…oder Korallenschmuck aus der Schweiz). Das Exportland ist kein WA-Vertragsstaat (zB Malediven, Oman). Die Teile oder Erzeugnisse stammen von einer Art, die zwar in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, aber nicht im Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgeführt ist (zB Dendrolagus matschiei - Rotes Baumkänguru).
…baugleichen Gitarren angeführt, dass es sich beim Griffbrett um Palisanderholz handelte. Diese Holzart somit in seiner Art dem Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und der Art "Dalbergia" der Verordnung (EU) 2017/160. Die Verpflichtung zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung ergibt sich somit aus Art. 4 Abs…
…B/II der Verordnung (EWG) Nr. 338/97 zur Anwendung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) angeführt sind. Für die Einfuhr von Exemplaren, Teilen und Erzeugnissen solcher gefährdeter Arten ist eine…
2. Gegenstand 2.1. Gefährdete Arten wild lebender Tiere und Pflanzen (1) Diejenigen Arten wild lebender Tiere und Pflanzen, die den Beschränkungen unterliegen, sind in den Anhängen A, B, C und D angeführt (siehe Anlage 1). (2) Anhang A enthält: a)die in Anhang I…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz…
6.2.1. Einfuhr (1) Die Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23), ausgenommen von lebenden Exemplaren, durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, sind von den Beschränkungen ohne weitere Bedingungen ausgenommen. Diese Waren müssen allerdings…
5.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen (1) Der Eingangs- oder Ausgangszollstelle sind für jede Sendung, für die eine Wanderausstellungsbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C403") oder eine Reisebescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C404") ausgestellt wurde, folgende…
Muster 3: Muster des Formblattes für Wanderausstellungsbescheinigungen [Grafik] Anweisungen und Erläuterungen 1.Die ausstellende Vollzugsbehörde erstellt eine einmalige Nummer für die Bescheinigung. 2.Das Ablaufdatum des Dokuments darf höchstens drei Jahre nach dem Ausstellungsdatum liegen. Stammt die Wanderausstellung aus einem Drittland, so darf das…
Anlage 4 Verzeichnis der Vertragsstaaten In der Spalte "Marken" bedeutet: | + | der betreffende Vertragsstaat verwendet Sicherheitsmarken (Muster siehe Anlage 5); | - | der betreffende Vertragsstaat verwendet keine Sicherheitsmarken. Die Staaten sind nach Ländercodes alphabetisch geordnet! Tabelle Verzeichnis der Vertragsstaaten | Code | Marken |…
Anlage 2 Liste der Länder und Tierarten zu Abschnitt 2.1. | Land | Tierarten | Belize | Procyon lotProcyon lotoror (Waschbär) | China, Volksrepublik | Canis lupus(Wolf) Martes zibellina (Zobel) Mustela erminea(Hermelin) Ondatra zibethicus(Bisamratte) | Grönland | Canis lupus(Wolf) |…
5.2.4. Musterkollektionsbescheinigungen (1) Im Fall der erstmaligen Ausfuhr einer aus der Union stammenden Musterkollektion sind der Ausfuhrzollstelle für jede Sendung, für die eine Musterkollektionsbescheinigung (Abschnitt 4.6a.) ausgestellt wurde, folgende Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (siehe Abschnitt 5.1.) vorzulegen: das Original der Musterkollektionsbescheinigung…
Die Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie des Artenhandelsgesetzes 2009…
4.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen (1) Für rechtmäßig erworbene Exemplare, die Bestandteil einer Wanderausstellung sind, kann eine Wanderausstellungsbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C403") ausgestellt werden, wenn die Exemplare a)in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt wurden oder b…
1. Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."Übereinkommen" oder "Artenschutzübereinkommen" oder "CITES-Übereinkommen": das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES); 2."Anhänge A, B, C und D": die Anhänge A, B, C und D der Verordnung…
Anlage 13 Anhang der Verordnung (EU) 2023/2770 (1) Exemplare von in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Arten, deren Einfuhr in die Union verboten ist | Art | Herkunft | Exemplar(e) | Ursprungsländer | Rechts- grundlage: Artikel 4 Absatz 6…
5.2.2. Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen (1) Der Ausfuhrzollstelle sind für jede Sendung die Blätter 1, 2 und 3 der Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401") bzw. der Wiederausfuhrbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401") gemeinsam…
4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen 4.1. Einfuhr in die Union (1) Für die Einfuhr von Arten der Anhänge A oder B sind erforderlich: 1.eine Einfuhrgenehmigung (siehe Abschnitt 4.4.; Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C638"), ausgestellt im Bestimmungsmitgliedstaat (Abschnitt…
6.2.2. Ausfuhr (1) Für die (Wieder-)Ausfuhr von persönlichen Gegenständen und Haushaltsgegenständen, einschließlich Jagdtrophäen (Abschnitt 1 Z 23) - ausgenommen von lebenden Exemplaren - durch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Union haben, und die außerhalb des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts erworben wurden…
4.11. Einfuhrverbote (1) Gemäß Artikel 1 der Aussetzungsverordnung ist die Einfuhr der in der Anlage dieser Verordnung angeführten Exemplare wild lebender Tier- und Pflanzenarten (siehe Anlage 13) in die Union verboten. Dieses Verbot gilt allerdings nur in jenen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigung erforderlich…
2.2. Zweifelsfälle (1) In Verdachts- oder Zweifelsfällen ist zunächst durch Befragen des Anmelders eine Klärung zu versuchen. Können die Bedenken dadurch nicht zweifelsfrei beseitigt werden, kommen für eine Befragung Grenztierärzte bzw. Pflanzenschutz-Kontrollorgane in Betracht, sofern sie greifbar sind und sich nicht als überfordert…