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UFSW RV/2211-W/07Vorsorgekur eines Flugverkehrsleiters (Fluglotsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit besteht. Da es sich Ihrem Fall um Kosten für eine 'Vorsorgekur' handelt, also keine typische Berufskrankheit vorliegt, können die Aufwendungen nicht als Werbungskosten…

UFSW RV/1254-W/07Vorsorgekuren eines Flugverkehrsleiters sind keine Werbungskosten, auch wenn sie vom Dienstgeber organsiert und gefördert werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

…werden, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis der (nahezu) ausschließlichen beruflichen bzw betrieblichen Verwendung erbringt. Davon ist hier bei meiner Vorsorgekur auszugehen, deren Kosten vom Dienstgeber getragen wurden und vom FA rechtsirrig als zu versteuernder Gehaltsbestandteil beurteilt wurden: Ich bin seit vielen Jahren bei der A…

UFSF RV/0244-F/071) Kosten einer Ayurvedakur als außergewöhnliche Belastung 2) Außergewöhnliche Belastung wegen eigener Behinderung 3) Unterhaltsleistungen (Krankheitskosten) an die Ehegattin, welche eigene Einkünfte bezieht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., L., P.-Straße 20, vom 12. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. März 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…

BFG RV/5101797/2015Kurkosten als außergewöhnliche Belastung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch ST, Adr2, über die Beschwerde vom 25.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, Steuernummer, vom 27.05.2015 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt…