…war. Die vom Finanzamt verfügte Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages erfolgte im Ergebnis damit zu Recht. Die gegen den Zurückweisungsbescheid gerichtete Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…deshalb nicht herangezogen werden, da es sich bei ihr um ein nach Erlassung des letztgültigen Einkommensteuerbescheides neu entstandenes Faktum (novum productum) handelt. Die vom Finanzamt verfügte Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages erfolgte deshalb im Ergebnis zu Recht. Zum Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gemäß § 295 BAO…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bf. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bf. vor…
…Wien erst am 7. Mai 2008 durch Zurückweisung der Berufung den Bescheid vom 10. Februar 1997 als Nichtbescheid qualifiziert habe. Der Wiederaufnahmeantrag sei berechtigt. Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ am 25. Februar 2009 eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte darin begründend aus, dass der Antrag auf…
…vertreten durch Amtspartei, vom 19. August 2008 betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. beantragte mit Schriftsatz vom 6. August 2008 die Wiederaufnahme des…
…Anton Langer Gasse 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte am 21.8.2008…
…32 € ausgewiesen sei. Der Unterschied sei durch die nunmehr berücksichtigte Differenzbesteuerung begründet. Die Finanzstrafbehörde D wiederum stützte die Zurückweisung dieses Wiederaufnahmeantrages im Wesentlichen auf die unterlassene Aufgliederung der nunmehrigen Zahllasten der einzelnen Monate Jänner bis März 2011, die eine Vergleichbarkeit ermöglicht hätte, sowie darauf…
…vom 7. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY, vom 4. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 1989 nach der am 25. August 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
…| Mit 07.05.2008 Zurückweisung der Berufung vom 17.04.1997, da auch der Bescheid des Finanzamtes als nichtiger Bescheid zu qualifizieren ist | | Mit 04.07.2008 Wiederaufnahmeantrag 2. Keine Verjährung, da die - Einkommensteuerveranlagung 1989 von einem Rechtsmittelverfahren abhängig ist Im Übrigen…
…1989 von einem Rechtsmittelverfahren abhängig sei, ist darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt in der Begründung des angefochtenen Bescheides den Ablauf der Frist im Sinne des § 303 Abs. 2 BAO festgestellt und aus diesem Grund den Antrag auf Wiederaufnahme zurückgewiesen hat. Eine Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages wegen…
…ist eindeutig erkennbar, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor dem…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…eindeutig erkennbar, dass das Finanzamt mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7.5. 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bw. bzw. seinem Vertreter spätestens am 12.12. 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bw. vor…
…gem. § 25 ZustG die Möglichkeit der Erhebung eines Rechtsmittels widerrechtlich genommen worden sei. Aufgrund dieser Tatsachen und Beweismittel, welche im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach der Mutter des Bf neu hervorgekommen seien, werde der Wiederaufnahmeantrag gestellt, um das rechtliche Gehör des Bf zu wahren. 2. Mit…
…im Zuge der Betriebsprüfung Thema gewesen bzw. diesbezüglich Anträge gestellt worden seien. Außerdem hätte der Bf die Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge im Wege eines Wiederaufnahmeantrages noch bis Ende 2010 beim Finanzamt beantragen können. Wenn aber, wie im gegenständlichen Fall, für die Jahre 2003 und 2004 das…
…erkennbar, dass das FA mit der Zurückweisung der Berufung gegen den Grundlagenbescheid vom 7. Mai 2008 lediglich einen Mangel bestätigte, der dem Bf. bzw. seinem Vertreter schon spätestens am 12. Dezember 2002 bekannt und bewusst war. Ein Wiederaufnahmeantrag hinsichtlich Einkommensteuer 1989 wurde vom Bf. vor…
…anwendbar. Eine Eingabe ist – bis zum Nachweis der Bevollmächtigung – nicht dem Machtgeber, sondern dem einschreitenden Vertreter zuzurechnen (VwGH 13.12.2000, 2000/03/0336). Da im Zeitpunkt der Antragstellung keine Bevollmächtigung des Bf durch die X GmbH bestand, hat die Abgabenbehörde den Wiederaufnahmeantrag zu Recht…