…Z 16 EStG 1988 subsummierbar, sondern stellen zu Recht, wie das Finanzamt richtig erkannt hat, Vorteile aus Dienstverhältnissen dar, welche der Steuerpflicht unterliegen. Der Hinweis der Berufungswerberin in den Berufungsausführungen auf die Lohnsteuerrichtlinien, kann der Berufung auch nicht zum Erfolg verhelfen, da der unabhängige Finanzsenat…
…österreichischen Dienstgeberin (in der Folge kurz: DG) in den Vereinigten Staaten von Amerika (in der Folge kurz: USA) bezahlten Steuern für vom Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) dort geleistete Arbeitstage einen - die österreichische Besteuerung bedingenden - Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen. Die DG des Bf…
…1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei belassen. Der Prüfer vertrat die Auffassung, dass die an individuell bezeichnete Personen hingegebenen Zuwendungen steuerpflichtige Vorteile aus Dienstverhältnissen seien. Es wurde vom Prüfer eine Neuberechnung der lohnabhängigen Abgaben für die von der Bw. steuerfrei belassenen Zuwendungen ermittelt. Das Finanzamt…
…Verpfändung unterlägen diese Prämienzahlungen beim Geschäftsführer dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie der Kommunalsteuer. Beim DN N.N. würden die Prämienzahlungen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und bei diesem Lohnsteuer(L)-, DB-, DZ- und Kommunalsteuerpflichtig sein…
…zu klären, ob eine Autobahnvignette eine übliche Sachzuwendung im Sinne des § 3 Z 14 EStG 1988 darstellt oder ob die Zuwendung als ein zu versteuernden Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu behandeln ist. Die im § 3 EStG 1988 aufgezählten Einnahmen sind wesensmäßig Teile der Einkünfte, die…
…der im Kalenderjahr 2004 von der Bw. für ihren Dienstnehmer BD getätigte Aufwand in Höhe von € 13.036,00 für ein "Outplacement" stelle gemäß § 15 EStG 1988 einen geldwerten Vorteil aus Dienstverhältnis dar, der von der Bw. steuerlich nicht erfasst worden sei. Das Finanzamt…
…sei, weshalb von einer Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers nicht gesprochen werden könne. Ein (allenfalls) erhebliches Interesse des Arbeitgebers stehe aber einer Qualifizierung eines Preisnachlasses als Vorteil aus dem Dienstverhältnis nicht entgegen (VwGH 8.5.2003, 99/15/0101). In der Folge wurde die Bf…
…Z 14 EStG 1988 noch unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988 subsummierbar, sondern stellen zu Recht, wie das Finanzamt richtig erkannt hat, Vorteile aus Dienstverhältnissen dar, welche der Steuerpflicht unterliegen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 8. März 2011
…Bw ein steuerlich relevanter Tatbestand verwirklicht wurde bzw. ob die von dritter Seite (Fa. M..) geleistete Schadloszahlung beim Bw einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellt und ob dieser der Steuerpflicht unterliegt. 1. Nachstehende Feststellungen wurden getroffen: Über den Bw als Geschäftsführer der Fa. A…
…Es sei absolut nicht zu erkennen, wo es sich hier um einen Vorteil aus einem Dienstverhältnis zu Gunsten der Bf gehandelt hätte, da die Forderungen eindeutig der Pb zuzuordnen seien und hier auch ein Rechtsstreit der Pb anhängig sei. Zu den Gesellschaftsverhältnissen sei des Weiteren…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die beschwerdeführende Partei habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die beschwerdeführende Partei habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr…
…Tatsache sei, dass das Risiko des Dienstgebers versichert sei und damit kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliegen würde. Es werde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Das Finanzamt legte die Beschwerden an die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor…
…Entgelt aus dem Dienstverhältnis dar, weil es sich um keine Gegenleistung für eine Arbeitsleistung handle. Vorteile, die der Arbeitgeber überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse gewähren würde, führten nicht zu einem Sachbezug. Der Umstand, dass Mitarbeiter nicht frei bestimmen könnten, könne kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis sein…
…vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt würden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgingen. In diesem Fall handle es sich um die kostenlose Kontoführungsgebühr, welche den Dienstnehmern gewährt werde und daher einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle. Die…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die Beschwerdeführerin habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr Konto…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die Beschwerdeführerin habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr Konto…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die Beschwerdeführerin habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr Konto…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die Beschwerdeführerin habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr Konto…
…des Bankgeheimnisses unmöglich. Die Beschwerdeführerin habe also ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse daran, dass die Arbeitnehmer die Konten bei ihr hätten. Es liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn die Mitarbeiter faktisch nicht frei bestimmen könnten, sondern vom Arbeitgeber vorgegeben werde, wo ihr Konto…