…Hauptplatz 31-32, 2100 Korneuburg, über die Beschwerde vom 14. Februar 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2021 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2016, 2017 und 2018, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…261 Abs 2 BAO lautet: "Wird einer Bescheidbeschwerde gegen einen gemäß § 299 Abs 1 oder § 300 Abs 1 aufhebenden Bescheid oder gegen einen die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid (§ 307 Abs 1) entsprochen, so ist eine gegen den den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid (…
…über die Beschwerde vom 31. März 2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 17. Februar 2021, Zl. 420000/200613/1/2021, betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Festsetzung von Altlastenbeitrag nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. November 2022 im Beisein der Schriftführerin…
…Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 8. September 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 23. Juli 2014 über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2011 und Einkommensteuer 2012 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen…
…über die Beschwerde vom 5. September 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 8. August 2018 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2012 bis 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17. Dezember 2019, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2017, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…des Antragstellers (hier: der Bf.) zu beurteilen ist. Eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 23. Oktober 2017 betreffend Abweisung eines Antrags Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend Normverbrauchsabgabe 12/2011, Kraftfahrzeugsteuer 12/2011, Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2012…
…Begründung: " Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gemäß § 303 Abs. 4 BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen. Die Wiederaufnahme wurde unter…
…12x S, A.Str 4, über die Beschwerde vom 05.07.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes S.L vom 05.06.2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…hinsichtlich des Lohnzettels für das Kalenderjahr 2005 vor. Die Auszahlung stelle keine Pensionsauszahlung dar. Mit einem Schreiben vom 28. Dezember 2010 mit dem Betreff "Sollte der Rückziehung meiner Arbeitnehmerverl. (Jahr 2005) nicht stattgegeben werden dann: Antrag gem. § 295a BAO bzw. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…eventu beantrage er die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO und stelle den Antrag, die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 aus dem Rechtsstand zu entfernen. Mit Bescheid vom 27. Mai 2011 wurde der Antrag betreffend Rückziehung des Antrages auf Durchführung…
…nunmehr vom zuständigen Gericht anders entschieden worden sei. In eventu werde daher der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit. c BAO geltend gemacht. Der Beschwerdeführer stellte den Antrag, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO stattgegeben werde. …
…eventu beantrage er die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO und stelle den Antrag, die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 aus dem Rechtsstand zu entfernen. Mit Bescheid vom 25. Mai 2011 wurde der Antrag betreffend Rückziehung des Antrages auf Durchführung…
…der wahren Rechtslage hätte er die Arbeitnehmerveranlagung nicht durchgeführt. Er beantrage daher die Abänderung seines Bescheides gemäß § 295a BAO, in eventu beantrage er die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO und stelle den Antrag, die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005…
…als Beschwerden zu erledigen sind) eingebracht: "1. Berufung gegen den Bescheid vom 24.11.2010, mit welchem die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 abgelehnt wurde. 2. Berufung gegen den Bescheid vom 24.11.2010, mit welchem der Antrag auf Rückziehung der Arbeitnehmerveranlagung für das…
…Am 29. Juli 2013 hat die Abgabenbehörde die angefochtenen Bescheide (siehe oben Punkt I.1.) ausgefertigt und die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2004 bis 2010 sowie Einkommensteuer 2008 und 2009 in der am 29. Juli 2013 gesondert ausgefertigten Bescheidbegründung zu den angefochtenen Bescheiden wie…
…die Ansicht des FA, die Erwerber hätten fertig sanierte Wohnungen zu einem fix vereinbarten Preis erworben, nicht. Der UFS begründete in seiner abweisenden Berufungsentscheidung vom 11.10.2010, RV/0827-W/08, miterledigt RV/0828-W/08, die Wiederaufnahme des Verfahrens nur im Hinblick auf…
…Juli 2014 - nach Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO von Amts wegen - einen neuen Sachbescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008, mit dem die sonstigen Einkünfte (Einkünfte aus Spekulationsgeschäften) mit 69.815,50 € angesetzt wurden. Gegen den Wiederaufnahms- und Sachbescheid erhob DC…
…und vom 2. Februar 2000, 97/13/0199). Bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Interessensabwägung vorzunehmen. Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten…