Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
…einer Außenprüfung | - | EAS 2435 | 15.03.2004 | Deutschland | Geschäftsführervergütung, Pensions-/Abfertigungsrückstellung, Kostenaufschlagsmethode | - | EAS 2445 | 20.04.2004 | Deutschland | Zinsenloses Familiendarlehen, § 6 Z 6 EStG 1988 im außerbetrieblichen Bereich nicht anwendbar | Rz 14 | EAS…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…lit. b KVG) erfüllt (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Darlehensgewährung. Gegenstand der freiwilligen Leistung ist die zinsenlose Nutzung des Kapitals und damit der ersparte Zins im Zeitpunkt der Darlehensgewährung (VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Die…
…Bilanzstichtag folgenden Jahr, liegt nur dann keine verdeckte Ausschüttung vor, wenn die Nachträglichkeit der Verzinsung ausdrücklich (und nachweislich) vereinbart wurde. Rz 725: Zinsenlose Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber sind nicht fremdüblich und bewirken grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111; VwGH 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, WohnortBw, AdresseBw, vom 29. Oktober 2012 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes X vom 10. Oktober 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe A) Steuererklärung: Der Berufungswerber (Bw…
…in Fällen dieser Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für…
12.8.12 Darlehen Rz 895: Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH…
3.3.22 Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs. 1 Z 20 EStG 1988) Rz 102: Wenn unverzinsliche und zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 Euro nicht übersteigen, ist ein Zinsvorteil daraus steuerfrei. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen 7.300 Euro, ist ein…
…Finanzlandesdirektion habe daher weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung für die Geschenkgeberin bestanden, dem Berufungsführer ein zinsloses Darlehen einzuräumen, zumal bei einem allfälligen Konkurs des Berufungsführers die Gefahr bestanden hätte, dass die Geschenkgeberin auch noch einen Teil des Darlehensbetrages verliere und da der Berufungsführer…
…den Kfz-Abstellplatz Nr. ZZZ im selben Objekt durch ein Darlehen seines Vaters in Höhe von € 184.000,00 finanziert habe. Über das zinsenlose und ohne Wertsicherungsvereinbarung gewährte Darlehen sei keine Urkunde ausgestellt worden und er habe mit seinem Vater vereinbart, dass der Darlehensbetrag…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…
…Darüber hinaus ist der VwGH jedoch der Auffassung, daß im Beschwerdefall nach den ... Umständen des konkreten Falles auch eine rechtliche Pflicht des Ehegatten zur Gewährung eines zinsenlosen Darlehens in Frage käme, die die Annahme einer Schenkung jedenfalls ausschlösse ... Gemäß § 90 ABGB sind die Ehegatten einander…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache E.S, Adr., über die Beschwerde vom 2.6.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt St. Veit Wolfsberg vom 6.5.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013…
…Darüber hinaus ist der VwGH jedoch der Auffassung, daß im Beschwerdefall nach den ... Umständen des konkreten Falles auch eine rechtliche Pflicht des Ehegatten zur Gewährung eines zinsenlosen Darlehens in Frage käme, die die Annahme einer Schenkung jedenfalls ausschlösse ... ." Entgegen der gegenständlich vom Finanzamt geäußerten Rechtsansicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn R.F., W., vertreten durch Herrn D.K., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. April 2005 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Marsoner + Partner GmbH, vom 18. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 zu Recht erkannt…
Zur Einwendung in der Berufung, dass dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern die Spaltung und die Betriebseigenschaft der Markenrechte angezeigt und nachgewiesen wurde, ist festzustellen, dass eine Eröffnungsbilanzberichtigung nicht ausgeschlossen ist, wenn eine Teilgruppierung des Finanzressorts Information erlangt hat. ad Forderungsabschreibung) Rechtslage: Gemäß § 32 Abs…
4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…