…2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13.8.2004 (Berufungsvorentscheidung) berücksichtigte das Finanzamt 16,53 % der für ein gemischt genutztes Gebäude geltend gemachten Vorsteuern entsprechend der unternehmerischen Nutzung des Objektes. Mit Antrag vom 25.11.2004 stellte der Berufungswerber…
…wurde ausgeführt, dass das gemischt genutzte Gebäude ausschließlich für unecht steuerbefreite Umsätze iSd § 6 Abs.1 Z 9b UStG 1994 verwendet worden sei. Daher könne weder für den unternehmerisch noch für den nichtunternehmerisch genutzten Gebäudeteil ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Der Vorsteuerabzug sei gemäß § 12…
…nur der unternehmerisch genutzte Teil eines gemischt genutzten Gebäudeteils zum Vorsteuerabzug berechtigt. Am 11. November 2004 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Bereits am 20. Oktober 2004 erließ das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr…
…Mai 2004 wieder den vollen Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude zuzulassen. Auch aufgrund dieses Vertragsverletzungsverfahrens sei seines Erachtens dargelegt, dass die Nichtgewährung des Vorsteuerabzuges für das gemischt genutzte Gebäude dem Unionsrecht widerspreche. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Streitfrage im abweisenden…
…Mai 2004 wieder den vollständigen Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude zuzulassen. Auch aufgrund dieses Vertragsverletzungsverfahrens sei ihres Erachtens dargelegt, dass die Nichtgewährung des Vorsteuerabzuges für das gemischt genutzte Gebäude dem Unionsrecht widerspreche. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Streitfrage im abweisenden…
…Errichtungskosten nur einen Vorsteuerabzug im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung von 11%. Die dagegen erhobene Berufung wies die belangte Behörde u. a. mit der Begründung ab, dass für gemischt genutzte Gebäude schon vor dem Beitrittszeitpunkt Österreichs zur EU ein Vorsteuerausschluss hinsichtlich privat genutzter Gebäudeteile bestanden habe…
…wurde darauf hingewiesen, dass im anhängigen Berufungsfall betreffend Aufhebung nach § 299 BAO in Zusammenhang mit der "Seeling-" Problematik ein 100 %-iger Vorsteuerabzug für nur teilweise betrieblich genutzte Gebäude (betriebliche Nutzung 14%, private Nutzung 86%) geltend gemacht wird. Der Antragsteller (Bw.) hätte im Antragsverfahren nach § 299…
…zur Beratung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Strittig ist für das Veranlagungsjahr 2003 im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob bei einem gemischt genutzten Gebäude (Einfamilienhaus) auch der privat genutzte Teil zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unstrittig ist die Verteilung betrieblich: privat mit 18%:82%…
…des Vorsteuerabzuges für privat genutzte Wohnungen insoweit dem Gemeinschaftsrecht widerspreche, als es dadurch zu einer Diskriminierung von Steuer-Inländern und zu einer Wettbewerbsverzerrung komme. Worin diese Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung konkret liegen soll, hat sie auch nicht näher ausgeführt. 9) Die Aufteilung eines gemischt genutzten Gebäudes…
…2009/15/0100 u.a.) zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung für gemischt genutzte Gebäude zusammengefasst zum Ergebnis gelangt, dass der Vorsteuerabzug lediglich für den unternehmerisch genutzten Teil von Gebäuden zusteht, also auch aus der Seeling-Rechtsprechung für den Berufungswerber nichts zu gewinnen ist . Aus den Erkenntnissen…
…der Gebäudeaufwendungen (lt. ihren Angaben 37%) abzugsfähig." Fristgerecht wurde von der Berufungsweberin (kurz: Bw) Berufung erhoben und eingewendet, dass aufgrund der 6. MwSt-RL sowie des Urteiles des EuGH vom 08.05.2003 (Rs. C-269/00, Seeling) ein voller Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude…
…zutreffe. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Strittig ist für das Veranlagungsjahr 2004 im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob bei einem gemischt genutzten Gebäude (Einfamilienhaus) auch der privat genutzte Teil zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unstrittig ist die Verteilung betrieblich: privat mit 18%:82% und der…
…Abs 2 Z 2 lit. a UStG (in Abgrenzung zu § 12 Abs 2 Z 1 UStG) bei gemischt genutzten Gebäuden den Vorsteuerabzug für überwiegend privat genutzte Räume (seit EU-Beitritt) nicht zulässt. Der UFS ist verpflichtet dieser Auslegung zu folgen, da der VwGH die Behandlung…
…Rs C-460/07, Sandra Puffer, die breit diskutierte, den Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude betreffende Frage für Zeiträume bis einschließlich 2003 dahingehend entschieden, dass die anteilig auf privat genutzte Gebäudeteile entfallende Vorsteuer bereits nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 in…
…Unternehmen zugeordneten Grundstückes für unternehmensfremde Zwecke (insbesondere private Wohnzwecke) nicht mehr der Verwendungseigenverbrauch nach § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 und sei daher nicht steuerbar. Daraus folge im Ergebnis, dass auch ab dem 1.5.2004 für gemischt genutzte Gebäude ein Vorsteuerabzug nur im…
…Sandra Puffer, zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung für gemischt genutzte Gebäude also zusammengefasst zum Ergebnis gelangt, dass bei solcher Art genutzten Gebäuden ein Vorsteuerabzug nur für den unternehmerisch genutzten Gebäudeteil zusteht, für den privaten Anteil ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Diese Rechtsansicht hat der Verwaltungsgerichtshof in der…
…2004 wieder den vollständigen Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude zuzulassen. Auch aufgrund dieses Vertragsverletzungsverfahrens sei ihres Erachtens dargelegt, dass die Nichtgewährung des Vorsteuerabzuges für das gemischt genutzte Gebäude dem Unionsrecht widerspreche. Zur Anwendung der seit 1. Februar 2005 geltenden 10%-Grenze für Leistungen im Zusammenhang…
…1994, die einen pauschalen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirke, auf gemischt genutzte Wirtschaftsgüter keine Anwendungen finden dürfe, obwohl diese Bestimmung bereits zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der 6. EG-RL bestanden habe. Aus diesem Grund könne der Ausschluss vom Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude, gestützt…
…gerade vollunternehmerisch genutzte Wirtschaftsgüter zum Regelungsinhalt habe, bei denen für bestimmte Aufwendungen dann aus ertragsteuerlichen Gründen der Vorsteuerabzug nicht zustehe. - Durch die Novelle 1998 sei die volle Zuordnung des gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen ermöglicht und nach den Erläuterungen sehr bewusst kompensatorisch ein Vorsteuerabzug durch…
…werden kann, dass gemischt genutzte Gebäude hinsichtlich des Eigenverbrauches von der Besteuerung ausgenommen werden können (und jedenfalls dann nicht, wenn untrennbar verbunden der Vorsteuerabzug versagt wird). Weiters spricht gegen die Anwendbarkeit von Art 6 Abs 2 6. Mehrwertsteuerrichtlinie als Basis für die neue Bestimmung des §…