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104 902 Treffer446 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5300024/2019Verheimlichte Gewinne aus einer Beteiligungsveräußerung und aus Geschäftsführervergütungen; Strafbemessung nach missglückter Selbstanzeige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.11.2019Teil 2/2

…vorhergehenden Anlage eines Vertrages zur Verdunkelung der Steuerpflicht (indem eine rumänische Verrechnungsgesellschaft vorgeschoben wird) auch bei späterem bloß bedingten Vorsatz nicht von einem nur geringfügigen Verschulden des Täters im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG gesprochen werden (vgl. z.B. die Ausführungen zur Geringfügigkeit des…

BFG RV/5300024/2019Verheimlichte Gewinne aus einer Beteiligungsveräußerung und aus Geschäftsführervergütungen; Strafbemessung nach missglückter Selbstanzeige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.11.2019Teil 1/2

…rumänischen Fiskus zur Kenntnis gebracht hätte, solcherart von einer fehlenden Steuerbarkeit der Beteiligungsveräußerung in Rumänien erfahren hätte und nachträglich die entsprechende Einkommensteuererklärung beim österreichischen Finanzamt eingereicht hätte. Auch die Überlegung der Verteidigung, dass der Beschuldigte erst mittels der Berufungsentscheidung aus dem Jahre 2013 von einer…

EAS 888Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen rumänischen Abzugssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 55/1-IV/4/9629.05.1996

…Abs. 2 DBA-Rumänien in Rumänien einer Abzugsbesteuerung von 10% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung der österreichischen Jahresabschlüsse der Jahre 1994 und 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der rumänischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996…

EAS 2353Einkommensersatzbesteuerung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/30-IV/4/0306.10.2003

…nur demonstrativer Natur; Absatz 4 stellt im Übrigen klar, dass auch Einkommensersatzsteuern vom Abkommen erfasst werden sollen. Auf der Grundlage von Artikel 7 des DBA-Rumänien hat im Fall einer rumänischen Betriebstätte dieser Betriebstätte der Gewinn zugerechnet zu werden, den ein unabhängiges Unternehmen, das die…

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

Doppelbesteuerungsabkommen enthalten keine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern nur eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden…

EAS 1530Abkommenswidrige rumänische Abzugssteuer auf Installationsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 727/1-IV/4/9927.09.1999

…eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662, EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur…

EAS 827Dienstnehmerentsendung nach Rumänien durch einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 41/1-IV/4/9605.03.1996

  Wird ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens von seinem deutschen Arbeitgeber nach Rumänien entsandt, dann ist auf folgendes zu achten: Auf Grund des DBA-Deutschland unterliegen die vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlten Bezüge insoweit in Deutschland der Besteuerung, als sie auf Beschäftigungszeiten entfallen…

EAS 2594Nachversteuerung bei Wegzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0259-IV/4/200519.04.2005

…den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…

EAS 2812Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/200710.01.2007

Wurden zwei Dienstnehmerinnen Mitte 2006 von einer österreichischen Bank für etwa 1 Jahr zur rumänischen Tochtergesellschaft dieser Bank entsandt, wobei die Auslandsentsendungsdauer im Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber…

EAS 131310%ige rumänische Abzugssteuer von Beratungsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/3-IV/4/9817.08.1998

Erbringt eine österreichische Werbeagentur einem rumänischen Partnerunternehmen Beratungsleistungen auf dem Gebiete der Werbung, des Marketing und der Öffentlichkeitsarbeit, dann dürfen die hiefür aus Rumänien bezogenen Vergütungen in Rumänien nicht besteuert werden, wenn das österreichische Unternehmen in Rumänien über keine Betriebstätte verfügt. Eine Umqualifizierung von bloßen…

EAS 2375Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 306/1-IV/4/0321.11.2003

…österreichischen Steuerpflicht zu rechnen sein. Wohl fällt der Veräußerungsvorgang unter Artikel 13 Abs. 2 DBA-RO (Verkauf einer rumänischen Betriebstätte), doch darf Rumänien wegen seiner Einstufung der Personengesellschaft als Körperschaft den Veräußerungsvorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-RO nicht besteuern. Dies wiederum hat zur…

EAS 1471Bauplanung und Bauüberwachung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 266/3-IV/4/9905.07.1999

…so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange…

EAS 2552Stock-Option Ausübung nach Entsendung nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0310-IV/4/200405.01.2005

…zu. Wird allerdings nach rumänischem Recht sowohl der erzielte Veräußerungsgewinn (30) als auch der Differenzbetrag zwischen Strike-Price und Börsenpreis zum Zeitpunkt der Optionsausübung (40) als "Income from Investment" behandelt und wird sonach unter Berufung auf Artikel 13 eine Betrag von 70 in Rumänien besteuert…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…können). Wird das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet, wie im Fall Großbritanniens, dann bleiben diese Staaten zur steuerlichen Erfassung der positiven und negativen Einkünfte der Gesellschafter berechtigt, sind aber gleichzeitig verpflichtet, in Österreich erhobene Steuern auf ihre Steuer anzurechnen. Eine automatische Information der betreffenden…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

…die auf deutscher Seite erhobene Kapitalertragsteuer auf eine österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Sollte den deutschen BP-Feststellungen hingegen auf österreichischer Seite nicht gefolgt werden können und sollten daher die betreffenden Beträge mit österreichischer Körperschaftsteuer belastet bleiben, müsste zur Vermeidung einer sonst eintretenden Doppelbesteuerung mit Deutschland ein…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

…Vergütungen zu, die auf eine in Rumänien ausgeübte Arbeit entfallen. Das Besteuerungsrecht Rumäniens besteht hierbei unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt solche Bezüge zur Auszahlung gelangen; daher sind auch nachträgliche Bezugszahlungen bei einem in Österreich ansässigen Dienstnehmer von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, wenn sie…

EAS 2623LKW-Vermietung nach Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0424-IV/4/200522.06.2005

…von der Zinskomponente der Leasingraten eine Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben wird. Wirkt sich die Zinskomponente auch auf österreichischer Seite gewinnerhöhend aus (siehe zB EStR 2000 Rz 2407), dann steht die darauf entfallende österreichische Steuer für die Anrechnung der rumänischen Zinsenquellensteuer zur Verfügung. 22…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein Verlust von S 1,000.000,00 eintritt, findet auch im Jahr 2 in keinem der beiden Staaten eine Besteuerung statt. Wenn schließlich im Jahr 3 infolge Verkaufes der deutschen Betriebstätte in Deutschland ein Gewinn von S…

EAS 3346Auslandsbezogene Sonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0641-VI/8/201429.09.2014

Werden Dienstnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zur rumänischen Tochtergesellschaft entsandt, dann sind jene Bezugsteile in Österreich nach den Vorschriften des Artikels 24 (Methodenartikel) steuerfrei zu stellen, an denen durch Artikel 15 des DBA-Österreich/Rumänien das Besteuerungsrecht Rumänien zuteilt wird. Dies gilt auch für Auslandsprämien, die…

EAS 718Konvertierung bulgarischer Staatsanleihen in bulgarische Aktien im Wege einer niederländischen B.V.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/11/1-IV/4/9520.09.1995

…10 Abs. 2 KStG). Andere Gestaltungen (z.B. die zur Risikominimierung erforderliche Zusammenfassung der bulgarischen Dividenden-Investmentwerte in einer Hand erfolgt in einer österreichischen Investment-Gesellschaft) wären von diesen steuerlichen Nachteilen verschont. 20. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: