…der Einbringung in das Inland eine Verwendung im Inland über ein Monat (diem ad diem) folgt; Ausbringungen in das Ausland sind ab dem 24.4.2014 unschädlich. Nach § 4 Abs. 1 Z 3 KfzStG dauert die Steuerpflicht bei widerrechtlicher Verwendung eines Kfz vom Beginn des…
…Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig. Unstrittig wurde das KFZ mit ausländischem Kennzeichen mehrmals in das Inland eingebracht…
…wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Damit unterliegt auch die widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland der Normverbrauchsabgabe. Gemäß § 4 Z 3 NoVAG 1991 in der ab 16.06.2010 gF ist Abgabenschuldner im Falle der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung der KfzSt-Pflicht betreffend Verwendung von Kfz mit ausländischen Kfz-Kennzeichen im Bundesgebiet der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.10…
…die Beschwerde gegen den Normverbrauchsabgabebescheid und die Kraftfahrzeugsteuerbescheide (nicht jene gegen die Verspätungszuschläge) dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Im Bezug habenden Vorlagebericht führte die Abgabenbehörde aus, das strittige Kfz mit ausländischem Kennzeichen sei widerrechtlich im Inland verwendet worden. Der Bf. habe seinen Hauptwohnsitz im Inland…
…unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden sowie nach Z 3 dieser Bestimmung Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Steuers chuldner…
…mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung ist nur während eines…
…werden (widerrechtliche Verwendung). - Nach § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr…
…widerrechtliche Verwendung). Steuerschuldner ist nach § 3 KfzStG 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist; 2. in allen anderen Fällen die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Fahrzeuge mit ausländischem…
…die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (sog. fiktive Zulassung). Damit unterliegt auch die widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland der Normverbrauchsabgabe. …
…KfzStG) im Inland zuzulassen wäre. Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Entsprechend § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen…
…unterlassen werde. Im vorliegenden Fall nehme die Behörde als erwiesen an, dass das beschwerdegegenständliche Fahrzeug seinen dauernden Standort am Wohnsitz der Bf. habe, daher die Verpflichtung zur inländischen Zulassung bestanden habe und somit die Verwendung desselben mit ausländischem Kennzeichen eine widerrechtliche Verwendung darstelle, die der…
…unterliegen […] 2. in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden; 3. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung)." Nach § 3 KFZStG ist in…
…Kraftfahrzeugsteuer unterliegen […] 2. in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden; 3. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung)." Kraftfahrzeuge dürfen nach …
…Fach" sei, hätte sie davon Kenntnis haben müssen, dass es nicht zulässig sei, auf Dauer im Inland mit einem PKW mit ausländischem Kennzeichen zu fahren, zumal diesbezüglich auch in Deutschland die Rechtslage nicht wesentlich anders sei. Es wäre ihr somit zumutbar gewesen, sich anlässlich des…
…mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dauerndem Standort in Inland anzusehen ("Standortvermutung"). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während eines…
…1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen … 2. in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden; 3. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung).“ § 2 Abs…
…wenn er nicht im Inland sei. Er habe auch dargelegt, dass dieses Fahrzeug in Österreich von seinem Vater gebraucht werde. Die belangte Behörde habe anscheinend ein „Lenken“ mit einem „Verwenden“ eines KFZ gleichgesetzt, wobei jedoch die juristische Bedeutung des Wortes „Verwenden“ durch die Entscheidung des…
… 79 KFG ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden…
…unterliegen ... 2. in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden; 3. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung)." Kraftfahrzeuge dürfen nach § 36 Kraftfahrgesetz 1967…