…grundsätzlich allen Drittstaaten einzuräumen ist. Eine Präferenzbehandlung kann nur auf Antrag, demnach nur in einem Antragsverfahren, angewandt werden (Art. 20 Abs. 4 ZK). Bei der Einfuhr in die Europäischen Gemeinschaften darf die Abgabenschuld nur dann nach dem Präferenzzollsatz bemessen werden, wenn die Waren ordnungsgemäß in…
…bereits bei der Einfuhr nicht vorlag, erfolgte die Gewährung der Einfuhrabgabenfreiheit zu Unrecht, sodass für diese Waren die Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b entstanden ist. Eine Inanspruchnahme von Zollpräferenzmaßnahmen ist gem. Art. 20 Abs. 3 Buchstabe d und e ZK nur auf…
…bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft einem Zollverfahren zugeführt und nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. In der Tatsache, dass aufgrund einer Fehlleistung eines Mitarbeiters der Bf. die Gestellung im Versandverfahren unterblieben sei und dies zu einer Zollschuldentstehung gem. Art. 203 ZK…
…Zollbehörde geprüften Fällen die Zollschuld nicht nach Art. 204 ZK sondern nur nach Art. 201 ZK entstanden sein könne. Das Zollamt änderte daraufhin mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Oktober 2007 den Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass die Eingangsabgabenschuld für die Bf. nach Art. 201 Abs…
…Kontingente auf Grund autonomer Handelspräferenzen Laut Artikel 113 der Verordnung (EU) Nr. 2447/2015 (UZK-IA) dürfen Kontingente auf Grund autonomer Handelspräferenzen nur angewandt werden, wenn das Feld 7 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung den Vermerk "Autonomous trade measures" oder…
Artikel 74 Anwendung der Zollpräferenzbehandlung auf in die aktive Veredelung übergeführte Waren (Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex) Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 86 Absatz 3 des Zollkodex gilt, dass sofern zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung für die Überführung von Waren in…
Artikel 107 Ablehnung der Gewährung der Präferenzbehandlung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats lehnen die Gewährung der Präferenzbehandlung ab, ohne verpflichtet zu sein, weitere Nachweise anzufordern oder an das begünstigte Land ein Ersuchen um Prüfung zu richten, wenn a)die…
…Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde…
…sie selbst diesen Tatbestand gesetzt haben oder aber aufgrund eigener Zollschuldner-Tatbestände herangezogen werden können; so gilt zB die vorschriftswidrige Verbringung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft als maßgeblicher Zollschuld-Tatbestand nicht nur für denjenigen, der diesen Tatbestand selbst gesetzt hat (den "Schmuggler")…
…wie bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr von Waren, die in die aktive Veredelung übergeführt worden waren. (2) Absatz 1 gilt nicht für Abfälle und Reste. (3) Werden Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und bemisst sich der Einfuhrabgabenbetrag nach…
Artikel 106 Aussetzung der Präferenzbehandlung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können bei Zweifeln an der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse den Anmelder auffordern, innerhalb einer von ihnen festgelegten vertretbaren Frist alle verfügbaren Nachweise vorzulegen, anhand deren die Richtigkeit der Ursprungsangabe in der Erklärung…
…für die betreffenden Erzeugnisse. (2) Entsteht eine Zollschuld nach Absatz 1, so wird der dieser Schuld entsprechende Einfuhrabgabenbetrag in gleicher Weise festgesetzt wie im Falle einer Zollschuld, die durch Annahme einer Zollanmeldung der bei der Herstellung der betreffenden Erzeugnisse verwendeten Nichtursprungswaren zum zollrechtlich freien Verkehr…
…ausgenommen bei Waren, für die die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs auch Wertzollsätze einschließen. Für Waren des KN-Codes 1704 10 90 wird der spezifische Zoll auf 16% des Zollwerts begrenzt. 4. Warenkreis Die Zollpräferenzmaßnahmen umfassen eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie den industriell-gewerblichen Bereich ohne…
Artikel 120 Billigkeit (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht…
…einzuhalten. Ein Antrag auf eine abweichende Regelung wird von dem betreffenden begünstigten Land oder Gebiet schriftlich bei der Kommission eingereicht. In dem Antrag sind die Gründe für die abweichende Regelung nach Unterabsatz 2 anzuführen und entsprechende Nachweise sind beizufügen. Die vorübergehende abweichende Regelung ist entweder…
…der der Zollschuld entspricht, entrichtet wurde oder eine diesem Betrag entsprechende Sicherheit geleistet wurde. Unbeschadet des Unterabsatzes 3 gilt Unterabsatz 1 jedoch nicht für die vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. Verlangen die Zollbehörden nach den Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die…
…mit einem bereits entrichteten Einfuhrabgabenbetrag (1) Entsteht nach Artikel 79 Absatz 1 eine Zollschuld für Waren, die aufgrund ihrer Endverwendung zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, so wird der bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr entrichtete Einfuhrabgabenbetrag von dem…
…EU eingeführt, ist der Präferenzzollsatz des Abkommens EU-IL anzuwenden. 3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse Für Ursprungserzeugnisse der EU wird bei der Wiedereinfuhr grundsätzlich keine Zollpräferenz gewährt. Ausnahmen sind nur gegeben, wenn Wiedereinfuhren aus den EWR-Staaten (siehe UP-4300) bzw. der…
…wenn bis zur endgültigen Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags eine vorläufige handelspolitische Maßnahme in Form eines Zolls eingeführt worden ist, b)wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag den auf der Grundlage einer Entscheidung nach Artikel 33 ermittelten Betrag übersteigt, c)wenn die ursprüngliche Entscheidung…
…der Zollrückvergütung. Hinsichtlich der Verwendung von Ersatzwaren siehe die Bestimmungen in der ZK-2560 Abschnitt 2.5.7.2. Hinweis: Wird das Verfahren der aktiven Veredelung durch Überlassung der Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr erledigt und der Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß Art. 85…