…zur Hinterziehung von Abgaben begangen, sondern vielmehr Selbstanzeige mit dem Anspruch auf Straffreiheit eingebracht zu haben, allerdings die daraus resultierenden Abgaben wegen faktischer Zahlungsunmöglichkeit nicht entrichtet zu haben. Mit 25. Oktober 2001 sei ihr die Verfügungsmacht über ihre Bankkonten entzogen worden, indem sie von ihrer…
…Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige jeweils vor. In diesem Zusammenhang werde auch auf ein bis dato vom Finanzamt unerledigtes Ansuchen um Abgabennachsicht hinsichtlich der offen gelegten Umsatzsteuernachzahlung 2013 verwiesen. Dass nunmehr aus einer faktischen Zahlungsunmöglichkeit ein finanzstrafrechtliches Fehlverhalten abgeleitet werde, sei jedenfalls nicht nachvollziehbar. Da…
…Vorsatz vorliege. Das Bewusstsein der Zahlungsunmöglichkeit sei offenbar ein unwiderlegliches Indiz für das Vorliegen von Vorsatz). Ganz anders jedoch habe der Bw. nicht im Bewusstsein der Nichtzahlung agiert, sondern sei davon ausgegangen, dass (so wie in den Vorjahren auch) die Entrichtung der gegenständlichen Abgaben wegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 26. April 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 28. März 2012 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung ergingen am 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des JG gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 30. Mai 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der im angefochtenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26.6.2015 zu StNr. 000/0000 betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die…
Im Fall der Führung eines gewerbebetrieblichen Einzelunternehmens wären dem Bundesfinanzgericht die Geschäftadressen des seinerzeitigen Unternehmens, die Bestandsdauer des seinerzeitigen Gewerbebetriebs, das Finanzamt, die Steuernummer und die UID-Nummer bekanntzugeben. Im Falle der Beteiligung an einer oder mehreren Gesellschaften in der Handelsbranche und/oder Handwerkerbranche wären…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Rechte Wienzeile 225 / Top 601, Stiege D, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 25. Februar 2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des Beschwerdeführers, vertreten durch Mag. Achmed Ghazal Aswad, Heinrichstraße 22, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 04.03.2014 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 30. Juni 2021, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 7. Juni 2021, GZ. MA67/Zahl/2020, betreffend Abweisung des Antrages vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Name1, Adresse1, vertreten durch Name2, Adresse2, über die Beschwerde vom 10.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Behörde1 vom 9.11.2018, Geschäftszahl1, betreffend Bewilligung einer Zahlungserleichterung zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, B-Dorf , gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 04.Februar 2014, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungansuchens gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., R., W. 186, vertreten durch Dr. Vetter - Dr. Fritsch, Rechtsanwälte, 6890 Lustenau, Reichshofstraße 11, vom 31. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. August 2005 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., B., N.A. 4, gesetzlich vertreten durch den Masseverwalter Mag. Matthias Kucera, Rechtsanwalt, 6971 Hard, Hofsteigstraße 89, vom 2. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. Februar 2009 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27.8.2014 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., B., vertreten durch C.G., B, dieser wiederum vertreten durch die Ghesla Treuhand, Steuerberatung GmbH, 6922 Wolfurt, Holzriedstraße 33, vom 9. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, K-Stadt, vertreten durch BCS Wirtschafts- und Steuerberatungs GmbH, Hauptstraße 28, 5082 Grödig, über die Beschwerde vom 19.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr über die Beschwerde des bf, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Buchhaltungsabteilung, Meiereistraße 7/Sektor E, 1020 Wien vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Steuerberater Dkfm. Erik Pencik, Argentinierstraße 19, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 15.2.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9.2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Rechtsanwalt Dr.X,Adresse, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 21.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 17…