Nachstehend werden im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei der Anwendung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens die mit der Schweizer Finanzverwaltung im Ergebnisprotokoll vom 10. Dezember 1999 abgestimmten DBA-Auslegungsergebnisse bekannt gegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. 1. Betriebstättenmindestdauer Im…
Die Frage der steuerlichen Behandlung von sogenannten Wiederholungshonoraren für die nochmalige Ausstrahlung einer deutschen TV-Produktion im Fernsehen wurde anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 14.5.1999 in Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für…
Fließen der in Österreich ansässigen Witwe eines als Autor, Regisseur und Schauspieler tätig gewesenen österreichischen Künstlers Tantiemen und Wiederholungshonorare aus Deutschland zu, dann ist für die Frage, ob diese Zahlungen nach Artikel 12 DBA-Deutschland in Deutschland steuerfrei zu stellen sind oder ob sie unter…
…Herrn X freilich gar nicht gestellt. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass Herr X bei seiner Tätigkeit als Chefdirigent keinerlei Weisungen unterlegen sei. Es stelle geradezu eine Verkehrung des Verhältnisses zwischen einem als Chefdirigent tätigen Künstler von internationalem Rang und einem diesen verpflichtenden Orchester dar, zu meinen…
…zufließen) fallen nach der Konsultationsvereinbarung nicht unter Artikel 17, sodass das Besteuerungsrecht daran ausschließlich bei Österreich liegt. Werden Zahlungen für Aufzeichnungsrechte an Tonaufnahmen (zB Studioaufnahmen auf Bild- und Tonträgern) oder sonst an künstlerischen Darbietungen (zB Konzerte) geleistet, dann wird dies idR eine Vergütung für die…
Erhält ein in Österreich ansässiger Konzertdirigent von einem deutschen Rundfunkunternehmen ein Einmalentgelt für Proben, Produktion, Mitschnitt und Liveübertragung eines Konzertes, dann ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich…
…Denn solche Vergütungen werden nicht für eine erbrachte künstlerische Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt (Hinweis auf EAS 2538). Bei freischaffenden Künstlern sind solche Ausfallshonorare dem Betrieb des Künstlers zuzurechnen und dürfen folglich gemäß der dem Artikel 7 OECD-MA…
Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens jahrzehntelang einvernehmlich gehandhabten Übung ist dem Begriff des "Künstlers" in Artikel 8 Abs. 2 des Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel…
Erhält ein ausländischer Künstler (z.B. ein Geigenvirtuose) für einen Konzertabend in Österreich ein Pauschalentgelt, das vereinbarungsgemäß zu 80% auf die künstlerische Leistung und zu 20% auf die Nutzung des Instrumentes entfällt, so unterliegt der Gesamtbetrag des Pauschalentgeltes dem 20%igen Steuerabzug gemäß § 99 EStG…
Schließt eine österreichische Konzertagentur mit einer deutschen Konzertagentur einen Vertrag über einen inländischen Auftritt einer US-Künstlerin ab, dann ist die US-Künstlerin jedenfalls nach Artikel X Abs. 2 DBA-USA mit der für ihren Auftritt bezogenen Gage in Österreich steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von…
…Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : | Betriebseinnahmen Deutschland…
…Gewinnaufteilung bei den gewerblichen Einkünften vorzugehen sein (siehe den Hinweis auf die Übereinstimmung der Anwendungsgrundsätze in Art. 7 und Art. 14 im OECD-Kommentar zu Artikel 14 im OECD-Musterabkommen-2000). Es wird daher - wie bereits in EAS 1817 in Bezug auf einen österreichischen Künstler…
…Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften", "Anwendung des Art. 19 Abs. 3" und "Besteuerung von Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung" sind nicht mehr erforderlich und werden daher aufgehoben. (2) Die Punkte 1, 3 und 4 des Erlasses des BMF vom 6. September 2000, 04 1482/49-IV/4/00…
…Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterliegt. Damit ist der Steuerpflichtige, dessen Einkünfte der Abzugsbesteuerung unterzogen werden, nicht mehr die ausländische Künstleragentur, sondern der ausländische Künstler…
Verpflichtet ein österreichisches Veranstaltungsunternehmen in der Schweiz und in Deutschland ansässige Künstler mittels Werkvertrages zur Mitwirkung an inländischen Theater- und Musikstücken, so unterliegen die hiefür gezahlten Entgelte dem 20%igen Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der österreichische Besteuerungsanspruch wird durch die…
…unterliegen daher - bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung - in Österreich nicht der vom Veranstalter nach § 99 EStG 1988 sonst vorzunehmenden Abzugsbesteuerung. Hat sich die deutsche Konzertagentur gegenüber dem österreichischen Veranstalter in dem Provisionsvertrag außerdem verpflichtet, auch für die An- und Abreise der Künstler zu sorgen und…
6.1.1 Artisten Rz 398: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Artisten gelten ua. Auftretende bei Zirkusveranstaltungen und auf Showbühnen. Nicht als Artisten gelten ua. außerhalb von Show- und Zirkusveranstaltungen auftretende Turner, Tänzer, Amateur- und Profisportler.
…ist (§ 102 Abs. 1 Z 3 EStG). Unter diese für die Antragsveranlagung in Frage kommenden Einkünfte fallen wohl solche aus der Tätigkeit als Künstler, nicht aber solche aus bloßen Lizenzgebühren.Nun wurde aber bereits unter EAS.409 im Falle eines Sportlers festgestellt, dass die in …
…in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel distanziert. Im Fall der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor…
In jenen Fällen, in denen Vergütungen an ausländische Unternehmen gezahlt und von diesen an Künstler weitergereicht werden, beschränkt sich die Abzugssteuerpflicht des Vergütungsschuldners bereits nach inländischem Recht auf den "Künstleranteil" und bildet daher keinen Anwendungsfall der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das…