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7 Treffer1626 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Waldbewirtschaftung stehen, wie zB Bringungsanlagen, Holzlagerplätze und Waldschneisen. Rz 1555: Zum Forstbetrieb zählen weiters die ertragsteuerlich als forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehenden Tätigkeiten wie Sägen, Schottergruben und Forstgärten, die Jagd und die Fischerei auf dem Forstbetrieb zugehörigen Flächen und Gewässern (ausgenommen Teichwirtschaft und Fischzucht) unabhängig davon, ob…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Bewirtschaftung dienen, das sind insbesondere Flächen forstlicher Bringungsanlagen (wie z. B. Forstwege), Waldschneisen mit mehr als 4 Meter Breite, Holzlagerplätze. Die Bauflächen der Forstdienstgebäude, der forstlichen Wirtschaftsgebäude und der Nebenbetriebe werden einschließlich des jeweiligen Umgriffs zu den Nichtholzbodenflächen hinzugerechnet. (3) Flächen gemäß Abs. 1 Z…

BFG RV/7101557/2025Hauptfeststellung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb zum 1.1.2023 - Berücksichtigung von Kalamitätsschäden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2025

…stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege)." § 2 ForstG "(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auch auf den forstlichen Bewuchs in der Kampfzone des Waldes und auf Windschutzanlagen anzuwenden, ungeachtet der Benützungsart der Grundflächen und des flächenmäßigen Aufbaues des…

BFG RV/7103512/2023Hauptfeststellung 1.1.2014 - Bewertung eines Forstbetriebes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.05.2025

…stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege)." § 2 ForstG "(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auch auf den forstlichen Bewuchs in der Kampfzone des Waldes und auf Windschutzanlagen anzuwenden, ungeachtet der Benützungsart der Grundflächen und des flächenmäßigen Aufbaues des…

BFG RV/7100700/2018Hauptfeststellung Land- und Forstwirtschaft zum 1.1.2014 1. Veränderungen der natürlichen Ertragsbedingungen seit der letzten Bodenschätzung im Jahr 1981 2. "Anflugwald" als Wald iSd des Forstgesetzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2020Teil 2/2

…stehen und unmittelbar dessen Bewirtschaftung dienen (wie forstliche Bringungsanlagen, Holzlagerplätze, Waldschneisen und Rückewege)." § 2 ForstG „(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auch auf den forstlichen Bewuchs in der Kampfzone des Waldes und auf Windschutzanlagen anzuwenden, ungeachtet der Benützungsart der Grundflächen und des flächenmäßigen Aufbaues des…

EStR 2000 Rz 4194–420011.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…

UFSK RV/0016-K/091.) Ermittlung des landwirtschaftlichen Einheitswertes unter Bezugnahme auf die Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 1988. 2.) Ermittlung des forstwirtschaftlichen Einheitswertes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 3/3

Was den "Ertragswertbegriff" anlangt, geht der Bw. offensichtlich von einem anderen Verständnis als das Bewertungsgesetz aus. § 32 Abs. 2 BewG definiert was unter Ertragswert zu verstehen ist. Maßgebend ist nicht der tatsächlich erzielte Ertrag, sondern der erzielbare Ertrag. Dabei gibt das Gesetz in einer Reihe…