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104 902 Treffer527 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0849-G/07Verspätete Vorlage eines unvollständig ausgefüllten NeuFöG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…weil jedwedes Dokument oder Bestätigung bis zur Rechtskraft eines Bescheides vorgelegt werden könne. Als Beispiele wurden Belege über Betriebs- oder Sonderausgaben genannt. Eine "Vorwegfreistellung" von Abgaben und Gebühren bzw. eine Vorlage der Bestätigung vor der Vorschreibung dieser Abgaben oder Gebühren sei dem Gesetzestext nicht zu…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…

UStR 2000 Rz 2000–200512.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

12.3.412.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden Rz 2000: Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten…

EAS 3292Veräußerung von Auslandsimmobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0494-IV/4/201225.07.2012

Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…06.2003, 2000/16/0362). Rz 100: Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Davon abweichend ist bei der Gesellschaftsteuer zu beachten, dass die…

BFG RV/2100478/2015Rechtzeitigkeit der Vorlage der NeuFöG-Erklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2016

…rechtzeitig übermittelt worden ist. Eine Vorlage beim Vertragserrichter reiche nicht aus. Das Gesetz gehe von einer Vorwegfreistellung der Abgabe aus und könne eine spätere Vorlage den Befreiungstatbestand nicht mehr erfüllen. Gegen diese Entscheidung wurde der Vorlageantrag gestellt. Einerseits wandte sich die Bf. gegen die Einbeziehung…

BFG RV/7103505/2023Der amtliche Vordruck NeuFö2 ist gemeinsam mit der Anzeige des Erwerbsvorganges vorzulegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2024

…jeweilige Behörde in Anspruch genommen wird, ist deshalb entscheidend, da das NeuFöG zwecks einfacher Handhabung der Förderung von Betriebsübertragungen eine Vorwegfreistellung von bestimmten Abgaben im Wege einer "Selbsterklärung" vorsieht. Damit aber die Steuer von vorne herein nicht erhoben wird, ist der amtliche Vordruck NeuFö2 spätestens…

BFG RV/5100119/2023Liegt dem Schriftenverfasser bei der Selbstberechnung das NeuFö Formular nicht vor, ist eine Berichtigung der GrESt gemäß § 201 BAO nicht möglich,
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2023

…vorzulegen (§ 13 Abs. 1 GrEStG 1987). Der Intention des NeuFöG entsprechend, eine Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch ein vereinfachtes Verfahren zu gewährleisten, ist es bei der Erhebungsform der Selbstberechnung - in Analogie zu den innerhalb der Erklärungsfrist beim FA angezeigten Erwerbsvorgängen - als rechtzeitig anzusehen…

BFG RV/5100118/2023Ist im Zeitpunkt der Selbstberechnung das NeuFö2 Formular nicht vorgelegen, kann eine Berichtigung der "richtigen" GrESt nach § 201 BAO nicht erfolgen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2023

…vorzulegen (§ 13 Abs. 1 GrEStG 1987). Der Intention des NeuFöG entsprechend, eine Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch ein vereinfachtes Verfahren zu gewährleisten, ist es bei der Erhebungsform der Selbstberechnung - in Analogie zu den innerhalb der Erklärungsfrist beim FA angezeigten Erwerbsvorgängen - als rechtzeitig anzusehen…

BFG RV/5100006/2022Die Nachreichung des amtlichen Vordruckes NeuFö2 im Beschwerdeverfahren kann den Mangel einer nicht rechtzeitigen Vorlage nicht mehr sanieren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2022

…jeweilige Behörde in Anspruch genommen wird, ist deshalb entscheidend, weil das NeuFöG zwecks einfacher Handhabung der Förderung von Betriebsübertragungen eine Vorwegfreistellung von bestimmten Abgaben im Wege einer "Selbsterklärung" vorsieht. Damit aber die Steuer von vorne herein nicht erhoben wird, ist der amtliche Vordruck NeuFö2 spätestens…

BFG RV/5100005/2022Die Nachreichung des amtlichen Vordruckes NeuFö2 im Beschwerdeverfahren kann den Mangel einer nicht rechtzeitigen Vorlage nicht mehr sanieren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2022

…die jeweilige Behörde in Anspruch genommen wird, ist deshalb entscheidend, weil das NeuFöG zwecks einfacher Handhabung der Förderung von Betriebsübertragungen eine Vorwegfreistellung von bestimmten Abgaben im Wege einer "Selbsterklärung" vorsieht. Damit aber die Steuervorschreibung von vorne herein unterbleiben kann, ist der amtliche Vordruck NeuFö2 spätestens…

BFG RV/2101708/2016Keine rechtzeitige Vorlage des amtl. NeuFö-Vordruckes bei Selbstberechnung der GrESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.06.2019

…den sogenannten ,neuen Selbständigen' nach dem GSVG) die Inanspruchnahme auch auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens möglich ist. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich…

BFG RV/7101049/2012Der Parteienvertreter nach § 10a KVG ist weder Behörde noch Vertreter der Behörde, sondern Bevollmächtigter des Steuerschuldners.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2015

…Befreiung nur für bestimmte Fälle normiert. Die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung ist mit der einfachen Handhabung der Inanspruchnahme der Förderungen begründet. Die Auswahl des zutreffenden Formblattes…

UFSL RV/0592-L/12Rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…3) vorlegt." Die Inanspruchnahme der Begünstigungen ist nach § 4 Abs. 1 der genannten Verordnung grundsätzlich nur im Vorhinein, im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben oder Gebühren, durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Aus der Bestimmung des § 4 Abs. 4 NeuFöG ergibt sich…

UFSL RV/0311-L/12Verspätete Vorlage des Formulars NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2013

…Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt." Die Inanspruchnahme der Begünstigungen ist daher grundsätzlich nur im Vorhinein, im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben oder Gebühren, durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Die Erklärung der Neugründung (gleichermaßen die Erklärung der Betriebsübertragung…

UFSG RV/0214-G/09Vorlage des NeuFöG-Formulars nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…begleitende Beratung seien materielle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen. Die Inanspruchnahme der Begünstigungen sei nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich. Der VwGH habe in seinen Erkenntnissen vom 26.4…

UFSG RV/0213-G/09Vorlage des NeuFöG-Formulars nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…begleitende Beratung seien materielle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigungen. Die Inanspruchnahme der Begünstigungen sei nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich. Der VwGH habe in seinen Erkenntnissen vom 26.4…

UFSG RV/0327-G/09Keine NeuFöG-Befreiung bei verspäteter Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…den sogenannten ,neuen Selbständigen' nach dem GSVG) die Inanspruchnahme auch auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens möglich ist. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich…

UFSW RV/3277-W/07Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 im Zuge der Abgabenerklärung und Nachreichung des Originals im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

…Befreiung nur für bestimmte Fälle normiert. Die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung ist mit der einfachen Handhabung der Inanspruchnahme der Förderungen begründet. Die Auswahl des zutreffenden Formblattes…

UFSW RV/0451-W/08Vorlage einer (Tele-)Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 vor dem Entstehen und Nachreichung des Originals nach dem Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2009

…Befreiung nur für bestimmte Fälle normiert. Die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung ist mit der einfachen Handhabung der Inanspruchnahme der Förderungen begründet. Die Auswahl des zutreffenden Formblattes…