…3 (Zurücknahme der Beschwerde), ..." Der Beschwerdeführer (Bf.) brachte mit Schreiben vom 18.Februar 2014, beim Bundesfinanzgericht eingelangt am 1. April 2014, eine Säumnisbeschwerde hinsichtlich der Erledigung der Berufung gegen die Freibetragsbescheide für die Jahre 2010 und 2011 ein. Im Zuge eines Erörterungsgesprächs gab der Bf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vertreten durch Mag. Michael-Thomas Reichenvater, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Herrengasse 13/II, vom 17. Februar 2011, gerichtet gegen die Abweisungsbescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. Jänner 2011 betreffend eines Antrages auf…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn X in XY, vom 22. Juli 2011, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. Juni 2011 betreffend eines Antrages über die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur…
…nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur…
…März 2007 zurückgewiesen wurde. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 14. August 2006 ist somit in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 30. November 2010 brachte der Berufungswerber den Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 ein. Diesen Antrag hat das Finanzamt…
…Ablauf der Vorlagefrist in Rechtskraft erwachsen. Das bedeutet nicht nur, dass dieser Bescheid nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung…
…nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur…
…nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 23. November 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 1. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Zum Antrag des Berufungswerbers vom 12…
…Der Einkommensteuerbescheid sei am 19. Juni 2006 ergangen. Die Rechtskraft des Bescheides sei ein Monat nach Zustellung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit Schreiben vom 12. August 2011 wurden folgende Berufungen eingebracht: "1. Berufung gegen den Bescheid vom…
…nicht mehr mit Berufung angefochten werden kann, sondern auch seine Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (vgl. z.B. VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 17.9.2010 erließ das Finanzamt die beschwerdegegenständlichen Anspruchszinsenbescheide betreffend die Jahre 2006 - 2008. Gegen diese Bescheide erhob der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter am 20.10.2010 das Rechtsmittel der Berufung - nunmehr gemäß §…
…der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 18.11.2010 (Eingangsstempel des Finanzamtes vom 22.11.2010) führte der Berufungswerber ohne nähere Begründung aus, dass er seine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückziehen…
…hinsichtlich der Einkommensteuer 1994 gestellte Aussetzungsantrag durch Zurückziehung der Berufung zurückgenommen wurde und daher darüber nicht zu entscheiden ist. Hinsichtlich des Jahres 1993 wurde der Antrag mit dem Vorliegen der Berufungsentscheidung durch den UFS vom 22.8.2006 erledigt, auch diesbezüglich hat der Berufungswerber nur…
…Betriebsprüfungs- und Berufungsverfahren vehement bestritten worden, da den Miteigentümern niemals das wirtschaftliche, finanzielle oder rechtliche Risiko abgenommen worden wäre. Wie bereits mit Schreiben vom 22. Februar 2007 an den Unabhängigen Finanzsenat als Lösungsvorschlag betreffend Umsatzsteuer dargelegt, wäre die Zurückziehung der Berufung unter der Prämisse erfolgt…
…die Zurückziehung der Berufung und des Vorlageantrages durchgeführt worden. Der Aussetzungsantrag vom 9. Juli 2008 sei nicht zurückgezogen worden und nach wie vor unerledigt. Mit Anbringen vom 5. Dezember 2008 und 27. Februar 2009 sei neuerlich auf den bereits bestehenden Antrag auf Aussetzung der Einhebung…
…EStG). Ergibt sich bei der Antragsveranlagung eine Nachzahlung, dann kann der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen (Doralt, EStG § 41 Tz 11). Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides (vor Erlassung des Erstbescheides oder im Berufungswege) wie andere…
…wörtlich zitiert Folgendes aus: "Zurückziehung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 Auftrags meines Mandanten ziehe ich die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 zurück." Daraufhin erließ das Finanzamt einen Zurückweisungsbescheid wie folgt: Die Eingabe vom 19. Oktober 2005 betreffend Zurücknahme einer Berufung wurde zurückgewiesen. Die Zurückweisung…
…dem Berufungsbegehren Rechnung trägt (gleich einer stattgebenden ersten oder zweiten Berufungsvorentscheidung). Anderenfalls gilt die Berufung gemäß § 274 erster Satz BAO als gegen den neuen Sachbescheid gerichtet. Um zu verhindern, dass einer (zu Recht) verbösernden Berufungsvorentscheidung durch Einbringung eines Vorlageantrages und spätere Zurückziehung der Berufung nämlich…