1. Allgemeines Zollkontingente werden ausschließlich entsprechend den Vorschriften der Artikel 56 Abs. 4 und 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (UZK), der Artikel 147 und 153 der der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/2446 (UZK-DA) sowie der Art. 49 bis 54…
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-2500 (»Kontingentverwaltung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Verwaltung der so genannten Windhundkontingente dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
1.2. Zollkontingente Zollkontingente können, nach ordnungsgemäßer Antragstellung, bis zu ihrer Erschöpfung in Anspruch genommen werden (Art. 56 Abs. 4 UZK); der Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung muss innerhalb des Kontingentzeitraumes liegen. Die Ziehung der Kontingente erfolgt in Brüssel. Ist das Zollkontingent erschöpft, ist die…
0. Inhalt dieser Zolldokumentation Diese Zolldokumentation enthält ausschließlich österreichische Verfahrensbestimmungen zur Verwaltung von Windhundkontingenten. Hinsichtlich der Verfahrensbestimmungen auf EU-Ebene siehe ZT-2510. Hinsichtlich von Sonderbestimmungen für bestimmte Kontingente siehe ZT-2505.
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-2510 (»Verwaltungsabsprache Kontingentverwaltung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend die Verwaltung der so genannten "Windhundkontingente" dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können…
…2019 i.d.F. der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2037 der Kommission vom 10. Dezember 2020 werden Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse in der Form von Windhundkontingenten eröffnet. Mit Ausnahme des Jahres 2019 (wo der Kontingentzeitraum am 2. Februar beginnt und am 30. Juni endet) wird…
…2447 (UZK-IA) verwaltet werden. Sie findet somit keine Anwendung auf jene Kontingente, bei denen die Kontingentmengen durch Einfuhrlizenzen vergeben werden. Diese Zolldokumentation enthält ausschließlich auf EU-weit anwendbare Verfahrensbestimmungen zur Verwaltung von Windhundkontingenten. Hinsichtlich der österreichischen Verfahrensbestimmungen ZT-2500. Hinsichtlich von Sonderbestimmungen für bestimmte…
1.3. Zollplafonds Zollplafonds können - unbeachtlich der tatsächlichen Abfertigungsmengen - solange in Anspruch genommen werden, bis seitens der EU mit Verordnung festgelegt wird, dass die Abfertigung zum Plafondzollsatz nicht mehr möglich ist. (Art. 56 Abs. 4 UZK)
9.4. Fehler in Zollanmeldungen Stellt die Kontingentstelle fest, dass Angaben in Zollanmeldungen falsch oder widersprüchlich sind, hat sie dies dem zuständigen Zollamt mitzuteilen.
3.2. Weiterleitung der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingent- bzw. Zollplafondanmeldung Zollanmeldungen, mit denen Zollkontingente beansprucht werden, sind nach ihrer Annahme umgehend zu prüfen und - sofern sie nicht im Informatikverfahren abgegeben wurden - umgehend im Automatikverfahren zu erfassen. Ist aus technischen Gründen die umgehende Erfassung im…
3. Zollamtliche Behandlung der Zollanmeldungen Zollanmeldungen mit Anträgen auf Zollkontingente oder Zollplafonds sind unmittelbar zu prüfen. Diese Prüfung bezieht sich auf die gesamte Anmeldung. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Warennummer, die Nummer des Zollkontingentes oder Zollplafonds, das Ursprungsland und die Einheit, zu der…
9.2. Weiterleitung nach Brüssel 9.2.1. Zollkontingentanträge Behandlung der Anträge von der Kontingentstelle Behandlung der Kontingentanträge durch die Kontingentstelle | Tag der Antragstellung (= Annahme der Anmeldung) | Weiterleitung nach Brüssel bis 11:00 Uhr (Brüsseler Zeit) | Ziehung in Brüssel 14:00…
2.1. Zollanmeldungen mit Anträgen auf Zollkontingente oder Zollplafonds 2.1.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) Ein Antrag auf Gewährung eines Kontingent- oder Plafondzollsatzes gilt als gestellt wenn: eine schriftliche Zollanmeldung oder eine Zollanmeldung im Informatikverfahren ("e-Zoll") vorgelegt wird, und, neben den sonstigen Angaben, bei…
5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle Nacherhebungen Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder Freigabe von Sicherheiten durchgeführt hat.
9.3. Meldung über die Ziehung der Zollkontingente in Brüssel Die Kontingentstelle hat die von Brüssel übermittelten Ziehungen der Zollkontingente zu administrieren. Die Kontingentstelle prüft, ob die übermittelten Anträge bei der Ziehung zeitgerecht und vollständig berücksichtigt wurden. Bei Abfertigungen im Informatikverfahren beendet die Kontingentstelle die…
8. Wiedereröffnung oder rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten 8.1. Wiedereröffnung Wenn eine Rückübertragung auf ein ausgeschöpftes Kontingent erfolgt, wird dieses von der Europäischen Kommission wiedereröffnet und die Wiedereröffnung den Mitgliedstaaten mitgeteilt (siehe ZT-2510, Verwaltungsabsprache über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente). Die Wiedereröffnung und der Zeitpunkt…
2.2. Antrag an das zuständige Zollamt Wurde ein Zollkontingent wiedereröffnet oder rückwirkend eröffnet und erfolgte die Annahme der Zollanmeldung zu einem früheren Zeitpunkt, somit ohne Anwendung des Kontingentsatzes, kann ein Antrag auf Anwendung des Zollkontingentes beim zuständigen Zollamt eingebracht werden. Der Antrag kann weiters…
3.1. Wenn in e-Zoll oder in der Kontingentdatenbank die Erschöpfung eines Zollkontingentes bzw. die Aufhebung eines Plafondzollsatzes vermerkt ist Abfertigungen auf Grund eines Zollkontingentes können nicht mehr erfolgen, wenn das Kontingent erschöpft ist. Abfertigungen auf Grund eines Zollplafonds können solange erfolgen, bis von…
1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die…
Muster 5a - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen Neu ab 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang III [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Hinweis: Bis einschließlich 31. März 2027 ist die Einreise auch mit Tiergesundheitsbescheinigungen zu gestatten, die bis…