…die Vorlage des Vordruckes NeuFö 3 im Rechtsmittelverfahren sei ein Ereignis im Sinne des § 295 a BAO; der VwGH ist dieser Argumentation allerdings entgegengetreten): Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung von Betrieben (nach § 5a NeuFöG) auch bei Betriebsübertragung Grunderwerbsteuer für die…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…NeuFö 3) ist dem Finanzamt erst im Berufungsverfahren vorgelegt worden. Das NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vergleiche etwa die Vorlage des Vordruckes als materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal - eintreten. Außer im Fall des…
…bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck über die Erklärung der Übertragung (NeuFö 3) vorlegt." Die Inanspruchnahme der Begünstigungen ist daher grundsätzlich nur im Vorhinein, im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben oder Gebühren, durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Die…
…Der Antrag auf Anwendung der Befreiungen nach dem NeuFöG im Text der Bezug habenden und unterschriebenen Vertragsurkunde ohne Vorlage des amtlichen Vordrucks genügt nicht. 4.1.2.2.. entfällt Die Abgabenart ist am Formular NeuFö 1 oder NeuFö 3 nicht angekreuzt Rz 107: Wesentlich für…
…1 NeuföG die Vorlage des amtlichen Vordruckes Neufö 3 notwendig ist. Im gegenständlichen Fall wurde das Formular Neufö 3 (Erklärung der Betriebsübertragung) jedoch nicht vorgelegt und auch nicht in einem Urkundenarchiv gespeichert. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich…
…dieser die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die verspätete Vorlage oder die Vorlage erst im Rechtsmittelverfahren bringt die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr zum Wegfall (VwGH 18.9.2003, 2000/16/0763; 29.3.2007, 2006/16/0098). Die nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordruckes stellt auch kein…
…im Vorhinein vorgelegten ordnungsgemäßen Erklärung die Erhebung von Abgaben oder Gebühren durch die Behörde ausgeschlossen ist. Eine nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks kann nicht zur Nichterhebung der Abgabe führen (vgl VwGH 26.6.2003, 2000/16/0362; 18.9.2003, 2000/16/0763; 29.3…
…erstmals im Zuge des Rechtsmittelverfahrens erfüllt werden (hier: Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö 1), bei der Sachentscheidung zu berücksichtigen sind. Aus den Bestimmungen des NEUFÖG ergibt sich nicht, bis wann die Voraussetzungen für den Verzicht auf die Erhebung gegeben sein müssen, damit die Bestimmung des…
…entgegnen: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 29.3.2007, 2006/16/0098 Folgendes ausgeführt (wobei der Sachverhalt mit dem gegenständlichen, nämlich dass der Vordruck gemäß NeuFöG erst im Rechtmittelverfahren vorgelegt wurde, durchaus vergleichbar ist): Gemäß § 1 Z. 2 NeuFöG wird zur Förderung der Neugründung…
…unzweifelhaft verspätet vorgelegt und hat das FA die erst im Rechtsmittelverfahren begehrte GrESt-Befreiung zu Recht versagt. Die Nachreichung einer ordnungsgemäß und vollständigen NeuFöG-Erklärung im Beschwerdeverfahren kann den Mangel einer nicht rechtzeitigen Vorlage nicht mehr sanieren. "Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG…
…verspätet vorgelegt und hat daher das FA die erst im Rechtsmittelverfahren begehrte GrESt-Befreiung zu Recht versagt. Die Nachreichung einer ordnungsgemäß und vollständigen NeuFöG-Erklärung im Beschwerdeverfahren kann den Mangel einer nicht rechtzeitigen Vorlage nicht mehr sanieren. "Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG…
…2 NeuFöG nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden die Erklärung der Übertragung (NeuFö3) bereits im Vorhinein vorlegt. Die Vorlage der Erklärung stellt eine materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung dar. Die Wirkung des § 1 Z 1 NeuFöG tritt…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…auf. Dementsprechend enthalten die Vordrucke NeuFö 1 und NeuFö 3 jeweils im Kopf den Hinweis, dass die darunter folgende Erklärung unterschrieben den jeweils für die angestrebte Begünstigung in Betracht kommenden Behörden bzw. Parteienvertreter vorzulegen ist. Die Vorlage des Vordruckes Neufö 1 durch die Bw. erfolgte…
…zuständigen deutschen Finanzbehörde noch innerhalb der Frist eingebracht und dem Antrag lediglich die Rechnungen in Kopie beigelegt. Die Originale der Belege wurden erstmals nach der Frist (30. Juni des Folgejahres) im Rechtsmittelverfahren vorgelegt. Unter Berufung auf die (mit § 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr…