…Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit begründen, müssen jeweils überwiegend im Kalendermonat vorliegen. 1. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels liegt vor, wenn, a) zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nach Maßgabe des § 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder…
…Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit begründen, müssen jeweils überwiegend im Kalendermonat vorliegen. 1. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels liegt vor, wenn, zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nach Maßgabe des § 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder der…
…einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mindestens 20 km und Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels beträgt das Pendlerpauschale, je nach Entfernung, 696 Euro, 1.356 Euro oder 2.016 Euro jährlich ("kleines" Pendlerpauschale; § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c). Bei Unzumutbarkeit der Benützung…
…dieser in die Wohnung zurückzukehren. Das Gesetz definiert den Begriff Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht, weshalb die Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit nach dem Sinn des Gesetzes auszulegen ist. Dazu wird…
…die Unzumutbarkeit schließt auch den Fall ein, in dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist - sind unter Bedachtnahme auf die entsprechenden Kosten zusätzliche, nach der Entfernung gestaffelte Freibeträge vorgesehen. Unzumutbar ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels jedenfalls dann, wenn ein solches nicht vorhanden oder im…
…die Unzumutbarkeit schließt auch den Fall ein, in dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist - sind unter Bedachtnahme auf die entsprechenden Kosten zusätzliche, nach der Entfernung gestaffelte Freibeträge vorgesehen. Unzumutbar ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels jedenfalls dann, wenn ein solches nicht vorhanden oder im…
…innerhalb eines Verkehrsverbundes (zB "Verkehrsverbund Ostregion"), werde Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben sein. Die Wegstrecke bemesse sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Streckenkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit…
…die Unzumutbarkeit schließt auch den Fall ein, in dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist - sind unter Bedachtnahme auf die entsprechenden Kosten zusätzliche, nach der Entfernung gestaffelte Freibeträge vorgesehen. Unzumutbar ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels jedenfalls dann, wenn ein solches nicht vorhanden oder im…
…die Unzumutbarkeit schließt auch den Fall ein, in dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist - sind unter Bedachtnahme auf die entsprechenden Kosten zusätzliche, nach der Entfernung gestaffelte Freibeträge vorgesehen. Unzumutbar ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels jedenfalls dann, wenn ein solches nicht vorhanden oder im…
…eine körperliche Behinderung oder eine Krankheit können die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ebenfalls unzumutbar machen (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG, § 16 Anm 75). Nach der Verwaltungspraxis (vgl. LStR 2002, Rz. 255) liegt eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke…
…der "überwiegenden Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels". Der Umstand, dass wegen unvorhersehbarer Überstundenleistungen die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar wird, führt eben nicht zum Anspruch auf eine große Pendlerpauschale. Gesondert zu berücksichtigende Werbungskosten (z.B. Nächtigungskosten), die dem Bw. durch die Unmöglichkeit der…
…Tatbestandmerkmale der "überwiegenden Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels". Der Umstand, dass wegen unvorhersehbarer Überstundenleistungen die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unmöglich oder unzumutbar wird, führt eben nicht zum Anspruch auf eine große Pendlerpauschale. Allerdings stellen jene Ausgaben, die durch die unvorhersehbare Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Heimreise…
…1 BBG) oder bei Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung (Unzumutbarkeit wegen Behinderung) sowie - wenn Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit vorliegt; dabei gilt Folgendes: Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten…
…Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit begründen, müssen jeweils überwiegend im Kalendermonat vorliegen. 1. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels liegt vor, wenn, a) zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nach Maßgabe des § 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder…
…der Steuerpflichtige über einen Ausweis gemäß § 29 StVO verfügt oder die Unzumutbarkeit für den Steuerpflichtigen im Behindertenpass eingetragen ist. Da keiner dieser Fälle auf den Bf. zutrifft, kommt Z 2 lit. b zum Tragen, wonach bei mehr als 120 Minuten Zeitdauer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…Höhe von 270 Euro jährlich berücksichtigt. Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist. Nach der Verwaltungspraxis liegt eine solche Unzumutbarkeit dann vor, wenn ein Massenbeförderungsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit - etwa…
…Höhe von 270 Euro jährlich berücksichtigt. Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist. Nach der Verwaltungspraxis liegt eine solche Unzumutbarkeit dann vor, wenn ein Massenbeförderungsmittel zumindest auf dem halben Arbeitsweg überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit - etwa…
…die auf einer typisierenden Betrachtung beruhen (insbesondere Durchschnittsgeschwindigkeiten). Konkrete Verhältnisse (insbesondere Staus oder privat veranlasste Umwege) sind nicht zu berücksichtigen. § 2 Abs. 1 Pendlerverordnung idF BGBl. Nr. II 276/2013 Die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist nach Z 1 und Z 2…
…Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit begründen, müssen jeweils überwiegend im Kalendermonat vorliegen. 1. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels liegt vor, wenn, zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung nach Maßgabe des § 1 kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht oder der…
…und Arbeitsstätte oder zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, kein Massenbeförderungsmittel zur Verfügung steht, oder der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl Nr 159, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 39/2013 verfügt, oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…