…führt dies in Ermangelung unternehmensrechtlicher Ansätze zu keiner steuerlichen Auswirkung. Rechtslage für Wirtschaftsjahre ab 2016: Unternehmensrechtlich besteht gemäß § 208 Abs. 1 UGB für Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens ein uneingeschränktes Wertaufholungsgebot; dieses gilt sinngemäß auch für Verbindlichkeiten. Die unternehmensrechtliche Zuschreibung ist auch steuerlich aufgrund von …
…EU-Förderungen: Aktualisierung der EStR 1984 (Rz 2539 bis 2561). Zuschreibungen: Rücklagenauflösung; Aufwertung von (nicht)abnutzbaren Anlagegütern und geringwertigen Wirtschaftsgütern; Wertaufholungsgebot für bestimmte Anteile an Körperschaften (Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 27/2000; Rz 2583 bis 2587). Darstellung der Bewertungsgrundsätze bei Tausch (Rz 2590 bis…
… Feltl, UGB, § 208 Wertaufholung, Rz. E1). Der Sinn und Zweck des Wertaufhellungsgebotes besteht darin, die Vermögenslage iSd GOB zutreffend darzustellen, sodass es letztlich unerheblich ist, warum es zur Wertaufholung gekommen ist. Entscheidend ist allein, dass dem abgeschriebenen Vermögensgegenstand inzwischen wieder ein höherer Wert beizumessen ist…
…Die bisher in § 208 Abs. 2 UGB verankerte Ausnahme von dem in § 208 Abs. 1 UGB geregelten Wertaufholungsgebot soll im Einklang mit dem Steuerrecht aufgegeben werden. Somit sollen Zuschreibungen in Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden, generell verpflichtend vorzunehmen und auch…
…die gemäß § 6 Z 13 vorletzter und letzter Satz EStG 1988 in Verbindung mit § 208 Abs. 1 UGB seit 1998 eine Zuschreibungspflicht (zwingendes Wertaufholungsgebot) bestehe, wenn sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstelle, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestünden. Aufgrund der Übergangsbestimmungen…