollständige Tilgung der Abgabenschulden gewährleistet werden. In einer am 28.9.2011 eingelangten Ergänzung der Berufung wurde die Verlängerung der Stundung um einen Monat beantragt und die zu stundende Abgabenschuld mit € 73.252,92 angegeben. Zur Begründung wurde vorgebracht…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 18. Juni 2012 beantragte Herr A. (in weiterer Folge: Bw.) die Stundung des Rückstandes am Abgabenkonto von € 138.954,50 bis 31. Dezember 2012. Als Begründung führte er aus, dass der Rückstand aus der Einkommensteuer 2001 resultiere…
…erwarten und könne damit die vollständige Tilgung der Abgabenschulden gewährleistet werden. In einer am 28.9.2011 eingelangten Ergänzung der Berufung wurde die Verlängerung der Stundung um einen Monat beantragt und die zu stundende Abgabenschuld mit € 73.252,92 angegeben. Zur Begründung wurde vorgebracht…
…iger Umsatzanteil) tätig. In der Eingabe vom 4. Jänner 2007 stellte der Bw. durch seinen steuerlichen Vertreter den Antrag auf Stundung des am Abgabenkonto bestehenden Rückstandes in der Höhe von 10.218,89 € bis 31. Mai 2007. Auf Grund der schlechten Auftragslage in den…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintritts aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben ( Stundung ) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…Entscheidungsgründe Mit Ansuchen vom 17. November 2008 beantragte die Berufungswerberin (Bw.), den Rückstand an Körperschaftsteuervorauszahlung 10-12/2008 in Höhe von € 3.147,85 sowie an Stundungszinsen in Höhe von € 53,20 bis 30. Dezember 2008 zu stunden, da derzeit fix eingeplante wesentliche…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (kurz. Bw.) beantragte mit Schreiben vom 27.6.2011 die Stundung eines Abgabenbetrages in Höhe von 11.915,53 €, der sich aus rückgeforderter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für 2008 samt Säumniszuschlägen und Aussetzungszinsen zusammensetzt. Ausgeführt wurde…
…Juli 2006, GZ. 400/90125/130/99, wies das Zollamt Klagenfurt das Stundungsansuchen mit der Begründung ab, die Bf. hätte nicht konkret dargelegt und nachgewiesen warum die sofortige Entrichtung der Abgabenschuld für sie mit erheblichen Härten verbunden wäre. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. durch…
…an ihre Gläubiger aliquot ausschüttet oder entsprechend verwendet. Dieses Gleichbehandlungsprinzip wurde nicht verletzt. Denn der Gesetzgeber hat durch normative Festlegungen durch Gesetz und Verordnung im Zusammenhang von COVID-19 den Unternehmen oder Steuerpflichtigen einerseits gesetzliche Stundungen für Steuerrückstände eingeräumt, andererseits mit dieser Vorgabe auch festgelegt…
…wäre die Entrichtung des gesamten Betrages mit erheblichen wirtschaftlichen Härten verbunden. Letztendlich wurde um Stundung des Rückstandsbetrages von ATS 5.371.256 bis 15.8.2001 ersucht. Mit Schreiben vom 27.9.2001 wurde ersucht, den Rückstand von ATS 4.799.356 bis 19.10…
…betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter verschleudert werden müssten. Nach Beginn der Wintersaison könne die Steuerzahlung aber problemlos geleistet werden. In der Vergangenheit sei die Berufungswerberin ihren Abgabenzahlungsverpflichtungen stets pünktlich nachgekommen. Das Finanzamt wies dieses Stundungsansuchen mit Bescheid vom 15. Oktober 2003 ab. Begründend führte es dazu nach Wiedergabe…
…dass die Abgabenbehörde über Ansuchen des Abgabepflichtigen gemäß § 212 BAO den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen könne, wenn die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…