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UFSW RV/0947-W/05Kann die Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gewährt werden, wenn die Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld iSd § 39 Z 5 BAO unvollständig sind? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs. 1) so genau bestimmt wird, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Eine der Anordnung des …

UFSW RV/2713-W/09Fehlen einer Vermögensbindung bei Änderung des bisherigen Satzungszwecks steht Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2009

…41 Abs. 2 BAO ausdrücklich vor, dass der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks zu verwenden ist, bereits in der Satzung so genau bestimmt wird, dass alleine auf Ihrer Grundlage geprüft werden kann, ob…

UFSW RV/2714-W/09Fehlen einer Vermögensbindung bei Änderung des bisherigen Satzungszwecks
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…Gemäß § 41 Abs. 2 BAO liegt eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z. 5 vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs. 1…

UFSS RV/0301-S/02Gemeinnützigkeit eines Vereins / Formulierung der Auflösungsbestimmung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2004

…oder für nicht begünstigte Zwecke nicht ausgeschlossen ist (siehe Stoll, BAO-Kommentar, Seite 478 und VwGH 13. 10. 1983, 82/15/0128). Da die der Rechtmittelbehörde vorliegenden Statuten keine Regelung enthält wie das Vereinsvermögen bei einer Änderung oder Wegfall des bisherigen Vereinszwecks zu verwenden ist…

UFSW RV/1236-W/06Keine Gemeinnützigkeit bei Fehlen eines ausdrücklichen Gewinnausschlusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2009

…Gemäß § 41 Abs. 2 BAO liegt eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z. 5 vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs. 1…

UFSL RV/0767-L/08Gemeinnützigkeit eines nichtkommerziellen Radiosenders
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011Teil 1/2

…Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks darf das Vermögen der Gesellschaft - soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter oder den gemeinen Wert der von ihnen geleisteten Sacheinlagen übersteigt - nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden (Punkt XVI. des Gesellschaftsvertrages). 5…

UFSW RV/2299-W/05Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 3 GebG 1957 für einen gemeinnützigen Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…dass bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall des bisherigen Vereinszwecks das Vermögen der mitbeteiligten Partei auf eine "gemeinnützige Organisation im Sinne der §§ 34 ff BAO zu übertragen" sei, womit eindeutig die zukünftige Förderung gemeinnütziger, nicht jedoch mildtätiger (humanitärer, wohltätiger) Zwecke festgelegt wird. Auch die im zweiten…

UFSW RV/2514-W/09Erfordernis der Vermögensbindung für mildtätige Zwecke für die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides nach § 4a Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…Gemäß § 41 Abs. 2 BAO liegt eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z. 5 vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs. 1…

UFSI RV/0439-I/06Abgabenrechtliche Begünstigungen für einen Verein mit mangelhafter Auflösungsbestimmung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…im Zuge seiner Gründung durch die Proponenten selbst gibt. Für das Vorliegen der Ausschließlichkeit ist unter anderem im Sinne des § 39 Z. 5 BAO - wie bereits ausgeführt - gefordert, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes…

UFSW RV/2513-W/09Erfordernis der Vermögensbindung für mildtätige Zwecke für die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides nach § 4a Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2009

…wieder ausschließlich mildtätigen Zwecken zugeführt wird. Die Vermögensbindung für gemeinnützige (mildtätige) Zwecke, verfehlt das gesetzliche Erfordernis . § 41 Abs. 2 BAO sieht ausdrücklich vor, dass der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes zu verwenden ist…

UFSW RV/2715-W/09Erfordernis der Vermögensbindung für mildtätige Zwecke für die Erlangung eines Spendenbegünstigungsbescheides nach § 4a Z 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Gemäß § 41 Abs. 2 BAO liegt eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z. 5 vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden…

UFSS RV/0361-S/031) Körperschaftsteuerliche Existenz eines Vereins erst ab Konstituierung. 2) Fehlerhafte Auflösungsbestimmung in den Statuten eines Vereins verhindert dessen Gemeinnützigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2004

…jede andere sonst in Betracht kommende Rechtsgrundlage einer Körperschaft. (2) Eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z 5 liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist…

BFG RV/7101591/2017Gemeinnützigkeit eines Vereines "Jagdgesellschaft"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2019

…der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs. 1) so genau bestimmt wird, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Nach der Rechtsprechung des VwGH (22.4…

UFSG RV/0680-G/05Gemeinnützigkeit eines Vereins, der eine private Bildungseinrichtung unterhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…kommende Rechtsgrundlage einer Körperschaft. Abs. 2: Eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z 5 liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Satzung (Abs…

UFSW RV/3391-W/09Zuerkennung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z 3 und 4 EStG 1988 idF StRefG 2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2010

…Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist, in der Rechtsgrundlage so genau bestimmt wird, dass aufgrund der Rechtsgrundlage geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anzuerkennen ist. Nach der hier anzuwendenden speziellen Bestimmung des …

UFSL RV/0341-L/07Gemeinnützigkeit einer Fußballmarketing GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2007

…Tätigkeit das verbleibende Vermögen auch weiterhin steuerbegünstigten Zwecken zur Verfügung steht. Eine andere Verwendung des Vermögens muss ausgeschlossen sein. Daher ist eine Regelung nicht nur für den Fall der Auflösung der Körperschaft zu treffen, sondern auch für den Fall des Wegfalles des bisherigen gemeinnützigen Zweckes (…

UFSW RV/2402-W/07Wann erfüllt eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd § 39 Z 5 BAO?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Bundesabgabenordnung.... Auflösung und Liquidation des Vereins: Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks fällt das verbleibende Vereinsvermögen an den gemeinnützigen und mildtätigen Verein "D " oder an die E ....zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der…

BFG RV/7101339/2011Gemeinnützigkeit einer Stiftung nach Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2015

…Satzung nicht erfüllt. Es waren lediglich Bestimmungen für den Fall der Auflösung der Bf. enthalten; Bestimmungen hinsichtlich der Vermögensverwendung bei Wegfall des bisherigen Zweckes der Bf. fehlten. Die Bf. war aber durch die Vergabe der Stipendien auch nicht im Bereich der Mildtätigkeit iSd § 37 BAO…

UFSL RV/0820-L/08Umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung bei einem Verein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012Teil 1/2

… 4. keine Begünstigung einer Person durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen sowie 5. Verwendung des Vermögens für begünstigte Zwecke bei Auflösung der Körperschaft oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes. Nach § 40 BAO liegt eine unmittelbare Förderung dann vor, wenn eine Körperschaft den begünstigten Zweck selbst…

UFSG RV/0424-G/06Liebhaberei bei einem Verein: Persönliche Neigung natürlicher Person nicht satzungsmäßigem Vereinszweck gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…jede andere sonst in Betracht kommende Rechtsgrundlage einer Körperschaft. (2) Eine ausreichende Bindung der Vermögensverwendung im Sinn des § 39 Z. 5 liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes zu verwenden ist…